Der umfassende Techem Rauchwarnmelder-Service

Rauchwarnmelder retten Leben – aber nur, wenn sie richtig funktionieren. Mit dem Rauchwarnmelder-Service von Techem sind Sie auf der sicheren Seite. Und ganz neu bei uns: der Rauchwarnmelder-Service Plus – mit 24 vollautomatischen Funktionsprüfungen pro Jahr. Schützen Sie Ihre Bewohnerinnen und Bewohner.

Unsere zwei Services rund um Rauchwarnmelder

Wählen Sie zwischen Rauchwarnmelder-Service und Rauchwarnmelder-Service Plus

Beide Rauchwarnmelder-Servicevarianten umfassen:

  • regelmäßige automatische Ferninspektion inklusive Dokumentation der Ergebnisse
  • spezialisiertes Rauchwarnmelder-Team zur schnellen Störungs- und Fehlerbehebung 
  • Statusanzeige für alle Funk-Rauchwarnmelder in Ihrem Kundenportal mein.techem
  • Kostenfreie 24-Stunden-Hotline: 0800 2001264

Der entscheidende Unterschied zwischen unseren Services: 

Rauchwarnmelder-Service:

Die Funktionsprüfung der Geräte findet einmal im Jahr statt – so wie von der maßgeblichen DIN vorgesehen.

Rauchwarnmelder-Service Plus

Unsere Geräte führen die Funktionsprüfung zweimal im Monat durch – also 24 Prüfungen pro Jahr. Damit setzen wir einen neuen Standard auf dem Markt.

Denn wir erkennen defekte Rauchwarnmelder dadurch nach spätestens zwei Wochen. Dadurch erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Bewohnerinnen und Bewohner sowie Ihrer Immobilie deutlich. Darauf können Sie vertrauen: Mit Techem haben Sie eine fortschrittliche Technologie eingesetzt, um Ihre Mieterinnen und Mieter zu schützen.

Den Rauchwarnmelder-Service Plus können Sie nur buchen, wenn in Ihrer Liegenschaft Techem Smart System im Einsatz ist oder Sie es gerne installieren möchten.

Nutzen Sie unseren Online-Rechner und ermitteln Ihren individuellen Preis für Gerätemiete inkl. Rauchwarnmelder-Service. Zudem können Sie über den Rechner direkt und kontaktlos ein Angebot anfordern und bekommen es per E-Mail zugeschickt.

Die Techem Rauchwarnmelder-Services – Ihre Vorteile

Bei uns sind Sie in besten Händen: Über 9 Millionen Funk-Rauchwarnmelder haben wir bereits installiert. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Expertise.

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Zum Schutz Ihrer Bewohner

Mit Techem entscheiden Sie sich für eine der fortschrittlichsten Technologien, die am Markt zu haben ist. Sie minimieren so Ihr Haftungsrisiko und schützen Ihre Mieter.

2

Einfache Erfüllung der gesetzlichen Pflicht

Die Verantwortung für funktionierende Rauchwarnmelder liegt bei Ihnen. Gerne nehmen wir Ihnen den kompletten Aufwand ab. So sind Sie abgesichert und haben Zeit für andere Dinge.

3

Besonders häufige Prüfung

Haben Sie gewusst: Keiner unserer Wettbewerber bietet eine so häufige Prüfung der Rauchwarnmelder an wie wir mit unserem Rauchwarnmelder-Service Plus!

1

Höhere Sicherheit

Dank der regelmäßigen Funktionsprüfungen sind die Rauchwarnmelder dauerhaft sicher. Damit Sie beruhigt schlafen können.

2

Mehr Komfort für Sie

Für die Prüfung muss niemand Ihre Wohnung betreten. So sparen Sie sich aufwändige Termine.

3

Sicherheit ohne Aufwand

Häufig sind Bewohner für die Prüfung der Rauchwarnmelder verantwortlich. Mit Techem werden Sie von dieser Pflicht befreit. Das Führen von Prüfprotokollen entfällt somit für Sie.

Beispielhafte Preiskalkulation für unsere Rauchwarnmelder-Services

So könnte Ihr Preis für Gerätemiete inkl. Services aussehen.

Nutzen Sie unseren digitalen Preis-Rechner und ermitteln Sie Ihren individuellen Preis. Im Rechner können Sie sich direkt und kontaktlos ein Angebot per E-Mail zusenden lassen.

Auf dem Bild sehen Sie eine beispielhafte Kalkulation für ein Gebäude mit den folgenden Kriterien:

  • Austattung von drei Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in allen empfohlenen Räumen. In Summe: 15 Rauchwarnmelder.
  • Kalkulation für Nicht-Kunden.
  • Das Beispiel zeigt Preise für unseren Rauchwarnmelder-Service und Rauchwarnmelder-Service Plus.
  • Laufzeit der Miete: 10 Jahre

Unsere langjährige Erfahrung spricht für uns.

