Glossar – Fachbegriffe einfach erklärt

In unserem Glossar finden Sie verständliche Erklärungen zu zentralen Fachbegriffen rund um Themen wie Abrechnung und weitere relevante Prozesse. Schnell, kompakt und auf den Punkt gebracht.

Techem Glossar

A - B - C -D - E - F - G -H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

A

Die Ablesung ist die Erfassung von Messwerten wie Wasser- oder Wärmeverbrauch. Sie erfolgt entweder manuell vor Ort oder automatisch per Fernablesung und bildet die Grundlage für eine korrekte Verbrauchsabrechnung.

Der Abrechnungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, über den die Betriebskosten im Rahmen eines Mietverhältnisses abgerechnet werden; gesetzlich ist hierfür gemäß § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine jährliche Abrechnung vorgesehen, wobei das Kalenderjahr nicht zwingend maßgeblich ist und die Parteien den Abrechnungszeitraum vertraglich festlegen können. Der Abrechnungszeitraum darf grundsätzlich weder über- noch unterschritten werden und umfasst regelmäßig 365 (bei Schaltjahren 366) Tage.

Das Abflussprinzip bedeutet, dass Kosten in dem Zeitraum berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich bezahlt werden. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt des Geldabflusses. Es unterscheidet sich vom Leistungsprinzip, bei dem es darauf ankommt, wann die Leistung erbracht oder der Verbrauch verursacht wurde. Bei Betriebskosten kann das Abflussprinzip zulässig sein; für Heiz- und Warmwasserkosten gelten jedoch besondere Anforderungen, sodass hier das Leistungsprinzip maßgeblich ist.

B

Betriebskosten sind laufende Kosten, die dem Eigentümer durch den Betrieb einer Immobilie entstehen. Dazu gehören typischerweise Heizkosten, Wasserkosten, Müllabfuhr, Hausreinigung und weitere regelmäßig anfallende Ausgaben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betriebskosten auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten und Kosten für Instandhaltung oder Instandsetzung fallen nicht darunter.

C

Die CO₂‑Kostenaufteilung regelt, wie die Kosten der CO₂‑Bepreisung zwischen Vermieterinnen und Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern verteilt werden. Grundlage ist das deutsche CO₂‑Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Die Verteilung hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab und erfolgt bei Wohngebäuden nach einem 10-Stufenmodell: Je schlechter die Energieeffizienz, desto höher ist der Kostenanteil des Vermieters.

E

Die Eichfrist ist der gesetzlich festgelegte Zeitraum, in dem ein geeichtes Messgerät für abrechnungsrelevante Messungen verwendet werden darf. Sie soll sicherstellen, dass etwa Wasser-, oder Wärmemengenzähler den Verbrauch ordnungsgemäß erfassen. Nach Ablauf der Eichfrist darf das Gerät für die Verbrauchsabrechnung grundsätzlich nicht mehr ohne erneute Eichung, Fristverlängerung oder Austausch gegen ein geeichtes Gerät eingesetzt werden. Für Warmwasser-, Kaltwasser-, Wärmemengenzähler beträgt die Eichfrist sechs Jahre.

Der Energieausweis dient zur Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen Vergleich zwischen Gebäuden ermöglichen.Der Energieausweis wird entweder als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt und zeigt an, wie hoch Energieverbrauch oder Energiebedarf ausfallen. Er enthält Kennwerte zur Energieeffizienz und ist bei Vermietung oder Verkauf gesetzlich vorgeschrieben. Damit dient der Energieausweis Mieterinnen und Mietern sowie Käuferinnen und Käufern als Orientierung für den energetischen Zustand einer Immobilie.

Die Energy Efficiency Directive (EED) ist eine EU‑Richtlinie zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie verpflichtet u. a. dazu, Verbrauchsinformationen bei fernauslesbaren Geräten regelmäßig bereitzustellen. Ziel der EED ist eine transparente und sparsame Energienutzung.Ihre Vorgaben wurden durch die Novellierung der HKVO im Jahr 2021 in deutsches Recht überführt.

Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie ein Gebäude tatsächlich für Heizung, Warmwasser und gegebenenfalls Lüftung benötigt. Er berücksichtigt dabei technische Verluste innerhalb des Gebäudes und zeigt, wie viel Energie am Ende wirklich ankommt. Der Endenergiebedarf wird im Energieausweis ausgewiesen. Er dient Mieterinnen und Mietern sowie Käuferinnen und Käufern als wichtiger Kennwert für die energetische Qualität eines Gebäudes.

F

DieFernablesung bedeutet, dass Verbrauchsdaten automatisch und ohne eine Wohnung betreten zu müssen übertragen werden. Die Übermittlung erfolgt beispielsweise per Funk oder über digitale Netzwerke. Die Fernablesung ermöglicht häufigere und genauere Auswertungen.

G

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland. Es vereint frühere Regelwerke wie EnEV und EEWärmeG in einem einheitlichen Gesetz. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch und die CO₂‑Emissionen von Gebäuden zu reduzieren.

