FAQ – Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen

Erhalten Sie vertiefende Informationen, damit ein bewusstes Verhalten jedes Einzelnen zugunsten der Energieeinsparung und -effizienz gefördert wird.

  • Abrechnung und Aufschlüsselung des Verbrauchs

Art. 26 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 10/91 besagt hinsichtlich der Wärmemengenerfassung: „Über Neuerungen betreffend die Einführung von Temperaturreglern und die Wärmemengenerfassung sowie die sich daraus ergebende Aufschlüsselung der Heizkosten auf Grundlage des tatsächlich erfassten Verbrauchs entscheidet die Eigentümerversammlung abweichend von Art. 1120 und 1136 ital. ZGB mit Stimmenmehrheit.“ Diesbezüglich sollte beachtet werden, dass der Gesetzgeber in anderen Punkten desselben Gesetzes andere Stimmprinzipien, z. B. in Tausendsteln, angibt, während in diesem Punkt jeder ausdrückliche Hinweis auf die Stimmenmehrheit der anwesenden Teilnehmer für die Beschlussfähigkeit der Versammlung fehlt.

Der Zeitfaktor ist die Zeitdauer, die zur Ermittlung des Verbrauchs analysiert wird. Für Heizzwecke dauert er in der Regel vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres, für Kaltwasser hingegen ein ganzes Kalenderjahr.

Die Kosten werden einerseits auf Grundlage von Tausendsteln (unfreiwilliger Verbrauch), andererseits auf Grundlage des Verbrauchs (freiwilliger Verbrauch) aufgeteilt, der von den Geräten erfasst wurde. Die Grundkosten entsprechen dem Anteil des unfreiwilligen Verbrauchs, sind also nicht vom Gesamtverbrauch abhängig, der von Ihren Geräten gemessen wird.

Der prozentuale Anteil wird auf Grundlage des Projekts UNI 10200 (wo vorhanden) festgelegt, oder bei der Eigentümerversammlung.

Die Kosten werden einerseits auf Grundlage von Tausendsteln (unfreiwilliger Verbrauch), andererseits auf Grundlage des Verbrauchs (freiwilliger Verbrauch) aufgeteilt, der von den Geräten erfasst wurde. Die Verbrauchskosten entsprechen dem Anteil des freiwilligen Verbrauchs, sind also vom Gesamtverbrauch abhängig, der von Ihren Geräten im gesamten Mehrfamilienhaus gemessen wird. Die Angaben zum individuellen Verbrauch sind unter dem Posten „Wärmeeinheit“ aufgeführt.

Der prozentuale Anteil wird auf Grundlage des Projekts UNI 10200 (wo vorhanden) festgelegt, oder bei der Eigentümerversammlung.

Die Verteiler werden jährlich zu einem bestimmten Datum zurückgesetzt. Für ein Höchstmaß an Transparenz müssen alle Verteiler den Ausgangswert „Null“ haben.

Wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung, wenn Sie die Rechnungen der gemeinschaftlich getragenen Gesamtkosten einsehen möchten. Techem erstellt die Aufschlüsselung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft und kann darüber keine Auskunft geben.

Die Ablesung eines Heizkostenverteilers gibt nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei Zentralheizungsanlagen erfolgt die Abrechnung getrennt nach den Grundkosten der Heizungsanlage des gesamten Gebäudes und den Kosten für den individuellen Verbrauch. Ein Teil der Heizkosten beruht ausschließlich darauf, dass die Heizungsanlage in Betrieb ist. Sie entstehen auch dann, wenn niemand Wärme nutzt. Die Heizkosten können höher sein als im Vorjahr, weil die Energiekosten gestiegen sind, oder weil in diesem Heizzeitraum Reparaturen durchgeführt wurden. Dadurch steigen die Heizkosten der einzelnen Verbraucher, auch wenn ihre Werte niedriger sind als im Vorjahr.

Der Antrag auf Namensanpassung muss von der Hausverwaltung zum Zeitpunkt der Übernahme direkt an Techem geschickt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Hausverwaltung, um die Änderung zu beantragen.

Die Ablesung der Geräte und die Abrechnung sind Gegenstand eines Vertrags zwischen der Hausverwaltung und Techem. Wenden Sie sich für diesbezügliche Informationen bitte an die Hausverwaltung. Der Verbrauch kann von jedem Bewohner in Echtzeit und unverschlüsselt am Display der Geräte geprüft werden.

Um Zugang zum Kundenportal zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung.

Produkte

Heizkostenverteiler sind Hilfsmessgeräte, die zur Erfassung der Verbrauchswerte zur Anwendung kommen, um die Heizkosten berechnen zu können. Sie werden als Messgeräte bezeichnet, weil der Heizkostenverteiler keine physikalische, sondern dimensionslose Einheiten anzeigt, die den anteiligen Verbrauch im Verhältnis zum Gesamtverbrauch des Gebäudes darstellen. Die individuellen Heizkosten pro Bewohner können nur durch die Berechnung des Verhältnisses mehrerer gleichartiger Wärmezähler in einem Mehrfamilienhaus ermittelt werden. 

Die elektronischen Heizkostenverteiler von Techem bestehen aus einer wärmeleitenden Basis und einem Schaltkreis mit Display. Sie sind zudem mit zwei Sensoren ausgestattet: Der erste Sensor misst die Oberflächentemperatur des Heizkörpers am unteren Teil, der zweite Sensor misst die Temperatur der Umgebungsluft. Der anteilige Wärmeverbrauch wird anhand der hierdurch ermittelten Differenz zwischen der Temperatur und den spezifischen Werten des Heizkörpers berechnet, die im Gerät gespeichert sind. Dies ermöglicht eine genauere Aufzeichnung als bei Systemen mit einem einzigen Temperatursensor.

