FAQ: Wir beantworten Ihre Fragen rund um Techem

Die häufigsten Fragen rund um die Techem Lösungen für Immobilien – von der Heizkostenabrechnung über Funk-Messgeräte bis zu unseren Immobilienservices und rechtlichen Themen.


Alle Details rund um die Heizkostenabrechnung

Ihre Vorschreibung wird aufgrund früherer Verbräuche sowie aufgrund der Entwicklung des Energiemarktpreises besten Gewissens eingeschätzt. Nun sei darauf hingewiesen, dass diese Vorschreibungen oder Annahmen immer einen Blick in die Zukunft abbilden und nicht den aktuellen Marktpreis widerspiegeln. Die Jahresabrechnung hingegen ist eine rückwirkende Betrachtung. Je nach Preisentwicklung (weltweit gestiegene Energiepreise) und Fälligkeit der jeweiligen Energieanbieterrechnung können sich somit auch gegenläufige Entwicklungen zeigen. Genauso gut kann Ihre Vorschreibung dann aber auch im nächsten Jahr wieder sinken, wenn sich die Energiepreis-Situation entspannen sollte oder wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch viel geringer war als zuvor beurteilt.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auch hier https://www.techem.com/at/de/newscenter/tipps-tricks. 

Ihre Hausverwaltung wurde damit beauftragt, Ihren Energielieferanten auszuwählen. Mit diesem hat sie einen gewissen Vertrag abgeschlossen.  Je nach Vertrag mit dem jeweiligen Energielieferunternehmen, werden die aktuellen Preisentwicklungen teilweise verzögert weitergegeben. Sprich, wenn sich die aktuelle Energiepreis-Situation tatsächlich entspannen sollte, würden sich die Auswirkungen der „gesunkenen“ Preise erst rückwirkend auf Ihrer Abrechnung niederschlagen. Bitte beachten Sie auch, dass die mediale Berichterstattung generell immer nur eine Tendenz vorgibt.

Bei der Heizkostenabrechnung gibt es vieles zu beachten. Techem übernimmt die Erstellung gerne. Fehlerquellen können wir zuverlässig vermeiden, da unser System die eingegebenen Daten prüft. Am Ende erhalten Eigentümer und Bewohner eine transparente und rechtssichere Heizkostenabrechnung. 

Die Heizkostenabrechnung wird grundsätzlich für eine Abrechnungsperiode von zwölf Monaten erstellt. Beginn und Ende der Abrechnungsperiode werden vom Abgeber festgelegt und müssen nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Die Abrechnung ist spätestens sechs Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zu erstellen.

Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an, wenn Sie Rechnungen der umgelegten Kosten einsehen möchten. Techem erstellt die Abrechnungen treuhänderisch in deren Auftrag und kann keine Auskunft dazu geben. 

Die Hausverwaltung oder der Vermieter erhält die Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung für die einzelnen Bewohner von Techem. Die Einzelabrechnungen werden dann in der Regel von dort an die Bewohner weitergegeben.

Aus den Ablesewerten an den Heizkostenverteilern lässt sich keine Aussage über die tatsächlich angefallenen Heizkosten ableiten. Es handelt sich bei Heizkostenverteilern um ein sogenanntes Hilfsverfahren zur Aufteilung der angefallenen Heizkosten. Erst das Verhältnis eines Ablesewerts zum Gesamtanteil der Ablesewerte in einem Gebäude ermöglicht die Zuordnung des Kostenanteils. Auch wenn die Ablesewerte deutlich geringer waren als im Vorjahr, können die Kosten für die Heizungsanlage beispielsweise durch gestiegene Energiekosten (Öl, Gas, etc.) höher als im Vorjahr sein. Bei Detailfragen zu den höheren Energiekosten, bitte wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung. 

Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte die Bewohnerin oder der Bewohner im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War der Verbrauch der Bewohnerin oder des Bewohners wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch die Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.

Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr variieren. Sie werden von mehreren Faktoren beeinflusst: Einerseits kommt es darauf an, wie niedrig die Außentemperaturen sind und auch die Länge der Heizperioden kann unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Energiepreise gestiegen sind. Auch das Nutzerverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich geändert haben oder es leben mehr Personen in dem Haushalt als im Vorjahr.  Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.

Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind all jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen. 

Geräte - Heizkostenverteiler

Ein Heizkostenverteiler (HKV) ist ein Messgerät, das den Verbrauch erfasst, um die Heizkosten verbrauchsabhängig berechnen zu können. Genau genommen handelt es sich um ein so genanntes Messhilfsgerät, weil der Heizkostenverteiler keine physikalischen Einheiten erfasst, sondern abstrakte Recheneinheiten anzeigt. Diese Einheiten stellen den jeweiligen Anteil am Gesamtverbrauch im Gebäude dar. Erst aus dem Verhältnis mehrerer gleichartiger Heizkostenverteiler in einem Gebäude errechnen sich also die konkreten Heizkosten zum Beispiel für Ihre Wohnung.

Grundsätzlich erfassen Heizkostenverteiler die Wärmeabgabe von Heizkörpern. Ein wärmeleitfähiges Trägerteil überträgt die Heizkörperwärme auf den Heizkostenverteiler. Es gibt zwei unterschiedliche Funktionsarten: Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler. Funk-Heizkostenverteiler zählen zu den elektronischen Heizkostenverteilern.

Bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip liegt ein mit Messflüssigkeit gefülltes, oben offenes Röhrchen am wärmeleitenden Trägerteil an. Je nach Temperatur des Heizkörpers verdunstet die Messflüssigkeit schneller oder langsamer. Die Menge der verdunsteten Flüssigkeit bildet den anteiligen Verbrauch ab.

Elektronische Heizkostenverteiler besitzen Ein- oder Zweifühlersysteme. Beide bestehen aus einem wärmeleitenden Unterteil und einem elektronischen Schaltkreis mit LC-Anzeige. Beim Einfühlersystem misst ein Fühler die Temperatur der Heizkörperoberfläche. Die Raumtemperatur wird durch einen fest im Gerät vorgegebenen Temperaturwert berücksichtigt. Techem setzt grundsätzlich Zweifühlergeräte ein: Dabei misst der erste Fühler die Temperatur der Heizkörperoberfläche, der zweite die Raumlufttemperatur. Aus der ermittelten Temperaturdifferenz und den im Gerät gespeicherten heizkörperspezifischen Daten errechnet sich der anteilige Wärmeverbrauch. Das führt zu genaueren Ergebnissen als bei den Einfühlergeräten.

