Pressemeldung - 25.11.2021

HKVO-Novelle: Verbrauchstransparenz schont Umwelt und Geldbeutel

  • Bundeskabinett beschließt HKVO-Novelle
  • Regelmäßiger Einblick in Verbrauchsdaten reduziert Energieverbrauch und kann Kostenersparnis für Verbraucherinnen und Verbraucher bringen
  • Techem Angebot entlastet Vermietende und bietet Rechtssicherheit 

Eschborn, 25. November 2021. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) kann nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. November in Kraft treten. Sie muss jetzt nur noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Mit ihren neuen Anforderungen an Verbrauchstransparenz und Energieeffizienz ist sie wegweisend für die Energiewende im Gebäudesektor. Unterjährige Verbrauchsinformationen sollen es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig ermöglichen, ihr Heizverhalten unmittelbar anzupassen. Das spart Energie und letztlich bares Geld, gleichzeitig wird die Umwelt entlastet – eine Win-win-Situation.

Regelmäßige Verbrauchsinformation schafft Transparenz und Entlastung

Ein zentrales Element der novellierten HKVO ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht. Nach dieser müssen Vermietende, in deren Liegenschaften fernablesbare Geräte installiert sind, Bewohnende künftig monatlich über ihren Energieverbrauch informieren. Die regelmäßige Verbrauchsinformation bietet mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch gegenüber der bisher jährlich erfolgten Mitteilung. Passen Mietende auf dieser Basis ihr Heizverhalten im laufenden Abrechnungsjahr an, können sie 5 bis 10 Prozent ihres Energieverbrauchs einsparen – bei den steigenden Energiepreisen eine deutliche Entlastung für den Geldbeutel. Durch die Sensibilisierung für den bewussten Umgang mit Ressourcen und damit verknüpfte Kosteneinsparungen schafft die neue HKVO eine wichtige Grundlage, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren.

Voraussetzung für die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsinformationen ist die Fernablesbarkeit der Erfassungsgeräte. Daher dürfen nach HKVO künftig nur noch fernablesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden installiert werden. Nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Perspektivisch müssen dadurch immer weniger Geräte in Liegenschaften vor Ort abgelesen werden, was zusätzlichen Aufwand für Terminvereinbarungen reduziert. 

Datennutzung für mehr Energieeffizienz

Für die technische Umsetzung der neuen Anforderungen im Immobiliensektor ist Digitalisierung essenziell. Die novellierte HKVO zeigt, wie sich die Energieeffizienz in Gebäuden durch die Nutzung energetischer Daten steigern lässt. Digitale Lösungen bieten aber noch viel mehr Möglichkeiten zur CO2-Reduktion, jedoch müssen die verfügbaren Daten dafür intensiver genutzt und vor allem ausgewertet werden. Nur so können energetische Systeme analysiert, Einsparmaßnahmen definiert und der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden. Der große Vorteil digitaler Lösungen: Sie sind geringinvestiv und erfordern keine oder nur geringe bauliche Eingriffe. Damit ihr volles Potenzial ausgeschöpft werden kann, braucht es jedoch verlässliche, politische Rahmenbedingungen zur verstärkten Nutzung anonymisierter Daten.  

„Die Novellierung der HKVO ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende im Immobiliensektor. Nur wenn Bewohnende regelmäßigen Einblick in ihre Verbrauchsdaten erhalten, können sie ihr Verhalten anpassen und Energie einsparen“, so Matthias Hartmann, CEO bei Techem. „Für einen klimaneutralen Gebäudebestand reicht sparsames Nutzungsverhalten allein jedoch nicht aus. Neben dem eigenen Energieverbrauch müssen wir ebenso Einsparpotenziale durch optimierte Anlagentechnik, Dämmung und regenerative Erzeugung erkennen und nutzen. Die Auswertung von Gebäudedaten kann uns hierfür wichtige Anhaltspunkte liefern.“

Einfache, rechtssichere Lösungen für Vermietende

Bei der Umsetzung der neuen Anforderungen durch die HKVO unterstützt Techem Vermietende mit verschiedenen Services, von der Installation der Geräte über die Verbrauchserfassung bis hin zur Bereitstellung der Verbrauchsinformation. Bei der Umstellung auf Fernablesung stattet Techem Liegenschaften mit Smart Readern zur sicheren Datenübermittlung aus. Bereits heute verzeichnet der Serviceanbieter eine Funkquote von knapp 80 Prozent weltweit, bis 2025 sollen 90 Prozent aller Geräte fernablesbar sein.

Zudem sind Techem Kunden mit der automatischen, monatlichen Erstellung EED-konformer Verbrauchsinformationen in verschiedenen Ausgabeformaten auch rechtlich auf der sicheren Seite. Diese sind, wie in der EED vorgegeben, einfach und übersichtlich gestaltet und enthalten neben Angaben zum aktuellen Verbrauch von Heizung und Warmwasser auch Vorjahreswerte des gleichen Turnus zum Vergleich. Mietende erhalten den Link zu ihrer monatlichen Übersicht per E-Mail und können darauf jederzeit online zugreifen. Das reduziert den Aufwand für Vermietende merklich. Letzteren stehen die Verbrauchsinformationen zudem als PDF-Datei im Kundenportal zur Verfügung, sodass sie diese bei Bedarf auch postalisch weiterleiten können.

Über Techem

Techem ist ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude. Die Leistungen des Unternehmens decken die Themen Energiemanagement und Ressourcenschutz, Wohngesundheit und Prozesseffizienz in Immobilien ab. Das Unternehmen wurde 1952 gegründet, ist heute mit 3.750 Mitarbeitern in rund 20 Ländern aktiv und hat knapp 12 Millionen Wohnungen im Service. Techem bietet Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wärme und Wasser in Immobilien an. Die Produkte und Lösungen des Unternehmens vermeiden jedes Jahr rund 8,7 Millionen Tonnen CO2. Als Marktführer in der Funkfernerfassung von Energieverbrauch in Wohnungen treibt Techem die Vernetzung und die digitalen Prozesse in Immobilien weiter voran. Moderne Funkrauchwarnmelder mit Ferninspektion und Leistungen rund um die Verbesserung der Trinkwasserqualität in Immobilien ergänzen das Lösungsportfolio für die Wohnungswirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.de.

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