Rechtsprechung rund um die Betriebskostenart
Die Betriebskostenabrechnung bedarf der Erläuterung, wenn sich die geltend gemachten Stromkosten der Tiefgarage gegenüber dem Vorjahr um über 200 % erhöhen, da extreme Nutzungsschwankungen bei der Beleuchtung einer Tiefgarage und bei den sonstigen anfallenden Stromkosten regelmäßig nicht zu erwarten sind.
Urteil: (AG Brühl, Urteil vom 05.12.1989 - 2 a C 473/89) WM 91, 121