Funkfähige Heizkostenverteiler unterscheiden sich von den herkömmlichen elektronischen Geräten dadurch, dass sie die Verbrauchsdaten per Funk übertragen. Für die Wohnungsnutzer hat das den Vorteil, dass sie nicht mehr bei der Ablesung zu Hause sein müssen.

Die Stromversorgung erfolgt über eine fest eingebaute, nicht austauschbare Langzeit-Batterie.

Techem verwendet grundsätzlich umweltfreundliche Lithium-Batterien, die weder Cadmium noch Quecksilber enthalten. Die Batterien für Heizkostenverteiler haben eine Lebensdauer von 15 Jahren plus Reserve.

Heizkostenverteiler mit zwei Werten

Aktueller Verbrauchswert:

Wenn die Zahl für fünf Sekunden erscheint: Das ist Ihr Verbrauchswert der aktuellen noch laufenden Abrechnungsperiode. 

Verbrauchswert zum letzten Stichtag: 

Wenn die Zahl zweimal blinkt: Das ist Ihr Stichtagswert der letzten Abrechnungsperiode. Dieser Verbrauchswert wird für die Abrechnung verwendet und ist in Ihrer Abrechnung für die entsprechende Abrechnungsperiode im Abschnitt „Ihre Ablesewerte“ in der Spalte „Ablesewert neu“ aufgeführt.


Heizkostenverteiler mit drei Werten 

Aktueller Verbrauchswert:

Das ist Ihr Verbrauchswert der aktuellen noch laufenden Abrechnungsperiode. 

Verbrauchswert zum letzten Stichtag: 

Das ist Ihr Stichtagswert der letzten Abrechnungsperiode. Dieser Verbrauchswert wird für die Abrechnung verwendet und ist in Ihrer Abrechnung für die entsprechende Abrechnungsperiode im Abschnitt „Ihre Ablesewerte“ in der Spalte „Ablesewert neu“ aufgeführt. 

Geräteinformation

Diese Anzeige besteht aus einer Prüfziffer (hier: 34) und den letzten beiden Stellen der Gerätenummer (hier 21). Die beiden Ziffern rechts vom Bindestrich finden Sie auf Ihrer Abrechnung im Abschnitt „Ihre Ablesewerte“ in der Spalte „Gerätenummer/Skala“. 

Bei neueren elektronischen Heizkostenverteilern zeigen die vier Zahlen neben dem Symbol n die Gerätenummer an. Diese finden Sie auf Ihrer Abrechnung im Abschnitt „Ihre Ablesewerte“ in der Spalte „Gerätenummer/Skala“.

Fehlermeldungen

Werden diese Symbole auf dem Display Ihres Heizkostenverteilers angezeigt, liegt ein Problem vor. Informieren Sie in diesem Fall bitte sofort Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung, dann kann das Problem umgehend behoben werden.

Heizkostenverteiler sind keine Messgeräte, sondern verteilen die von der Hausverwaltung gemeldeten und für die Abrechnungsperiode abzurechnenden Kosten. Einzelwerte geben noch keinen Rückschluss über die tatsächliche Höhe des Verbrauches eines Nutzers. Nur die Relation der bei allen Nutzern ermittelten Ablesewerte ermöglicht die Aufteilung der Kosten.

Sollte Ihr elektronischer Heizkostenverteiler eine Fehlermeldung auf dem Display anzeigen, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Falls ein Heizkostenverteiler abgefallen ist oder wackelt bitten wir Sie ebenfalls, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Bitte versuchen Sie keinesfalls eine Reparatur selbst durchzuführen. 

Nein. Eine manipulative thermische Beeinflussung des Raumtemperaturfühlers, beispielsweise durch einen Wärmestau, wird von den Geräten erkannt. Dann schalten die elektronischen Heizkostenverteiler (EHKV) automatisch auf Einfühlerbetrieb um und ignorieren somit die „manipulierte“ Raumtemperatur. Für diese zu hohe Temperatur setzt der Heizkostenverteiler dann einen Festwert von 20°C für die Berechnung fest.

Die meisten Geräte werden unter unserer Federführung und mit unserem Know-how entwickelt. Techem besitzt die alleinigen Vertriebsrechte, lassen die Geräte aber von dafür qualifizierten Herstellern in Deutschland produzieren.

In der Öffentlichkeit werden die Auswirkungen von Funksignalen auf den Menschen seit Längerem diskutiert.

Gerade bei medizinisch schwer diagnostizierbaren Beschwerden wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen wird Funktechnologie schnell als mögliche Ursache ins Auge gefasst.

Elektromagnetische Verträglichkeit

Zum Nachweis der Unbedenklichkeit lässt Techem die elektromagnetische Verträglichkeit der Funksysteme

kontinuierlich von unabhängiger Stelle überprüfen. Im Vergleich mit anderen Verursachern, wie beispielsweise Mobiltelefonen, gehören die Funkwellen der Techem Geräte und Systeme zu

den schwächsten Strahlungsquellen im Alltag. Sie senden mit niedriger Leistung, die Sendedauer ist kurz und die Sendehäufigkeit gering. Dadurch sind ihre Auswirkungen auf den menschlichen Körper (spezifische Absorptionsrate SAR, gemessen in mW/kg) weitaus geringer als gesetzlich zulässig und wesentlich niedriger als bei anderen Strahlungsquellen im Alltag (siehe Grafik oben). Techem Funksysteme sind daher als gesundheitlich unbedenklich einzustufen. In einem zuletzt durchgeführten Gutachten wurde dies erneut bestätigt „Auf der Grundlage des aktuellen Wissensstandes können [...] keinerlei Anzeichen für eine Beeinträchtigung oder sogar eine gesundheitsrelevante Wirkung der Techem Funksysteme auf den menschlichen Organismus oder Implantate abgeleitet werden. Die Geräte erfüllen mit einem großen Sicherheitsabstand die deutschen und europäischen Sicherheitsbestimmungen. 

