Gesetzliche Hinweise für Endnutzer

Hinweise nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dem Batteriegesetz

Hinweis nach § 18 ElektroG

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Abfalltonne bedeutet, dass Sie ein elektrisches oder elektronisches Altgerät nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, das Altgerät und seine einzelnen Bestandteile einer Stelle zur Rückgabe oder Sammlung oder zur Abgabe zwecks Wiederverwendung zuzuführen.

Die Verantwortung für das Löschen personenbezogener Daten auf den Altgeräten obliegt Ihnen. Die Wiederverwendung oder die Verwertung Ihrer Altgeräte trägt dazu bei, natürliche Ressourcen zu bewahren und gewährleistet im Falle der Entsorgung, dass die Altgeräte auf eine Art und Weise verwertet werden, die keine Gefährdung für die Gesundheit des Menschen und der Umwelt darstellt.

Eine Entsorgung über den gewöhnlichen Restmüll kann aufgrund gefährlicher Stoffe in den Altgeräten nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Weitere Informationen über die Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten sowie der Abgabe zum Zwecke der Wiederverwendung erhalten Sie insbesondere bei Ihrer Stadt– oder Kommunalverwaltung bzw. Ihrem örtlichen Entsorgungsträger.

Altbatterien, die nicht fest im Gerät verbaut sind, sind vor der Abgabe an einer Sammel- oder Rückgabestelle aus dem Gerät zu entnehmen. Deren Entsorgung wird durch das Batteriegesetz geregelt.

Hinweis nach § 18 BattG

Viele der von Techem vertriebenen Geräte enthalten entnehmbare Batterien. Der Endnutzer ist gesetzlich verpflichtet, die gebrauchten Batterien zurückzugeben. Die Altbatterien können unentgeltlich an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort oder bei Techem bzw. in einer Techem-Niederlassung zurück gegeben werden.

Batterien und Akkus sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet.

Das Zeichen mit der durchgekreuzten Abfalltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen müssen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung bei der Kennzeichnung der Batterien verwendet werden:

  • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Massenprozent Quecksilber
  • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Massenprozent Blei
  • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Massenprozent Cadmium

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.