Immobilien Ratgeber - 24.05.2022
Stellt Ihre Mieterin oder Ihr Mieter den Kinderwagen im Hausflur oder im Treppenhaus ab, kann das ein Problem sein. Denn in der Regel führt ein Fluchtweg durch die Hausflure und das Treppenhaus. Aus Brandschutzgründen darf dieser Fluchtweg nicht versperrt werden. Ist das der Fall oder besteht nur die Gefahr, dass es dazu kommen könnte, sollten Sie handeln.
Hausflure und Treppenhäuser sind in Wohnhäusern die wichtigsten Flucht- und Rettungswege. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die es den Bewohnerinnen und Bewohnern verbietet, Gegenstände im Hausflur abzustellen. Doch können Hauseigentümerinnen und -eigentümer verlangen, dass alle Gegenstände aus den Fluren oder dem Treppenhaus verschwinden. Solche Verbote finden sich meist in der Hausordnung. Im Zweifel sollten Sie also dort nachschauen.