Das österreichische Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz schafft dafür den rechtlichen Rahmen und regelt, wie die Kosten für Wärme, Warmwasser und Kälte in Mehrparteienhäusern fair auf die Bewohner verteilt werden. Dabei kombiniert es viele unterschiedliche Anforderungen auf rechtlicher, technischer und organisatorischer Ebene. Kurz gesagt: Es geht nicht nur ums Abrechnen, sondern um ein komplexes System dahinter.
Das Heizkostenabrechnungsgesetz: was Hausverwaltungen wissen müssen
Rechtliche Themen - 16.02.2026
Die Heizkostenabrechnung zählt zu den sensibelsten Aufgaben in der Hausverwaltung. Gerade in Zeiten volatiler Energiepreise erwarten Mieterinnen und Mieter Transparenz, Fairness und nachvollziehbare Abrechnungen.
Das HeizKG als Instrument für Transparenz
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem HeizKG ein klares Ziel: den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Um das Einsparpotenzial in Mehrparteienhäusern zu fördern, setzt das Gesetz auf Transparenz: Wenn Bewohnerinnen und Bewohner nachvollziehen können, wie hoch ihr eigener Verbrauch im Vergleich zu anderen ist, steigt die Motivation, bewusster und sparsamer mit Energie umzugehen.
Geltungsbereich
Das Heizkostengesetz kommt in Österreich bei Gebäuden mit mindestens vier Nutzungsobjekten zur Anwendung, die über eine gemeinsame Versorgungsanlage – etwa eine Zentralheizung – beheizt oder gekühlt werden. Voraussetzung ist zudem, dass die Verbrauchserfassung wirtschaftlich zumutbar ist.
Verantwortung und Zuständigkeit
Das HeizKG sieht vor, dass die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben beim sogenannten „Abgeber“ liegt. Darunter versteht man in der Regel jene Person oder Stelle, die eine gemeinsame Versorgungsanlage betreibt und die erzeugte Energie an die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebäudes weitergibt. In der Praxis übernehmen diese Rolle häufig Vermieter oder Eigentümergemeinschaften, wobei die Hausverwaltung die Umsetzung häufig organisatorisch übernimmt.
Die wichtigsten Vorgaben
Verbrauch als Grundlage der Kostenverteilung
In Gebäuden mit zentraler Wärme- oder Kälteversorgung müssen Versorgungskosten grundsätzlich zum überwiegenden Teil (zumindest 55 % bei Wärme) nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Die Abrechnung setzt sich immer aus einem verbrauchsabhängigen und einem verbrauchsunabhängigen Teil zusammen. Letzterer umfasst die Fixkosten der Versorgungsanlage, die unabhängig vom Verbrauchsverhalten anfallen, z.B. Wartung und Verschleißteile oder die Erstellung der Abrechnung. Diese Kosten werden anhand der Nutzflächen anteilig auf die Bewohnerinnen und Bewohner verteilt.
Ohne Verbrauchserfassung keine gesetzeskonforme Abrechnung
Damit der individuelle Verbrauch korrekt erfasst werden kann, müssen geeignete Verbrauchserfassungsgeräte installiert sein – etwa Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler oder Warmwasserzähler.
Informationspflichten gegenüber Abnehmern
Abgeber sind verpflichtet, die Abnehmer – also in der Regel die Bewohnerinnen und Bewohner – regelmäßig über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch sowie den Kälteverbrauch zu informieren. Seit 2022 muss zumindest einmal monatlich ein Verbrauchseinblick ermöglicht werden, wenn fernablesbare Messgeräte installiert sind. In der Praxis erfolgt dies zunehmend digital, damit Bewohnerinnen und Bewohner ihren Verbrauch einfach nachvollziehen können.
Wichtige Neuerungen ab 2027
Bislang gilt, dass die unterjährige Verbrauchsinformation – also die monatliche Bereitstellung von Verbrauchsdaten während der Heizperiode – nur dann verpflichtend ist, wenn bereits fernablesbare Messgeräte im Einsatz sind. Ab dem 1. Jänner 2027 tritt jedoch eine wesentliche Neuerung in Kraft: Nicht fernablesbare Geräte müssen bis zu diesem Zeitpunkt durch moderne, fernablesbare Zähler ersetzt werden, damit die monatlichen Verbrauchsinformationen gesetzeskonform bereitgestellt werden können. Für neu installierte Geräte ist dies übrigens bereits seit 2023 verpflichtend.
Für Hausverwaltungen bedeutet das Handlungsbedarf, vor allem im Bereich der technischen Umstellung und in der Kommunikation mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Um die Anforderungen rechtzeitig umzusetzen, begleitet Techem diesen Prozess mit fernablesbaren Lösungen und digitaler Unterstützung.
Hinweis: Alle Inhalte wurden mit Sorgfalt erstellt, eine Gewähr für Richtigkeit und Aktualität wird jedoch nicht übernommen
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