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. der Art des Heizkörpers oder seiner Höhe und Breite.

In der Regel wird der Heizkostenverteiler jedoch auf 50 % der Gesamtlänge und 75 % der Gesamthöhe des Heizkörpers installiert.

Siehe Benutzerhandbuch 

Die Ablesung erfolgt auf zwei Arten, ohne die Wohnung zu betreten: „Vor Ort“ oder per Funktechnologie. Bei einer Ablesung vor Ort, begibt sich ein Mitarbeiter mit einem Handcomputer, der über eine Antenne verfügt, in die Nähe des Mehrfamilienhauses und/oder des Treppenhauses. Im Funk-Modus empfangen die in den Gemeinschaftsräumen des Gebäudes installierten Datenerfassungsgeräte täglich Messwerte, die an die Steuereinheit weitergeleitet werden. In diesem Fall können die Bewohner den Verbrauch täglich über das Techem-Portal verfolgen.

Wenn der Mitarbeiter bei der Ablesung vor Ort feststellt, dass ein Gerät in der Wohnung nicht ablesbar ist, hinterlässt er eine Kopie des Formulars „NICHT ABGELESEN“ im Briefkasten.

Der Bewohner muss in diesem Fall die erforderlichen Felder im Formular ausfüllen und eine Kopie per E-Mail an .... oder per WhatsApp an .... senden.

Siehe Benutzerhandbuch 

Ja, der Thermostatkopf funktioniert einwandfrei. Da der Raum die eingestellte Temperatur erreicht hat, kühlt sich der Heizkörper ab, weil sich das Ventil schließt.

In diesem Fall funktioniert das Ventil nicht richtig. Es ist ein technischer Eingriff notwendig, um die korrekte Funktion des Heizkörpers wiederherzustellen.

  • Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Ein Elektrofahrzeug kann über eine normale Steckdose aufgeladen werden. Das sogenannte „Schuko“-Ladekabel ist wie auch immer für das Notladen vorgesehen und sollte nur in Steckdosen verwendet werden, die zuvor geprüft wurden und für diesen Zweck ausgelegt sind. Ein Elektrofahrzeug benötigt einen hohen und konstanten Ladestrom. Die Technik eines normalen Hausanschlusses ist für eine solche Dauerbelastung nicht ausgelegt. Bei kleinen Kabelquerschnitten, langen Kabeln, Wackelkontakten oder vielen in Reihe geschalteten Verbrauchern erhöht sich zudem die Gefahr der Überhitzung von Kabeln und Steckkontakten.

Die Berechnung und Aufschlüsselung des Stroms erfolgt über einen Stromzähler, der in der Ladestation integriert und direkt an ein Erfassungssystem angeschlossen ist – ein nützliches Instrument für die Abrechnung und Aufschlüsselung. Die Authentifizierung über RFID (Radio Frequency Identification oder Funkfrequenz-Identifikation) ermöglicht eine genaue Zuordnung des Verbrauchs zu den einzelnen Nutzern. Das bedeutet, dass der Verbrauch den einzelnen Bewohnern auch bei gemeinsam genutzten Parkplätzen zeitnah und transparent zugewiesen werden kann.

Beim Laden eines Elektrofahrzeugs sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Stromversorgung und die beteiligten Komponenten durch den Ladevorgang nicht überlastet werden. Aus diesem Grund obliegt die sichere Installation und Inbetriebnahme qualifizierten Fachleuten. Die Ladestationen müssen darüber hinaus vom zuständigen Stromnetzbetreiber registriert oder sogar genehmigt werden. Mit einem Partner wie Techem wickeln Sie alle Aufgaben rund um die Installation einer Ladestation für Ihre Immobilie einfach und bequem ab.

Techem minimiert den Aufwand der Hausverwaltung und Bewohner bei der Bewertung, Installation und Verwaltung von Ladestationen für Elektro- und Hybridautos. Bei uns erhalten Sie ein umfassendes Angebot an Paketen für die gängigsten Bedürfnisse, aber auch Ad-hoc-Konzepte für spezifische Immobilienanforderungen.

Nachhaltige Mobilität ist ein Thema, das auf nationaler und internationaler Ebene eine zentrale Bedeutung erlangt hat. Der Staat unterstützt die Installation von Ladestationen mit Fördergeldern, wobei einige Regionen zusätzliche Beiträge anbieten. Um auf dem Laufenden zu bleiben, ist es sinnvoll, nationale und regionale Portale zu diesem Thema zu beratschlagen.

Wichtige Faktoren für die Ladezeit eines Elektrofahrzeugs sind die Ladeleistung der Ladestation, die im Fahrzeug installierte Ladetechnik und die Batteriekapazität des Fahrzeugs.

Die Technologie von Techem ist flexibel ausgelegt. Auf diese Weise können wir prompt auf die Bedürfnisse reagieren, die sich stets weiterentwickeln, indem wir den Ladeprozess optimieren. Die Aufschlüsselung der Verbrauchskosten entsprechen der tatsächlichen Nutzung der Ladestation durch jeden Bewohner, und ist auch dann gewährleistet, wenn sie erweitert oder ausgebaut wird.

Die Machbarkeitsstudie ermittelt, wie viele Ladestationen installiert werden können und welche Optionen für die Umsetzung zur Verfügung stehen. Es ist zum einen möglich, das Netz zu erweitern, was Techem mit dem Netzbetreiber abstimmen kann, zum anderen kann ein Lastmanagement eingerichtet werden, dank dem die maximal mögliche Anschlussleistung optimal genutzt wird.