Bleifreies Trinkwasser? Jetzt Nachweis sichern!

Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei sind bis zum 12.01.26 zu entfernen oder stillzulegen. Betreiber müssen Verbrauchern nachweisen, dass sie dieser Pflicht nachgekommen sind (§ 17 TrinkwV). 

Sie sind sicher, dass sich in Ihrer Liegenschaft keine Bleileitungen befinden, aber der Nachweis hierfür fehlt? Dann hilft eine Bleibeprobung. 

Jetzt handeln, bevor die Frist abläuft

Bereits seit Juni 2023 verpflichtet die Trinkwasserverordnung dazu, dass Bleileitungen in Immobilien verbannt werden müssen. Dies gilt für alle Wasserversorgungsanlagen im Sinne des § 2 Nr. 2 TrinkwV, die betrieben werden. Zum 12.01.26 endet diese Frist.

Was muss jetzt geschehen? 

  1. Vorhandene Bleileitungen müssen entfernt oder stillgelegt werden. Ist dies erfolgt, muss der Betreiber der Wasserversorgungsanlage das Gesundheitsamt darüber informieren und einen Nachweis über die Entfernung oder Stilllegung überlassen.  
  2. Bis dahin sind alle mit Trinkwasser versorgten Verbraucher unverzüglich zu informieren, wenn Bleileitungen oder Teilstücke davon vorhanden sind oder deren Vorhandensein mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. 
  3. Ab dem 13.01.26 müssen die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen den Verbrauchern dokumentieren, dass Sie ihren Pflichten aus § 17 Abs. 1 TrinkwV nachgekommen sind. 

Wenn Sie sich sicher sind, dass in Ihren vermieteten Immobilien keine Bleileitungen oder Teilstücke aus Blei verbaut sind, müssen Sie lediglich der Nachweispflicht nachkommen. Die Bleibeprobung ist hierfür eine praktikable und einfache Lösung. 

Bleibeprobung: Leistungsüberblick und Vorteile

1

Koordination

Zwischen Ihnen, den Bewohnenden und dem Labor: Vom Auftrag über den Termin bis zum Ergebnis.

2

Fachgerechte Beprobung

Die Probennahme erfolgt durch unser akkreditiertes Partnerlabor ifp Institut für Produktqualität.

3

Ergebnisdokumentation

Analyse, Auswertung und Ergebnisbericht gemäß Trinkwasserverordnung.

1

Pflichterfüllung

Durch den verlässlichen Nachweis vermeiden Sie etwaige Bußgelder und rechtliche Risiken.

2

Gesundheit Ihrer Mietenden

Sie schützen Ihre Mietenden – insbesondere  Kinder und Schwangere – vor  Gesundheitsrisiken durch Blei im Trinkwasser.

3

Werterhalt Ihrer Immobilie

Sofern ein Austausch der Leitungen oder Teilstücke erforderlich ist, haben Sie Klarheit darüber, dass vorhandene Bleileitungen zeitnah gegen zulässige Leitungen aus modernen Werkstoffen ohne Blei ausgetauscht werden müssen.


Dieses Video informiert Sie umfangreich

  1. Welche gesetzlichen Anforderungen und Fristen jetzt gelten
  2. Wie man Bleileitungen erkennt, richtig handelt und den Zustand nachweist
  3. Praktische Tipps für die Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen

Trinkwasser­hygiene: Setzen Sie auf unsere Erfahrung

Mit Techem ist die Bleibeprobung keine große Sache. Wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf und greifen dabei auf unsere Expertise aus der Legionellenprüfung zurück.

