CO2-Steuer für Vermieter: Das Wichtigste in Kürze
Eine kleine Bemerkung vorab: Eigentlich handelt es sich nicht um eine CO₂-Steuer. Der korrekte Begriff wäre „CO₂-Kosten“. Im alltäglichen Sprachgebrauch hat sich jedoch „CO₂-Steuer“ durchgesetzt, weswegen wir diesen Begriff der Einfachheit halber vorrangig benutzen.
- Seit 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), darunter fällt auch eine CO₂-Steuer auf Öl und Erdgas. Als Teil des Klimaschutzprogrammes der Bundesregierung soll die CO₂-Steuer helfen, klimafreundliches Verhalten zu fördern, um Treibhausgase zu minimieren und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.
- Ab dem 1. Januar 2023 soll nach derzeitigem Stand ein Zehn-Stufen-Modell gelten, nach welchem die Kohlendioxidkosten abhängig vom Energiestandard des Mietshauses aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist Ihr Anteil als Vermieterin oder Vermieter an den CO₂-Kosten. Eine Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus.
- Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen Vermieterinnen und Vermieter 90 Prozent und Mieterinnen und Mieter 10 Prozent der CO₂-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil für Vermieterinnen und Vermieter ab.
Energiesparen wird also immer wichtiger. Unsere verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung und die moderne Zählerinfrastruktur macht Sie bereit für die neuen gesetzlichen Anforderungen!
Was ist die CO2-Steuer – erklärt für Vermieter
Grafik: Entwicklung der Kosten für Emissionen je Tonne Kohlendioxid (CO₂)
Die CO₂-Steuer wird immer fällig, wenn CO₂ aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Mieterinnen und Mieter müssen sie deshalb beim Heizen entrichten. Nun sollen Vermieterinnen und Vermieter ab 1. Januar 2023 je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO₂-Steuer beteiligt werden. Dabei handelt es sich um einen nationalen Emissionshandel. Denn Unternehmen, die mit Heizöl oder Erdgas handeln, müssen seit Januar 2021 dafür Emissionsrechte erwerben. Über eine Preiserhöhung geben Sie den Anschaffungspreis der Emissionsrechte an Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.
Ausnahmen der CO₂-Steuer
Das Stufenmodell gilt nicht für Geschäfte, Büros und andere Nichtwohngebäude. Hier sollen die CO₂-Zusatzkosten hälftig von Vermieterinnen/Vermieter und Mieterinnen/Mieter getragen werden. Ausnahmen soll es zudem für denkmalgeschützte Gebäude oder in Milieuschutzgebieten geben, in denen Vermieterinnen und Vermieter nicht so einfach sanieren können.
Das Zehnstufenmodell für die CO2-Umlage für Vermieter
Grafik: Das Zehnstufenmodell für die CO₂-Preis-Verteilung lt. CO2KostAufG
Das Stufenmodell ist für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen. Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto mehr müssen sich Vermieterinnen und Vermieter an der CO₂-Steuer beteiligen.
Das sieht zum Beispiel so aus: Bei einem Wohngebäude mit sehr hohem energetischem Standard – dem KfW Effizienzhaus 55 – sollen die Mieterinnen und Mieter die CO₂-Bepreisung weiter vollständig tragen. Ein solches Haus benötigt lediglich 55 Prozent der Energie eines Neubaus nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), sprich ist um 45 Prozent sparsamer. Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz müssen Vermieterinnen und Vermieter hingegen künftig 90 Prozent der CO₂-Abgabe übernehmen.
So wird die CO₂-Abgabe umverteilt
Zunächst bezahlt die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie die CO₂-Steuer über den Einkaufspreis des Brennstoffs, beispielsweise Erdgas. Die Energielieferanten weisen die CO₂-Steuer gemäß BEHG üblicherweise in der Erdgasrechnung aus. Nach der Heizkostenverordnung und dem geltenden Mietrecht werden die Heizkosten inklusive CO₂-Preis auf die Mieterinnen und Mieter umtverteilt. Erst danach wird der CO₂-Anteil an den Heizkosten neu verteilt. Die Heizkosten werden dabei anhand der jährlichen Heizkostenabrechnung ermittelt.
Techem unterstützt Sie gerne mit der verbrauchsabhängigen Abrechnung! Denn: Wenn Mieterinnen und Mieter ihren Verbrauch von Heizung und Warmwasser kennen, können sie effizient ihren Energieverbrauch reduzieren.