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Wohnungen im Service

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Rauchwarnmelder im Service

0 %

der Rauchwarnmelder
werden durch Ferninspektion überprüft

Berechnen Sie Ihren individuellen Preis direkt online.

Das Angebot wird Ihnen direkt und kontaktlos per E-mail zugeschickt.
Sie wünschen eine Beratung? Kein Problem. Nutzen Sie dafür ganz einfach unser Kundenformular.

Welche Pflichten gibt es bei Rauchwarnmeldern?

Alle Bundesländer haben den Einbau von Rauchwarnmeldern zur Pflicht gemacht. Für die Installation sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer zuständig. Sie müssen Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Kinderzimmern, zum Teil aber auch in allen anderen Wohnräumen anbringen. Zudem müssen Flure und Räume, die als Fluchtwege dienen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Die für Sie geltenden Regelungen entnehmen Sie bitte der Landesbauordnung Ihres Bundeslands.

Außerdem müssen Sie die Betriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen. Dafür sind regelmäßige Prüfungen erforderlich. Wir empfehlen Ihnen, diese Prüfpflicht nicht auf Ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen. Denn im Zweifelsfall haften Sie als Eigentümerin oder Eigentümer.

Klingt nach viel Aufwand? Wir nehmen Ihnen gerne die Arbeit ab! Mit den Techem Rauchwarnmelder-Services sind Sie auf der sicheren Seite. Und Ihre Mieterinnen und Mieter? Können beruhigt schlafen.



FAQ: Wissenswertes rund um Rauchwarnmelder

Die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern erfordert laut DIN 14676 eine mindestens jährliche Überprüfung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Raucheindringöffnungen frei sind, sich keine Hindernisse in der Umgebung des Gerätes befinden, keine funktionsrelevanten Beschädigungen vorliegen und die Warnsignale ausgelöst werden. 

Zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbereitschaft führen die Funk-Rauchwarnmelder von Techem regelmäßig umfassende automatische Selbsttest durch und übertragen die Ergebnisse per integriertem Funksender. Sie können so komplett ohne Betreten der Wohnung überprüft werden.

Das passiert entweder über einen Ableser mit mobilem Datenempfänger im Treppenhaus oder per Datensammler, dem Smart Reader. Der Smart Reader überträgt die Daten der Rauchwarnmelder per Mobilfunk an Techem. Die Datenübertragung ist durch eine Verschlüsselung sehr sicher.

Klingt gut? Dann lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten.

Vielleicht denken Sie darüber nach, die Prüfpflicht an Ihre Mieterinnen und Mieter zu übertragen. Das ist laut einigen Landesbauordnungen zwar möglich. Bedenken Sie dabei aber bitte: Sollte ein Rauchwarnmelder im Brandfall nicht funktionieren, haften Sie zivilrechtlich ggf. dennoch als Eigentümerin oder Eigentümer, es sei denn, Sie können die jährliche Prüfungen bzw. die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen. 

Auch wenn Sie mit Ihren Mieterinnen und Mieter vereinbaren, dass diese sich um die Überprüfung kümmern, sind Sie nicht vollständig aus der Haftung. Sie müssen nämlich sicherstellen, dass Ihre Bewohnerinnen und Bewohner auch tatsächlich in der Lage sind, die Rauchwarnmelder regelmäßig zu prüfen und dieser Pflicht auch tatsächlich nachkommen.

Das ist für Sie sehr aufwändig und unpraktisch. Bei alten bzw. gebrechlichen Mieterinnen und Mietern ist eine Übernahme kaum möglich und zumutbar. Auch bei Mieterinnen und Mietern, die der deutschen Sprache wenig mächtig sind, ist das schwer vorstellbar. Deswegen ist die Übertragung der Prüfpflicht an Mieterinnen und Mieter eher unüblich und jedenfalls riskant. Überlassen Sie die Funktionsprüfungen Techem, haben Sie einen geringeren Aufwand und können Ihr Haftungsrisiko nachhaltig minimieren. Lassen Sie sich kostenfrei von uns beraten.

Als Eigentümerin oder Eigentümer können den Status der Rauchwarnmelder in Ihrer Immobilie jederzeit ganz bequem in unserem Kundenportal einsehen. 

Als Bewohnerin oder Bewohner erkennen Sie einen Defekt Ihres Rauchwarnmelders an einem Tonsignal und einer blinkenden, roten LED.

Falls Ihr Rauchmelder einmal ausgefallen oder gestört ist, können Ihre Mieterinnen oder Mieter uns jederzeit erreichen. Dafür gibt es unsere kostenfreie 24-Stunden-Hotline für Bewohnerinnen und Bewohner: 0800/2 00 1264

Übrigens: Mieterinnen und Mieter können Störungen häufig selber beheben. Alles was Sie wissen müssen, finden Sie hier zum Download. 

Alle FAQ finden Sie hier oder nutzen Sie unsere Suchfunktion.


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