Gute Gründe für die Zusammenarbeit

  • Partnerschaft mit einem professionellen Prüflabor

  • Keine Vor-Ort-Besichtigung im Vorfeld nötig

  • Schnelle Ergebnisse, in der Regel bereits wenige Werktagen nach Probennahme

 

In drei Schritten zur Pflichterfüllung

1. Anfrage, Beauftragung und Terminvereinbarung über das Kontaktformular

2. Probennahme und Analyse durch ein akkreditiertes Labor

3. Übermittlung von Ergebnissen und Analysebericht


Häufige Fragen zur Bleibeprobung

Nutzen Sie diese kurze Checkliste: 

  • Wurde das Gebäude vor 1973 gebaut? Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von Bleileitungen erhöht.
  • Gibt es Pläne oder Unterlagen zu den verbauten Leitungen? Hierin könnten Sie Hinweise zu verwendeten Materialen finden.
  • Liegen Laborberichte zu früheren Bleitests vor? Diese können Sie u.U. als Nachweis nutzen.
  • Sind sichtbare Leitungen silbergrau und weich (leicht einritzen)? Dies können Hinweise auf Blei sein. 

Sie beauftragen uns mit der Bleibeprobung. Nutzen Sie für eine Anfrage bitte das Kontaktformular.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und leiten den Auftrag an unser Partnerlabor weiter. Das Labor stimmt den Termin zur Probenahme direkt mit Ihnen ab. Sie erhalten den Termin per E-Mail, Ihre Mieter per Brief mitgeteilt.  

Die Kosten belaufen sich auf  90 € netto pro Wohneinheit (Festpreis). Im Leistungsumfang inbegriffen ist ausschließlich eine einmalige Beprobung sowie die Information des zuständigen Gesundheitsamts. 

Wir arbeiten mit dem ifp Institut für Produktqualität in Berlin. 
Das Labor ist akkreditiert und spezialisiert auf Trinkwasseranalytik. Mehr Infos: www.ifp-labs.de

Für Rückfragen zur Durchführung wenden Sie sich bitte an das ifp (Institut für Produktqualität in Berlin): 

Telefonnummer: 030/ 747 333-1313
E-Mail: service-blei@ifp-labs.com 


Hier erhalten Sie eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  1. Labor legt Entnahmestellen fest
    Auswahl eines typischen Wasserhahns im Gebäude, z. B. in Küche oder Bad. 
  2. Mieter informieren
    Terminankündigung per Brief. 
  3. Probe entnehmen
    1 Liter Kaltwasser ohne Vorlauf wird entnommen. Temperatur wird gemessen und alles dokumentiert. Probe wird beschriftet und gekühlt gelagert. 
  4. Transport ins Labor
    Innerhalb von 24 Stunden unter Kühlung (max. 8 °C). 
  5. Analyse & Ergebnis
    Labor prüft die Probe und erstellt einen Bericht. 

In der Regel erhalten Sie den Analysebericht innerhalb von 5 Werktagen nach Probeneingang im Labor.

Das Labor informiert automatisch das zuständige Gesundheitsamt. Es folgt eine gestaffelte Stagnationsbeprobung mit drei Teilproben. Die Proben helfen, die Ursache und das Ausmaß der Bleibelastung zu bestimmen. Daraus leiten sich gezielte Sanierungsmaßnahmen ab. 

Hinweis: Eine Stagnationsbeprobung ist im (unter Frage 2) genannten Preis nicht enthalten.  

Bei einem positiven Befund übernimmt das Labor die Meldung an das Gesundheitsamt. Sie als Vermieter müssen die Mietenden informieren – wir unterstützen Sie dabei mit Textvorlagen und Empfehlungen. Bei einem unauffälligen Befund erhalten Sie ein Zertifikat zur Dokumentation – z. B. zum Aushang im Objekt.

Alle Details finden Sie in § 17 der Trinkwasserverordnung und in der Probennahmeempfehlung des Umweltbundesamts.

Blei ist giftig, besonders für Kinder und Schwangere. Es kann das Nervensystem schädigen und Entwicklungsstörungen verursachen. Blei gelangt ins Wasser durch alte Bleirohre, Armaturen oder Lötverbindungen – vor allem in Gebäuden, die vor 1973 gebaut wurden. Bleihaltiges Wasser sollte nicht zum Trinken oder Kochen verwendet werden.