Nein! Wenn zwei Heizkostenverteiler auf einem Heizkörper installiert sind, teilt sich die Gesamtleistung des Heizkörpers auf die beiden Heizkostenverteiler auf. Bei sehr großen Heizkörpern kann dies erforderlich sein und dient lediglich der genaueren Aufteilung und führt nicht zu höheren Kosten.

Die Montage der Erfassungsgeräte dient dazu, den tatsächlichen Heizenergieverbrauch an jedem Heizkörper bzw. den Warmwasserverbrauch exakt zu erfassen. So können die entstandenen Heiz- und Warmwasserkosten verursachungsgerecht auf die einzelnen Bewohner verteilt werden. Das stellt sicher, dass jeder Bewohner auch nur die Heiz- und Warmwasserkosten bezahlen muss, die er verursacht hat.

Erfahrungen zeigen, dass die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung das Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch schärft und so automatisch dafür sorgt, dass weniger Energie verbraucht wird. Somit ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nicht nur gerecht, sondern sorgt auch noch dafür, dass Heizkosten gespart werden. Das senkt die Kosten für Ihre Mieter und schützt das Klima.

In der Regel tauschen wir die Geräte aus, weil die Eichfrist bzw. Gerätelebensdauer abgelaufen ist. Es kann aber auch sein, dass Geräte wegen einer Funktionsstörung ausgetauscht werden, oder weil der Vermieter bzw. die Hausverwaltung auf eine modernere Gerätetechnologie umstellt.

Die Demontage eines Heizkörpers kann hydraulische Probleme an der gesamten Heizanlage verursachen. Deshalb sollte dies immer durch einen Fachmann gemacht werden. Bedenken Sie bitte auch, dass es einem Bewohner nicht gestattet ist, ohne die Zustimmung des Vermieters bzw. Verwalters einen Heizkörper auszubauen. In Eigentumswohnungen gehört der Heizkörper nicht dem einzelnen Eigentümer, sondern gehört zur Heizanlage des Gebäudes und ist somit im Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft. Deshalb ist auch die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig.

  • Handtuchtrockner mit E-Patrone sind in den meisten Fällen zusätzlich an die Heizungsanlage angeschlossen. Auf diesen Geräten darf kein Messgerät montiert werden, da dieses auch im Sommer einen Verbrauch erfassen würde, wenn der Handtuchtrockner elektrisch beheizt wird, obwohl die zentrale Heizungsanlage bereits ausgeschaltet ist. Um eine fehlerhafte Verbrauchserfassung zu vermeiden, wird in diesem Fall kein Messgerät montiert.
  • Wird der Handtuchtrockner ausschließlich über die Heizungsanlage betrieben und verfügt über keine E-Patrone, kann ein Messgerät montiert werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit Techem aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

 

Auch wenn kein Messgerät montiert werden kann, muss trotzdem ein Techniker vor Ort fahren und den Handtuchtrockner aufnehmen. Wir berechnen in diesen Fällen eine Pauschale bzw. eine Hochrechnung auf Basis der Heizkörperleistung. Dafür werden die korrekten Daten des Handtuchtrockners benötigt.

Funkgeräte:
Wenn ein Heizkörper getauscht wird, bitte bei uns melden, nachdem der Heizkörper abmontiert wurde. Wir vereinbaren dann einen Termin für die Montage des Geräts am neuen Heizkörper. Das alte Funkgerät bitte keinesfalls entsorgen, da es gegebenenfalls wieder am neuen Heizkörper montiert werden kann.

 

Verdunstergeräte:
Auch hier bitte nach der Demontage des Heizkörpers bei uns melden, damit ein Termin vereinbart werden kann. Das Verdunstergerät bitte stehend in einem Behälter oder Glas aufbewahren, damit keine Flüssigkeit ausläuft.

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise der Art des Heizkörpers oder dessen Höhe und Breite. In der Regel wird der Heizkostenverteiler jedoch bei 50 Prozent der Baulänge und 75 Prozent der Bauhöhe des Heizkörpers montiert.

Geräte - Zähler

Wasserzähler werden in den jeweiligen Warm- bzw. Kaltwasserzulauf der Wohnung bzw. Nutzeinheit eingebaut. Das Wasser fließt durch den Wasserzähler und treibt hierbei über ein Flügelrad das Zählwerk an, das den Verbrauch in Litern oder Kubikmetern anzeigt. Man unterscheidet zwischen Kalt- und Warmwasserzählern, mechanischen und elektronischen Wasserzählern.

Wärmemengenzähler messen thermische Energie (Wärme). Die Anzeige der Wärmemenge erfolgt in Kilo- oder Megawattstunden. Wärmezähler werden in die Rohrleitung des Heizungssystems eingebaut und bestehen aus einem Volumenmessteil, zwei Temperaturfühlern und einem Rechenwerk.

Wärmezähler werden zum einen bei Hausanschlüssen der Fernwärmeversorgung durch Energieversorgungsunternehmen wie die Stadtwerke eingesetzt. Zum anderen kommen sie zum Einsatz, wenn Heizkostenverteiler in den einzelnen Wohnungen beispielsweise auf Grund einer Fußbodenheizung nicht eingesetzt werden können.

Aufgrund des gesteigerten Energiebewusstseins in den letzten Jahren ist es notwendig, die genauen Energiemengen sowohl für Wärme (im Winter) als auch für Kälte (im Sommer) zu erfassen. Ähnlich wie ein Wärmezähler, liefert ein Kältezähler einen Verbrauchswert für Kühlenergie. Damit ist es möglich auch jene Energie genau zu erfassen und abzurechnen, die für die Kühlung eines Gebäudes aufgewendet wurde.

Wasserzähler und Wärmezähler unterliegen dem Maß- und Eichgesetz. Dieses Gesetz schreibt einen Austausch der Zähler nach 5 Jahren vor. Die Eichpflicht besteht für Wasser- und Wärmezähler, wenn sie im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgehalten werden. Das heißt: Wenn mit Wasser- oder Wärmezählern eine Betriebskostenabrechnung erstellt wird, sind diese Zähler verpflichtend zu beglaubigen, müssen also geeicht werden.

