Immobilien Ratgeber - 15.05.2022
Vielleicht stellen Sie fest, dass Ihr Mietvertrag eine oder mehrere Klauseln enthält, die missverständlich oder unwirksam ist. Lässt sich da im Nachhinein noch etwas tun? Können Sie problematische Klauseln noch reparieren? Die Antwort lautet leider: Eher nicht. Wir zeigen Ihnen die Einzelheiten!
Im Prinzip haben Sie die Möglichkeit, auch nach Abschluss des Mietvertrags einzelne Klauseln zu verändern oder hinzuzufügen. Voraussetzung ist, dass dies einvernehmlich geschieht, also beide Vertragsparteien zustimmen. Das setzt aber voraus, dass beide Seiten davon profitieren und sich nicht eine Seite schlechter stellt, ohne das zu ahnen.