Jetzt handeln, bevor die Frist abläuft
Bereits seit Juni 2023 verpflichtet die Trinkwasserverordnung dazu, dass Bleileitungen in Immobilien verbannt werden müssen. Dies gilt für alle Wasserversorgungsanlagen im Sinne des § 2 Nr. 2 TrinkwV, die betrieben werden. Zum 12.01.26 endet diese Frist.
Was muss jetzt geschehen?
- Vorhandene Bleileitungen müssen entfernt oder stillgelegt werden. Ist dies erfolgt, muss der Betreiber der Wasserversorgungsanlage das Gesundheitsamt darüber informieren und einen Nachweis über die Entfernung oder Stilllegung überlassen.
- Bis dahin sind alle mit Trinkwasser versorgten Verbraucher unverzüglich zu informieren, wenn Bleileitungen oder Teilstücke davon vorhanden sind oder deren Vorhandensein mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist.
- Ab dem 13.01.26 müssen die Betreiber der Wasserversorgungsanlagen den Verbrauchern dokumentieren, dass Sie ihren Pflichten aus § 17 Abs. 1 TrinkwV nachgekommen sind.
Wenn Sie sich sicher sind, dass in Ihren vermieteten Immobilien keine Bleileitungen oder Teilstücke aus Blei verbaut sind, müssen Sie lediglich der Nachweispflicht nachkommen. Die Bleibeprobung ist hierfür eine praktikable und einfache Lösung.
- Leistungsüberblick
- Vorteile für Eigentümer
Dieses Video informiert Sie umfangreich
- Welche gesetzlichen Anforderungen und Fristen jetzt gelten
- Wie man Bleileitungen erkennt, richtig handelt und den Zustand nachweist
- Praktische Tipps für die Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen
Trinkwasserhygiene: Setzen Sie auf unsere Erfahrung
Mit Techem ist die Bleibeprobung keine große Sache. Wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf und greifen dabei auf unsere Expertise aus der Legionellenprüfung zurück.
Häufige Fragen zur Bleibeprobung
Nutzen Sie diese kurze Checkliste:
- Wurde das Gebäude vor 1973 gebaut? Wenn ja, ist die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von Bleileitungen erhöht.
- Gibt es Pläne oder Unterlagen zu den verbauten Leitungen? Hierin könnten Sie Hinweise zu verwendeten Materialen finden.
- Liegen Laborberichte zu früheren Bleitests vor? Diese können Sie u.U. als Nachweis nutzen.
- Sind sichtbare Leitungen silbergrau und weich (leicht einritzen)? Dies können Hinweise auf Blei sein.
Sie beauftragen uns mit der Bleibeprobung. Nutzen Sie für eine Anfrage bitte das Kontaktformular.
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und leiten den Auftrag an unser Partnerlabor weiter. Das Labor stimmt den Termin zur Probenahme direkt mit Ihnen ab. Sie erhalten den Termin per E-Mail, Ihre Mieter per Brief mitgeteilt.
Die Kosten belaufen sich auf 90 € netto pro Wohneinheit (Festpreis). Im Leistungsumfang inbegriffen ist ausschließlich eine einmalige Beprobung sowie die Information des zuständigen Gesundheitsamts.
Wir arbeiten mit dem ifp Institut für Produktqualität in Berlin.
Das Labor ist akkreditiert und spezialisiert auf Trinkwasseranalytik. Mehr Infos: www.ifp-labs.de
Für Rückfragen zur Durchführung wenden Sie sich bitte an das ifp (Institut für Produktqualität in Berlin):
Telefonnummer: 030/ 747 333-1313
E-Mail: service-blei@ifp-labs.com
Hier erhalten Sie eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Labor legt Entnahmestellen fest
Auswahl eines typischen Wasserhahns im Gebäude, z. B. in Küche oder Bad. - Mieter informieren
Terminankündigung per Brief. - Probe entnehmen
1 Liter Kaltwasser ohne Vorlauf wird entnommen. Temperatur wird gemessen und alles dokumentiert. Probe wird beschriftet und gekühlt gelagert. - Transport ins Labor
Innerhalb von 24 Stunden unter Kühlung (max. 8 °C). - Analyse & Ergebnis
Labor prüft die Probe und erstellt einen Bericht.
In der Regel erhalten Sie den Analysebericht innerhalb von 5 Werktagen nach Probeneingang im Labor.
Das Labor informiert automatisch das zuständige Gesundheitsamt. Es folgt eine gestaffelte Stagnationsbeprobung mit drei Teilproben. Die Proben helfen, die Ursache und das Ausmaß der Bleibelastung zu bestimmen. Daraus leiten sich gezielte Sanierungsmaßnahmen ab.
Hinweis: Eine Stagnationsbeprobung ist im (unter Frage 2) genannten Preis nicht enthalten.
Bei einem positiven Befund übernimmt das Labor die Meldung an das Gesundheitsamt. Sie als Vermieter müssen die Mietenden informieren – wir unterstützen Sie dabei mit Textvorlagen und Empfehlungen. Bei einem unauffälligen Befund erhalten Sie ein Zertifikat zur Dokumentation – z. B. zum Aushang im Objekt.
Alle Details finden Sie in § 17 der Trinkwasserverordnung und in der Probennahmeempfehlung des Umweltbundesamts.
Blei ist giftig, besonders für Kinder und Schwangere. Es kann das Nervensystem schädigen und Entwicklungsstörungen verursachen. Blei gelangt ins Wasser durch alte Bleirohre, Armaturen oder Lötverbindungen – vor allem in Gebäuden, die vor 1973 gebaut wurden. Bleihaltiges Wasser sollte nicht zum Trinken oder Kochen verwendet werden.