Das Maß- und Eichgesetz verlangt für alle im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendeten Wärme- und Wasserzähler  eine gültige Eichung, durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle.. Die Gültigkeit der Eichung beträgt für Wärme- und Wasserzähler 5 Jahre. Nach dieser Zeitspanne müssen die Geräte durch neu Geräte getauscht bzw. nachgeeicht werden. Hausgemeinschaften und Wohnungseigentümer können die Eichpflicht auch nicht durch einen Beschluss außer Kraft setzen!

Wer nicht geeichte oder nicht beglaubigte Zähler im rechtsgeschäftlichen Verkehr verwendet begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Außerdem kann die Abrechnung von Verbrauchswerten von Wohnungsnutzern angefochten werden, wenn sie durch nicht geeichte bzw. beglaubigte Zähler erfasst wurde.

Für die Ausstattung mit Wärmezählern muss die Rohrleitungsführung beachtet werden. Bei waagerechter Verteilung können Wärmezähler montiert werden. Der Vorteil von Wärmezählern ist, dass die Wärme sowohl der Rohrleitung als auch der Heizkörper erfasst wird und eine physikalische Einheit berechnet wird.

Wärmezähler zeigen eine physikalisch Maßeinheit an. Die Anzeige erfolgt in kWh oder MWh auf einer LC-Anzeige.

Je nach Art, Größe und Beschaffenheit eines Gebäudes und des dort installierten Heizungssystems kommt es zu Wärmeverlusten beim Transport der Wärme durch das Gebäude. Es handelt sich hierbei um Abstrahlungs-, Auskühlungs- und Rohrleitungsverluste.

Geräte - Funktechnologie

Zeit ist heutzutage ein kostbares Gut. Warum also Zeit mit Warten verschwenden? Mit der Techem-Funktechnologie müssen Sie für die jährliche Abrechnung nicht mehr zuhause sein und damit auch keinen Urlaub verbrauchen. Der Ableser holt sich Ihre Verbrauchsdaten drahtlos über eine verschlüsselte Funkübertragung. Alles weitere erledigt Techem für Sie – ganz bequem.

Digitale Kostenübermittlung

 

HIER finden Sie eine Anleitung zur digitalen Kostenübermittlung kostenlos zum Download. 

Das Kundenportal - Mieterinnen und Mieter

  • Eine Registrierung ist jederzeit möglich.   
  • Eine Verknüpfung der Wohnung ist auch jederzeit möglich (mittels Anlagennummer + Gerätenummer oder Wohnungscode. Nutzen Sie bei Fragen die Hilfefunktion: https://kundenportal.techem.at/web/guest/hilfe)

Wenn Ihre Wohnung für die unterjährige Verbrauchsinformation freigeschalten wurde, sprich wenn die Hausverwaltung einen Vertrag mit Techem hat sehen Sie die Verbrauchsinformationen.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann wird eine entsprechende Meldung im Portal angezeigt.

Der Ansprechpartner ist in diesem Fall die Hausverwaltung.

  •  Das Kundenportal ist dynamisch umgesetzt, es passt sich also dem Endgerät an.
  • Sie können es auf Ihrem Webbrowser am PC, Tablet oder mobil nutzen.
  • Es gibt daher keine App im App Store oder Play Store.

Im Kundenportal durch Klicken auf den Menüpunkt Abrechnungen. 

Ihre Verbauchsdaten können aufgrund der DSGVO nur monatsweise zur Verfügung gestellt werden.

Ja, Sie können jederzeit weitere Wohnungen über dieselbe Methode hinzufügen.

 Aktuell nicht – eine Wohnung ist mit der E-Mail Adresse verknüpft. Wird die Wohnung von einem anderen Benutzer hinzugefügt, wird die neue E-Mail Adresse verknüpft.

Ja, sollten Daten vorhanden sein, können Sie jeweils ein ausgewähltes Jahr mit einem anderen vergleichen, zum Beispiel das Jahr 2023 mit dem Jahr 2022.

Nutzen Sie hierfür am besten unser Kontaktformular.

Unser Kontaktformular führt Sie durch alle benötigten Informationen.

Beschreiben Sie Ihren Fehler, das genutzte Endgerät etc. so gut wie möglich. Fügen Sie bitte alle vorhanden Informationen hinzu (Kundennummer, Adresse etc.). 

  • Hausverwaltungen: Haben Sie sich schon unter dem Link https://kundenportal.techem.at/ (Techem), https://kundenportal.vermax.at/ (Vermax) als Hausverwaltung registriert? 
    • Öffnen Sie die Website www.techem.at und klicken Sie im rechten oberen Bereich der Seite auf Kundenportal. Auf der Anmeldeseite klicken Sie auf Registrieren. Wählen Sie Hausverwaltung aus. Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie abschließend auf Registrieren. 
    • Öffnen Sie die Website www.ver-max.at und klicken Sie auf den Button --> zum Kundenportal. Auf der Anmeldeseite klicken Sie auf Konto erstellen. Wählen Sie Hausverwaltung aus. Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie abschließend auf Registrieren. 

 

  • BewohnerIn: Haben Sie sich schon unter dem Link https://kundenportal.techem.at/ (Techem), https://kundenportal.vermax.at/ (Vermax) als Bewohner registriert? 
    • Öffnen Sie die Website www.techem.at und klicken Sie im rechten oberen Bereich der Seite auf Kundenportal. Auf der Anmeldeseite klicken Sie auf Registrieren. Wählen Sie BewohnerIn aus. Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie abschließend auf Registrieren. 
    • Öffnen Sie die Website www.ver-max.at und klicken Sie auf den Button --> zum Kundenportal. Auf der Anmeldeseite klicken Sie auf Konto erstellen. Wählen Sie BewohnerIn aus. Geben Sie Ihre Daten ein und klicken Sie abschließend auf Registrieren. 

Das Kundenportal - Hausverwaltungen

  • Eine Registrierung ist jederzeit möglich. Nach Registrierung muss Ihr Account mit Ihrer Hausverwaltung im Portal verknüpft werden.