Die Gradtagszahlentabelle ist eine tabellarische Übersicht, die für jeden Monat des Jahres angibt, welcher Anteil des jährlichen Wärmeverbrauchs typischerweise auf diesen Monat entfällt; sie basiert auf den sogenannten Gradtagszahlen, die die klimatischen Heizbedürfnisse (Außentemperatur im Verhältnis zur gewünschten Raumtemperatur) abbilden und dient insbesondere zur witterungsbereinigten Aufteilung von Heizkosten, wenn eine verbrauchsgenaue Abgrenzung nicht möglich ist.

H

Die Heizkostenabrechnung ist die jährliche Abrechnung der Kosten für Heizung und ggf. Warmwasser, die der Vermieter gegenüber dem Mieter erstellt und die auf Grundlage der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig auf die einzelnen Nutzer verteilt wird. 

Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten. Sie schreibt grundsätzlich vor, dass diese Kosten anteilig nach tatsächlichem Verbrauch und anteilig nach einem festen Maßstab, etwa der Wohn- oder Nutzfläche, verteilt werden. Ziel der HKVO ist es, Transparenz zu schaffen und Energieeinsparungen zu fördern.

I

Interoperabilität beschreibt die Fähigkeit verschiedener Systeme, miteinander zu kommunizieren und Daten auszutauschen. Im Sinne der Heizkostenverordnung bezeichnet Interoperabilität die Fähigkeit von fernablesbaren Geräten zur Verbrauchserfassung (z. B. Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warmwasserzähler), mit Geräten anderer Hersteller zusammenzuarbeiten und Daten auszutauschen. 

L

Legionellen sind Bakterien, die sich unter bestimmten Bedingungen in Warmwasseranlagen vermehren können und gesundheitsschädliche Infektionen auslösen können. Deshalb bestehen für bestimmte Trinkwasseranlagen gesetzliche Prüf- und Handlungspflichten zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene.

M

Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular mit Angaben einer potenziellen Mieterin oder eines potenziellen Mieters. Vermieterinnen und Vermieter nutzen sie, um die Mietentscheidung vorzubereiten, insbesondere im Hinblick auf Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Angaben sind grundsätzlich freiwillig; abgefragt werden dürfen nur zulässige und für die Mietentscheidung erforderliche Informationen.

Ein Messdienstleister ist ein Unternehmen, das Verbrauchsdaten für Energie und Wasser erfasst und verarbeitet. Dazu stellt es Messgeräte bereit und erstellt Abrechnungen. Ein typischer Anbieter ist zum Beispiel Techem.

N

Der Begriff wird häufig synonym zu Betriebskosten verwendet und meint  laufende Kosten, die dem Eigentümer durch den Betrieb einer Immobilie entstehen.  Siehe für weitere Informationen nach der Definition von Betriebskosten. 

P

Der Primärenergiebedarf umfasst den Endenergiebedarf eines Gebäudes sowie die Energie, die für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers benötigt wird. Er bildet somit die gesamte energetische Kette ab. Der Primärenergiebedarf ist ein zentraler Wert für die energetische Bewertung.

R

Die Rauchwarnmelderpflicht regelt, in welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert und betriebsbereit gehalten werden müssen. Sie ergibt sich aus den Landesbauordnungen und betrifft in Wohnungen regelmäßig Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure oder Rettungswege. Je nach Bundesland können Umfang und Zuständigkeit für Einbau und Betriebsbereitschaft unterschiedlich ausgestaltet sein.

Die Risikoabschätzung ist eine fachliche Bewertung der Trinkwasserinstallation, die bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen erforderlich wird. Ziel ist es, Schwachstellen der Anlage zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit abzuleiten. Die Risikoabschätzung ist schriftlich zu dokumentieren und bezieht sich auf die konkrete Trinkwasseranlage.

U

UVI steht für unterjährige Verbrauchsinformation. Sie bezeichnet die regelmäßige, mindestens monatliche Mitteilung von Informationen zum individuellen Verbrauch von Heizung und ggf. Warmwasser an die Nutzer eines Gebäudes. Die UVI schafft Transparenz und hilft, Einsparpotenziale frühzeitig zu erkennen.

Umlagefähigkeit beschreibt, ob bestimmte Kosten rechtlich auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen. Voraussetzung ist, dass die Kosten gesetzlich als umlagefähige Betriebskosten einzuordnen sind und ihre Umlage wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Wichtige Grundlage ist u.a. die Betriebskostenverordnung.

W

Wasserzähler sind Messgeräte, die den Verbrauch von Trinkwasser erfassen. Sie dienen als Grundlage für die Abrechnung. Es existieren sowohl mechanische Wasserzähler als auch digitale Varianten.

Wärmemengenzähler sind Messgeräte, die die tatsächlich abgegebene Wärmeenergie eines Heizsystems erfassen. Sie berechnen die Wärmemenge, indem sie Durchflussmenge und Temperaturdifferenz zwischen Vor‑ und Rücklauf messen. Sie werden häufig in Heizsystemen eingesetzt.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert den Zustand einer Wohnung beim Ein‑ oder Auszug. Es dient als Beweismittel bei späteren Streitigkeiten und hält Mängel, Schäden sowie Zählerstände eindeutig fest. 

Z

Eine Zwischenablesung ist eine Ablesung von Verbrauchswerten außerhalb des regulären Abrechnungszeitraums, zum Beispiel bei einem Mieterwechsel. Sie ermöglicht eine verursachungsgerechte Kostenaufteilung, da die erfassten Werte separat dokumentiert werden.