Verkaufsbedingungen

Wir stellen unseren Nutzern die allgemeinen Verkaufsbedingungen und im Detail die Miet-, Liefer-, Service- und Datenschutzbedingungen zur Verfügung.

Verkaufsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen regeln die Miete von Abrechnungssystemen und Produkten von Techem, einschließlich Installation, Aktivierung und soweit im Angebot vorgesehen, Zählerablesung und Rechnungsstellung.

1. Lieferung und Dienstleistung

1.1. Installation

Die Installation erfolgt nach den von Techem üblichen Verfahren auf der Grundlage der Bestimmungen der Allgemeinen Lieferbedingungen, die auf der Internetseite https://www.techem.com/it/it/info/condizioni-di-vendita.com eingesehen werden können, auf die hier ausdrücklich verwiesen wird und die vom Kunden akzeptiert werden.

1.2 Dauer

Die Vertragsdauer ist die im unterzeichneten Vertrag festgelegte.

1.3. Dienstleistung

Techem verpflichtet sich, den Verbrauch der einzelnen Immobilieneinheiten mit den installierten Messgeräten auf der Grundlage der Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen der Dienstleistung zu messen, die auf der Website https://www.techem.com/it/it/info/condizioni-di-vendita.com veröffentlicht sind, auf die hier ausdrücklich verwiesen wird und die vom Kunden akzeptiert werden.

2. Garantie und Pflichten des Kunden 

2.1. Garantie

Die Garantie für die Geräte von Techem erstreckt sich auf die gesamte Mietdauer.

Im Falle von defekten Techem-Geräten, sofern nicht ausdrücklich im folgenden Absatz und in Ziffer 2.2 vorgesehen, ersetzt Techem diese ohne zusätzliche Kosten. 

Die Garantie verfällt, wenn der Kunde, der Benutzer oder Dritte Installationen, Manipulationen, Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe vornehmen, die von Techem für ihre gelieferten Produkte nicht schriftlich genehmigt wurden.

2.2. Pflichten des Kunden

Die Geräte müssen mit Sorgfalt und gemäß den Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften verwendet werden und dürfen nicht manipuliert und/oder beschädigt werden.

Der Kunde teilt Techem innerhalb von dreißig Tagen nach der Installation etwaige Schäden, Defekte und/oder Anomalien mit, die an den gemieteten Geräten festgestellt werden.

Die Kosten für die Wartung oder den Ersatz von Geräten, die aufgrund von Fahrlässigkeit oder fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung des Kunden oder Dritter erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden. 

3. Miete

3.1. Eigentum der Geräte

Die Geräte werden dem Kunden über die gesamte Dauer des Vertrags vermietet.

Der Kunde darf nicht zulassen, dass die genannten Geräte einer Zwangsvollstreckung unterzogen, verpfändet oder in irgendeiner Form als Sicherheit hinterlegt werden, unter Androhung der Kündigung dieses Vertrags.

Mit Ablauf des Vertrags wird der Kunde automatisch Eigentümer der installierten Geräte gegen eine Gebühr von 0,10 € je Gerät, die mit der Ausstellung einer gesonderten Rechnung verrechnet wird.

4. Mietgebühr

4.1. Gebühr

Die Gebühr wird gleichzeitig mit der Verarbeitung des Verbrauchs in Rechnung gestellt, wenn die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums eingehen, ansonsten wird Techem diese Gebühr in jedem Fall gegen Übersendung der Ablesung berechnen.

4.2. Nachfolgende Installationen

Bei gewünschten Neuinstallationen in den Jahren nach der Unterzeichnung des Angebots hat der Kunde Techem einen Betrag in der Höhe von 80 % der für jedes einzelne Gerät vorgesehene Gebühr, multipliziert mit den seit Vertragsunterzeichnung verstrichenen Jahren zu zahlen, zusätzlich zur Gebühr für das laufende Jahr und für die folgenden.