  • Bitte treten Sie hierfür mit Techem in Kontakt (hier geht es zum Kontaktformular) und übermitteln Sie uns alle notwendigen Informationen, damit wir diese Plausibilisieren und Ihren Account anlegen können.

  • Wird ein neuer Account seitens Techem angelegt, erhalten Sie ein automatisch generiertes E-Mail zur Verifizierung der E-Mail Adresse und Vergabe des Passworts.

An Ihren Ansprechpartner im Vertrieb oder nutzen Sie unser Kontaktformular mit der Kategorie „Frage an den Vertrieb“.

Es gibt unterschiedliche Pakete und Supportmodelle. Unsere Ansprechpartner im Vertrieb werden Ihnen gerne sämtliche Informationen zur Verfügung stellen.

Im Kundenportal durch Klicken auf den Menüpunkt Archiv. Voraussetzung ist, dass die Hausverwaltung bereits die Daten für die Abrechnung gemeldet hat und die Abrechnung fertig ist. Sobald die Abrechnung abgeschlossen ist, stehen die Abrechnungsdokumente innerhalb von 1 bis 2 Tagen im Kundenportal zum Download zur Verfügung.

Das Bewohnerportal ist nur verfügbar, wenn ein Portalvertrag zwischen Hausverwaltung und Techem vorliegt.

Haben Sie Zugang zum Portal, können Sie ein Objekt öffnen (Bearbeiten -> Stift) und dort über die drei Punkte beim Benutzer direkt den Nutzerwechsel durchführen.
 

Sie können den Nutzerwechsel auch innerhalb der Abrechnungsperiode bearbeiten.

Sie können gerne Kontakt per E-Mail mit unserem Datentausch Team aufnehmen: datentausch@techem.at

Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, sofern es sich nicht um einen Nutzerwechsel handelt (z.B.: bei Änderung des Nachnamens oder der Objektfremdnummer)

Die Digitale Kostenübermittlung wird ab Juni für alle Hausverwaltungen als eigener Menüpunkt freigeschalten.
 

Nutzen Sie auch dort unsere Hilfefunktion, welche Sie durch alle Blöcke durchführt.
 

Bedenken Sie: Wenn Sie keinen Datentausch mit der Techem haben, dann müssen Sie als ersten Schritt im Menü in den Bereich „NutzerInnen-Liste“ wechseln und die Nutzer für ein Objekt prüfen.

Wenden Sie sich bzgl. den Paketen und Modalitäten an Ihren Ansprechpartner im Vertrieb oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Leistungen - Ablesung

Wir lesen alle Messgeräte ab, deren Ablesewerte für die Erstellung einer verbrauchsabhängige Heizkosten- und ggf. auch Wasserkostenabrechnung benötigt werden.

Das können Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler oder auch Kältezähler sein. Mit der Ablesung der Messgeräte und der Abrechnungserstellung hat uns die Hausverwaltung oder der Vermieter beauftragt.

Ob die Ableser eine Wohnung jährlich zum Ablesen der Verbrauchswerte betreten müssen, ist grundsätzlich abhängig von der Art der installierten Erfassungsgeräte. Je nach Gerätetechnologie bestehen die folgenden Möglichkeiten:

  • Lokale Ablesung: Diese Methode ist erforderlich, wenn Verdunster oder elektronische Erfassungsgeräte ohne Funk für die Verbrauchserfassung eingesetzt werden. Hier werden die Werte direkt am Gerät abgelesen, wofür der Ableser die Wohnung betreten muss. Über den Ablesetermin werden die Bewohner rechtzeitig informiert.
  • Zentrale Ablesung: Mittels drahtloser Funktechnologie werden alle Ablesewerte der gesamten Liegenschaft an einer zentralen Stelle abgelesen. Die einzelnen Wohnungen müssen dabei nicht betreten werden. Diese Erfassungsmethode ist nur möglich, wenn ausschließlich Funkerfassungsgeräte eingesetzt werden.
  • Fernablesung: Die Ablesewerte der gesamten Liegenschaft werden von vor Ort installierten Smart Readern über eine verschlüsselte Mobilfunkverbindung direkt an das Techem Rechenzentrum übermittelt. Hierfür muss der Ableser die Liegenschaft oder einzelne Wohnungen überhaupt nicht mehr betreten. Diese Erfassung ist nur möglich, wenn ausschließlich Funkerfassungsgeräte und zusätzlich das Fernablesesystem Techem Smart System in der Liegenschaft installiert sind.

Der bekannt gegebene Ablesetermin gilt immer für das gesamte Haus, denn es ist wichtig, alle Wohnungen am selben Tag abzulesen. Können Sie diesen Termin nicht selbst wahrnehmen, sollten Sie einem Nachbarn oder einer Person Ihres Vertrauens den Wohnungsschlüssel geben. Falls der Ableser Sie zum Ablesetermin nicht antrifft, bekommen Sie einen zweiten Termin per Anmeldekarte, der jedoch kostenpflichtig ist.

Techem Österreich betreut jährlich hunderttausende Wohnungen. Um die Ablesungen pünktlich durchführen, Anwesenheitszeiten der Bewohner kurz, Kosten für die Kunden möglichst niedrig halten und nachträgliche Termine einhalten zu können, ist ein sehr straffer Zeitplan erforderlich. Außerdem unterliegt Techem einer gesetzlichen Frist, bis zu welcher die Abrechnung fertiggestellt sein muss. Der logistische Aufwand dafür ist groß. Deshalb ist es unumgänglich, dass sich Techem die Terminplanung vorbehält. 

Für die enorme Menge an Ablesungen, die Techem jährlich durchzuführen hat, beschäftigen wir eine große Zahl an Mitarbeitern, die ausschließlich für Ablesungen zuständig sind. Die nachträgliche Ablesung einer Wohnung, bei der ein Nutzer in seiner Wohnung nicht angetroffen wurde, verursacht nahezu denselben logistischen Aufwand, wie die Ablesung der gesamten Wohnanlage. Deshalb sind die Nachtermine kostenpflichtig. Wir raten Ihnen generell, dass Sie zum vorgegebenen Ablesetermin anwesend sind, um Unannehmlichkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden. Durch Umrüstung auf das Techem Funksystem entfällt für die Nutzer die Notwendigkeit bei der Ablesung anwesend zu sein. Hier werden die Werte per Funk übertragen. Das Betreten der Wohnung und die Anwesenheit des Wohnungsnutzers sind dann nicht mehr erforderlich.

