Immo Point - 18.05.2022
Gibt Ihre Mieterin oder Ihr Mieter die Schlüssel an Sie zurück, geht die Wohnung wieder in Ihren Besitz über. Sie dürfen wieder über die Wohnung verfügen. Was aber, wenn Sie die Schlüssel nicht komplett zurückerhalten haben? Oder wenn Ihre Mieterin oder Ihr Mieter zusätzliche Schüssel hat anfertigen lassen?
Spätestens bis zum Ende des Mietverhältnisses müssen Sie die Schlüssel zurückerhalten. Solange das nicht geschehen ist, läuft das Mietverhältnis weiter. Die Mieterin oder der Mieter muss weiter Miete zahlen. Dafür aber haben Sie keinen Zugriff auf die Wohnung.
Die Schlüssel einfach bei Ihnen oder beim Gebäudemanagement einzuwerfen, ist keine zulässige Art der Rückgabe. Sie müssen also weiterhin Miete erhalten. Doch dürfen Sie auch nicht untätig bleiben. Sie müssen klären, ob Sie die Wohnung wieder in Besitz nehmen können. Ist das der Fall, sollten Sie sich um die Neuvermietung kümmern. Dann haben Sie Anspruch darauf, dass die ehemalige Mieterin oder der Mieter weiterhin die Miete zahlt, bis das neue Mietverhältnis beginnt.