Frist verpasst? Prüfen Sie jetzt Ihre Leitungen!
Bereits seit Juni 2023 gilt laut Trinkwasserverordnung: Bleileitungen müssen aus Immobilien verbannt werden. Die Frist endete zum 12. Januar 2026.
Welche Pflichten haben Vermieter jetzt?
- Sie müssen seit dem 13. Januar 2026 den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Nachweis erbringen, dass es keine Bleileitungen (mehr) in Ihrem Gebäude gibt.
- Sollten noch Bleileitungen oder Teilstücke vorhanden sein, müssen Sie diese umgehend entfernen oder stilllegen lassen und die Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich informieren.
Achtung: Auch wenn Sie sich sicher sind, dass in Ihren vermieteten Immobilien keine Bleileitungen verbaut sind, müssen Sie der Nachweispflicht nachkommen. Beauftragen Sie hierfür einfach die Bleibeprobung von Techem! Die Kosten belaufen sich auf 107,10 € (inkl. MwSt.) pro Wohneinheit (Festpreis). Im Leistungsumfang inbegriffen ist eine einmalige Beprobung sowie die Information des zuständigen Gesundheitsamts.
Mit 3 Schritten ist Ihre Pflicht erfüllt
So erkennen Sie Bleileitungen in Ihrem Gebäude
Sie sind unsicher, ob sich in Ihrer Immobilie Bleirohre befinden? So erhalten Sie Klarheit:
- Das Gebäude wurde vor 1973 gebaut? Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Bleileitungen vorhanden sind.
- Gibt es Pläne oder Unterlagen zu den verbauten Leitungen? Hierin könnten Sie Hinweise zu verwendeten Materialen finden.
- Liegen Laborberichte zu früheren Bleitests vor? Diese können Sie unter Umständen als Nachweis nutzen.
- Sind sichtbare Leitungen bei einem leichten Einritzen silbergrau und weich? Das kann ein Hinweis auf Blei sein.
- Sie brauchen Unterstützung? Die Bleibeprobung von Techem gibt Sicherheit sowie den erforderlichen Nachweis.
Dieses Video informiert Sie umfangreich
- Welche gesetzlichen Anforderungen und Fristen jetzt gelten
- Wie man Bleileitungen erkennt, richtig handelt und den Zustand nachweist
- Praktische Tipps für die Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen
Häufige Fragen zur Bleibeprobung
Nutzen Sie für Ihre Anfrage für die Bleibeprobung bitte das Kontaktformular.
Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und leiten den Auftrag an unser Partnerlabor weiter. Das Labor stimmt den Termin zur Probenahme direkt mit Ihnen ab. Sie erhalten den Termin per E-Mail, Ihre Mieter per Brief mitgeteilt.
- Labor legt Entnahmestellen fest, Auswahl eines typischen Wasserhahns im Gebäude, z. B. in Küche oder Bad.
- Mieterinnen und Mieter informieren, Terminankündigung per Brief.
- Probe entnehmen: 1 Liter Kaltwasser ohne Vorlauf wird entnommen. Temperatur wird gemessen und alles dokumentiert. Probe wird beschriftet und gekühlt gelagert.
- Transport ins Labor: Innerhalb von 24 Stunden unter Kühlung (max. 8 °C).
- Analyse und Ergebnis: Labor prüft die Probe und erstellt einen Bericht.
Für Rückfragen zur Durchführung wenden Sie sich bitte an das ifp (Institut für Produktqualität in Berlin):
Telefonnummer: 030/ 747 333-1313
E-Mail: service-blei@ifp-labs.com
Wir arbeiten mit dem ifp Institut für Produktqualität in Berlin.
Das Labor ist akkreditiert und spezialisiert auf Trinkwasseranalytik. Mehr Infos: www.ifp-labs.de
In der Regel erhalten Sie den Analysebericht innerhalb von fünf Werktagen nach Probeneingang im Labor.
Das Labor informiert automatisch das zuständige Gesundheitsamt. Es folgt eine gestaffelte Stagnationsbeprobung mit drei Teilproben. Die Proben helfen, die Ursache und das Ausmaß der Bleibelastung zu bestimmen. Daraus leiten sich gezielte Sanierungsmaßnahmen ab.
Hinweis: Eine Stagnationsbeprobung ist in unserem Preis in Höhe von 107,10 € (inkl. MwSt.) pro Wohneinheit nicht enthalten.
Bei einem positiven Befund übernimmt das Labor die Meldung an das Gesundheitsamt. Sie als Vermieterin oder Vermieter müssen die Mietenden informieren – wir unterstützen Sie dabei mit Textvorlagen und Empfehlungen. Bei einem unauffälligen Befund erhalten Sie ein Zertifikat zur Dokumentation – z. B. zum Aushang im Objekt.
Alle Details finden Sie in § 17 der Trinkwasserverordnung und in der Probennahmeempfehlung des Umweltbundesamts.
Weitere wichtige Infos haben wir Ihnen in unserem Immobilien-Ratgeber zusammengestellt: Blei im Trinkwasser - was Vermieter jetzt wissen und tun müssen
Blei ist giftig, besonders für Kinder und Schwangere. Es kann das Nervensystem schädigen und Entwicklungsstörungen verursachen. Blei gelangt ins Wasser durch alte Bleirohre, Armaturen oder Lötverbindungen – vor allem in Gebäuden, die vor 1973 gebaut wurden. Bleihaltiges Wasser sollte nicht zum Trinken oder Kochen verwendet werden.