Bitte beachten Sie dass, wenn sie den Haupt und Nachtermin verpassen, dass Ihr Verbrauch in der Abrechnung rechnerisch ermittelt wird mit einer Hochrechnung. 

Mobile Datenerfassung steht für elektronische und beleglose Ablesung mit einem Mobilen Computer (MC). So werden bei allen elektronischen Erfassungsgeräten, z.B. Heizkostenverteilern oder Wärmezählern, die Verbrauchswerte elektronisch ausgelesen. Konventionell abgelesen wird nur noch bei den Heizkostenverteilern nach Verdunstungsprinzip.

Sie ist sicherer, genauer, schneller und vermeidet mögliche Fehlerquellen im Vergleich zum konventionellen Ablesen. Sie können alle Ablesewerte auf Ihrer Abrechnung nachvollziehen. Es ist zwar nicht nötig, aber wenn Sie möchten, können Sie sich natürlich während der Ablesung die entsprechenden Werte notieren.

Der Mieterwechsel kann nur von Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter an Techem gemeldet werden.

Bei der Zwischenablesung bitte beachten:

Wenn Verdunster oder elektronische Erfassungsgeräte ohne Funk zur Verbrauchserfassung eingesetzt werden, müssen Sie von jedem Ablesegerät ein Foto machen. Diese Fotos müssen anschließend vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung an Techem übermittelt werden.

Wenn bei Ihnen Geräte mit Fernauslesung montiert wurden, ist lediglich die Information über den Mieterwechsel durch den Vermieter bzw. die Hausverwaltung erforderlich. Eine Zwischenablesung ist in diesem Fall nicht notwendig, da Techem die monatlichen Verbrauchswerte im System erfasst.

In der Regel ist die Ablesung einmal jährlich zu einem mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt nötig. In die Wohnung der Mieter muss der Ableser nur bei Geräten ohne integrierte Funktechnologie. Der genaue Termin wird den Bewohnern per Hausaushang oder Benachrichtigungskarte mitgeteilt. 

Unsere Ableser sind zuverlässig und haben Erfahrung in der Disposition ihrer Termine. Sie haben jedoch einen sehr engen Terminplan und es kann zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen. Wenn es einmal zu einer Verspätung kommen sollte, bitten wir um ein wenig Geduld und Verständnis.

In größeren Liegenschaften ist häufig eine längere Zeitspanne für die Ablesung vorgesehen. Die Ableser beginnen mit der Ablesung in der Regel unten im Haus. Insbesondere bei den oberen Stockwerken kann es vorkommen, dass die Geräte erst später abgelesen werden. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass Sie bei der Ablesung nicht vorgereiht werden können. Wir bitten Sie hier um etwas Geduld.

Grundsätzlich ja, da die Erfassungsgeräte die aktuellen Werte anzeigen. Die Richtigkeit der vom Bewohner abgelesenen Daten kann jedoch nicht gewährleistet werden. Am einfachsten ist es, wenn der Bewohner den Ableser begleitet und sich die Ablesewerte notiert. So können Ablesedifferenzen vermieden werden.

Montage

Die Montage der Erfassungsgeräte dient dazu, den tatsächlichen Heizenergieverbrauch an jedem Heizkörper bzw. den Warmwasserverbrauch exakt zu erfassen. So können die entstandenen Heiz- und Warmwasserkosten verursachungsgerecht auf die einzelnen Bewohner verteilt werden. Das stellt sicher, dass jeder Bewohner auch nur die Heiz- und Warmwasserkosten bezahlen muss, die er verursacht hat.

Erfahrungen zeigen, dass die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung das Bewusstsein für den eigenen Energieverbrauch schärft und so automatisch dafür sorgt, dass weniger Energie verbraucht wird. Somit ist die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nicht nur gerecht, sondern sorgt auch noch dafür, dass Heizkosten gespart werden. Das senkt die Kosten für Ihre Mieter und schützt das Klima.

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise der Art des Heizkörpers oder dessen Höhe und Breite. In der Regel wird der Heizkostenverteiler jedoch bei 50 Prozent der Baulänge und 75 Prozent der Bauhöhe des Heizkörpers montiert.

In der Regel tauschen wir die Geräte aus, weil die Eichfrist bzw. Gerätelebensdauer abgelaufen ist. Es kann aber auch sein, dass Geräte wegen einer Funktionsstörung ausgetauscht werden, oder weil der Vermieter bzw. die Hausverwaltung auf eine modernere Gerätetechnologie umstellt.

Techem Services

Die Direktverrechnung ist einer der Premium-Services von Techem. Sie übernimmt von den Hauseigentümern die direkte Verrechnung von Wärme, Warm- und Kaltwasser sowie Kälte und Strom. Die jeweiligen Nutzer bekommen jährliche Abrechnung bzw. monatliche Vorschreibungen direkt von Techem. Die Hausverwaltungen können diese Arbeit vollständig an Techem auslagern. Da Techem auch die Rechnungslegung und das Mahnwesen übernimmt, sparen sich die Hauseigentümer Zeit und Kosten.

Mit den Techem-Online-Services können Sie effektiv Zeit und Geld sparen. Sie können Ihre Immobilie von überall aus ganz einfach verwalten.

Ist Ihnen schon einmal im Eifer des Gefechts eine Rechnung abhandengekommen? Das kann Ihnen mit dem Techem-Archiv-Online nie mehr passieren. Verwalten Sie bequem und sicher Rechnungen, starten Auswertungen oder erfassen Kosten direkt in einem gesicherten Online-Portal. Einfacher geht´s nicht.

Neben dem klassischen Kauf bietet Techem auch die Möglichkeit einer Gerätemiete an. Das Techem-Produkt verbleibt im Eigentum von Techem, Sie bezahlen ein jährliches Mietentgelt pro Gerät, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Anschaffungspreis richtet. Die Laufzeit beträgt bei eichpflichtigen Geräten höchstens 5 Jahre, bei allen anderen Produkten (z.B. Heizkostenverteilern) maximal 15 Jahre.

Bei der Wartung müssen Sie sich während der Vertragslaufzeit um den Austausch keinerlei Gedanken machen. Eichpflichtige Geräte müssen nach spätestens 5 Jahren getauscht werden. Alle anderen sind nach maximal 15 Jahren zu erneuern. Wir informieren Sie rechtzeitig über den Ablauf der Eichung bzw. über das Ende der Batterielebensdauer und vereinbaren einen Termin für den Austausch. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Techem Verbrauchsmanagement bedeutet den Energieverbrauch in Ihren Liegenschaften schrittweise analysieren, mit anderen Gebäuden vergleichen und so die sinnvollsten Möglichkeiten zum Energiesparen finden. Sie entscheiden nach jedem Schritt, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.

Die Techem Wassertechnik ist ein Tochterunternehmen von Techem. Die Techem Wassertechnik bietet Lösungen für Trink- und Heizungswasser, Trinkwasserfilter, Dosier- und Enthärtungsanlagen sowie Heizungswasserreinigung und -aufbereitung und Legionellenüberprüfung.

Informationen für Mieter*innen

In der Regel ist die Ablesung einmal jährlich zu einem mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt nötig. In die Wohnung der Mieter muss der Ableser nur bei Geräten ohne integrierte Funktechnologie. Der genaue Termin wird den Bewohnern per Hausaushang oder Benachrichtigungskarte mitgeteilt. Findet ein Bewohnerwechsel statt, so kann eine weitere Ablesung, die sogenannte Zwischenablesung, erforderlich sein.

Ob die Ableser eine Wohnung jährlich zum Ablesen der Verbrauchswerte betreten müssen, ist grundsätzlich abhängig von der Art der installierten Erfassungsgeräte. Je nach Gerätetechnologie bestehen die folgenden Möglichkeiten:

  • Lokale Ablesung: Diese Methode ist erforderlich, wenn Verdunster oder elektronische Erfassungsgeräte ohne Funk für die Verbrauchserfassung eingesetzt werden. Hier werden die Werte direkt am Gerät abgelesen, wofür der Ableser die Wohnung betreten muss. Über den Ablesetermin werden die Bewohner rechtzeitig informiert.
  • Zentrale Ablesung: Mittels drahtloser Funktechnologie werden alle Ablesewerte der gesamten Liegenschaft an einer zentralen Stelle abgelesen. Die einzelnen Wohnungen müssen dabei nicht betreten werden. Diese Erfassungsmethode ist nur möglich, wenn ausschließlich Funkerfassungsgeräte eingesetzt werden.
  • Fernablesung: Die Ablesewerte der gesamten Liegenschaften werden von vor Ort installierte Smart Reader über eine verschlüsselte Mobilfunkverbindung direkt an das Techem Rechenzentrum übermittelt. Hierfür muss der Ableser die Liegenschaft oder einzelne Wohnungen überhaupt nicht mehr betreten. Diese Erfassung ist nur möglich, wenn ausschließlich Funkerfassungsgeräte und zusätzlich das Fernablesesystem Techem Smart System in der Liegenschaft installiert sind.

Unsere Ableser sind zuverlässig und haben Erfahrung in der Disposition ihrer Termine. Sie haben jedoch einen sehr engen Terminplan und es kann zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen. Wenn es einmal zu einer Verspätung kommen sollte, bitten wir um ein wenig Geduld und Verständnis.

In größeren Liegenschaften ist häufig eine längere Zeitspanne für die Ablesung vorgesehen. Die Ableser beginnen mit der Ablesung in der Regel unten im Haus. Insbesondere bei den oberen Stockwerken kann es vorkommen, dass die Geräte erst später abgelesen werden. Wir bitten Sie hier um etwas Geduld.

Grundsätzlich ja, da die Erfassungsgeräte die aktuellen Werte anzeigen. Die Richtigkeit der vom Bewohner abgelesenen Daten kann jedoch nicht gewährleistet werden. Am einfachsten ist es, wenn der Bewohner den Ableser begleitet und sich die Ablesewerte notiert. So können Ablesedifferenzen vermieden werden.

Das ist abhängig vom Gerät.

Bei Heizkostenverteilern können Sie aus der Anzahl der abgelesenen Verbrauchseinheiten nicht auf die Höhe der Heizkosten schließen. Das liegt daran, dass Heizkostenverteiler den Energieverbrauch nicht in einer physikalischen Messgröße (wie bspw. kWh oder cbm) anzeigen. Da es sich hierbei um ein „Messhilfsverfahren“ handelt, werden stattdessen lediglich dimensionslose Verbrauchswerte ohne physikalische Einheiten (Stricheinheiten oder Zahlenreihen) ausgewiesen. Aus diesen Verbrauchswerten lässt sich der Anteil am Gesamtverbrauch für jeden Heizkörper ermitteln.

Wasserzähler und Wärmemengenzähler hingegen weisen physikalische Messgrößen aus, sodass Sie hier die entstandenen Kosten anhand des angezeigten Wertes zumindest grob einschätzen können.

Die Hausverwaltung oder der Vermieter erhält die Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung für die einzelnen Bewohner von Techem. Die Einzelabrechnungen werden dann in der Regel von dort an die Bewohner weitergegeben.

Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr variieren, da die Außentemperaturen sowie die Länge der Heizperioden unterschiedlich sind. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Energiepreise gestiegen sind. Auch das Nutzerverhalten der im Haushalt lebenden Personen kann sich geändert haben bzw. die Anzahl der Personen kann sich erhöht haben. Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.

Aus den Ablesewerten an den Heizkostenverteilern lässt sich keine Aussage über die tatsächlich angefallenen Heizkosten ableiten. Es handelt sich bei Heizkostenverteilern um ein sogenanntes Hilfsverfahren zur Aufteilung der angefallenen Heizkosten. Erst das Verhältnis eines Ablesewerts zum Gesamtanteil der Ablesewerte in einem Gebäude ermöglicht die Zuordnung des Kostenanteils. Auch wenn die Ablesewerte deutlich geringer waren als im Vorjahr, können die Kosten für die Heizungsanlage beispielsweise durch gestiegene Energiekosten (Öl, Gas, etc.) höher als im Vorjahr sein.

Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Wenn der Bewohner im Vorjahr hohe Nachzahlungen hatte, wird die neue Vorauszahlung vom Vermieter/Verwalter ggf. entsprechend erhöht. Hatte der Bewohner dagegen einen wesentlich niedrigeren Verbrauch als angenommen und somit ein Guthaben, wird die Vorauszahlung vom Vermieter/Verwalter ggf. reduziert. Neben dem eigenen Verbrauch wird die Höhe der Vorauszahlungen auch durch schwankende Außentemperaturen und Energiepreise beeinflusst. Auch der Bewohner kann eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen verlangen.

Heizkostenverteiler mit zwei Werten

Aktueller Verbrauchswert:

Wenn die Zahl für fünf Sekunden erscheint: Das ist Ihr Verbrauchswert der aktuellen noch laufenden Abrechnungsperiode. 

Verbrauchswert zum letzten Stichtag: 

Wenn die Zahl zweimal blinkt: Das ist Ihr Stichtagswert der letzten Abrechnungsperiode. Dieser Verbrauchswert wird für die Abrechnung verwendet und ist in Ihrer Abrechnung für die entsprechende Abrechnungsperiode im Abschnitt „Ihre Ablesewerte“ in der Spalte „Ablesewert neu“ aufgeführt.


Heizkostenverteiler mit drei Werten 

Aktueller Verbrauchswert:

Das ist Ihr Verbrauchswert der aktuellen noch laufenden Abrechnungsperiode. 

Verbrauchswert zum letzten Stichtag: 

Das ist Ihr Stichtagswert der letzten Abrechnungsperiode. Dieser Verbrauchswert wird für die Abrechnung verwendet und ist in Ihrer Abrechnung für die entsprechende Abrechnungsperiode im Abschnitt „Ihre Ablesewerte“ in der Spalte „Ablesewert neu“ aufgeführt. 

Geräteinformation

Diese Anzeige besteht aus einer Prüfziffer (hier: 34) und den letzten beiden Stellen der Gerätenummer (hier 21). Die beiden Ziffern rechts vom Bindestrich finden Sie auf Ihrer Abrechnung im Abschnitt „Ihre Ablesewerte“ in der Spalte „Gerätenummer/Skala“. 

Bei neueren elektronischen Heizkostenverteilern zeigen die vier Zahlen neben dem Symbol n die Gerätenummer an. Diese finden Sie auf Ihrer Abrechnung im Abschnitt „Ihre Ablesewerte“ in der Spalte „Gerätenummer/Skala“.

Fehlermeldungen

Werden diese Symbole auf dem Display Ihres Heizkostenverteilers angezeigt, liegt ein Problem vor. Informieren Sie in diesem Fall bitte sofort Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung, dann kann das Problem umgehend behoben werden.

Nein. Eine manipulative thermische Beeinflussung des Raumtemperaturfühlers, beispielsweise durch einen Wärmestau, wird von den Geräten erkannt. Dann schalten die elektronischen Heizkostenverteiler (EHKV) automatisch auf Einfühlerbetrieb um und ignorieren somit die „manipulierte“ Raumtemperatur. Für diese zu hohe Temperatur setzt der Heizkostenverteiler dann einen Festwert von 20°C für die Berechnung fest.

Eine von uns in Auftrag gegebene Untersuchung der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit des gesamten Funksystems kommt zu dem Ergebnis, dass nach aktuellem Wissensstand keinerlei Anzeichen für eine Beeinträchtigung oder eine Gesundheitsgefährdung durch die Funkwellen des Techem Funksystems abgeleitet werden können.

Aus Sicht der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit bestehen auch bei der Berücksichtigung des neuesten Wissensstandes keine Bedenken, das Funksystem in Wohnräumen wie auch in öffentlichen oder beruflichen Bereichen einzusetzen. Betrachtet man die über ein Jahr abgegebene Sendeenergie in einer durchschnittlichen mit Funksystem ausgestatteten Wohnung, so entspricht diese in etwa der Sendeenergie, welche bei einem 5-6 minütigen Telefongespräch mit einem Mobiltelefon freigesetzt wird. Die geringe Leistung, eine sehr kurze Sendedauer des Funktelegramms sowie die niedrige Sendehäufigkeit tragen zusätzlich positiv dazu bei, dass die ermittelten Werte als vernachlässigbar niedrig eingestuft werden.

Die in einer Heizperiode freiwerdende Menge Verdunstungsflüssigkeit entspricht einer derart geringen Konzentration, dass gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen für den Menschen auszuschließen sind.

Eine Untersuchung des Bundesgesundheitsamtes kommt zu folgendem Ergebnis: "Untersuchungen zur inhalativen Aufnahme ergeben keine organische Veränderungen. Sensibilitätstests zeigen keine allergischen Reaktionen. Eine krebserregende Wirkung von Methylbenzoat ist unserem Wissen nach nicht belegt." Weiterhin führt das Bundesgesundheitsamt dazu aus, dass von Methylbenzoat in diesem geringen Konzentrationsbereich keine gesundheitlichen Schäden oder Beeinträchtigungen für den Menschen zu erwarten sind. Auch Geruchsbelästigungen sind im Normalbetrieb auf Grund der geringen Konzentration nahezu ausgeschlossen. Durch einen speziellen Verschlussmechanismus und die feste Verbindung mit dem Heizkörper ist eine versehentliche Einnahme von oder Berührung mit Verdunsterflüssigkeiten beispielsweise durch Kinder nahezu ausgeschlossen. Sollte die Flüssigkeit dennoch durch unsachgemäße Handhabung oder durch Zerstörung des Heizkostenverteilers aus einem Messröhrchen auf die Haut gelangen, könnte dies zu Reizungen führen. Für diesen Fall empfiehlt es sich die Substanz durch intensives Waschen zu entfernen.

Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25°C bis 55°C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) – beispielsweise beim Duschen – Gefahren in sich. Ernsthafte Erkrankungen können die Folge sein. Experten schätzen, dass allein in Deutschland jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit erkranken. Das Trinken von legionellemhaltigen Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.