4.3. Anpassung der Gebühr

Die Mietgebühren werden jährlich auf Grundlage der ISTAT-Tabellen angepasst.

5. Ausdrückliche Kündigungsklausel

Techem behält sich das Recht vor, diesen Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung durch einfache schriftliche Mitteilung (Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierte E-Mail) gemäß Art. 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in folgenden Fällen zu kündigen:

A) Nichtzahlung des Entgelts innerhalb der festgesetzten Fristen;

B) Vorlage der gerichtlichen Beschlagnahme oder Zwangsvollstreckung des Vermögens der Einrichtung oder der natürlichen/juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist;

C) Insolvenzerklärung oder Vorlage anderer Insolvenzverfahren der Einrichtung oder der juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist;

D) Auflösung und/oder Liquidation aus irgendeinem Grund des Unternehmens, der Einrichtung oder der juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist.

6. Vorzeitige Kündigung

6.1. Rücktritt des Kunden

Der Kunde hat das Recht, diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung (zertifizierte E-Mail oder Einschreiben mit Rückschein) vorzeitig zu kündigen, unbeschadet der Zahlung der im folgenden Artikel 6.2 vorgesehenen Vertragsstrafe

6.2. Restgebühren

Bei vorzeitigem Rücktritt (Art. 6.1) oder ausdrücklicher Vertragsauflösung (Art. 5) beträgt die Verpflichtung des Kunden 80 % der Restgebühren bis zum natürlichen Vertragsablauf, da die Geräte in den einzelnen Wohnungen installiert bleiben und automatisch in den Besitz des Kunden übergehen.

6.3. Entfernung einzelner Geräte

Für Geräte, die während der Geltungsdauer dieses Vertrags entfernt werden, da sie aufgrund von Renovierungen der Wohnungen oder aus anderen Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, nicht mehr benötigt werden, wird die Restgebühr wie im vorstehenden Punkt festgelegt berechnet.

7.  Zahlungsbedingungen

7.1. Zahlungsweise

Die Zahlungen sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen Ende des Monats nach Rechnungsdatum direkt an Techem zu leisten. 

7.2. Nichtzahlung

Bei verspäteter oder nicht erfolgter Zahlung gerät der Kunde in Verzug und Techem kann Maßnahmen zur Beitreibung der Forderung ergreifen und ist berechtigt, die gesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen zu berechnen.

7.3. Zahlungsrückstand und Aussetzung der Dienstleistung

Bei Verzug hat Techem das Recht, alle Wartungs- und Servicearbeiten einzustellen, unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Mietgebühr.

Die Wiederaufnahme unterliegt der Zahlung der gesamten bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Schulden.

8. Klausel „solve et repete”

Qualsiasi pagamento non potrà essere sospeso o ritardato da eccezioni e/o pretese del Cliente nemmeno in caso di giudizio pendente.

Die Zahlung kann auch im Falle eines anhängigen Urteils nicht durch Ausnahmen und/oder Ansprüche des Kunden ausgesetzt oder verzögert werden.

9. Verbot der Übertragung des Vertrags - Zusammenarbeit Dritter

Der Kunde kann ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Techem die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsbeziehungen und die sich daraus ergebenden Rechte weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Das Fehlen eines solchen Einverständnisses führt zur Unwirksamkeit der Abtretung oder Übertragung.

Der Kunde berechtigt Techem ausdrücklich, die Zusammenarbeit von Dritten zu nutzen, die speziell mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt wurden, sowie durch seine Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Dritte die Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Geräte installiert werden sollen oder abzulesen oder zu ersetzen sind, ohne dass dies eine Straftat irgendeiner Art darstellt.

10. Zuständiges Gericht 

Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht Rom zuständig.

11. Abweichende Vereinbarungen

Jede Ergänzung, Änderung und/oder Abwandlung, die von den Bestimmungen der Artikel dieser Vereinbarung abweicht, muss schriftlich unter Strafe der Nichtigkeit erfolgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Betreff

1.1. Gegenstand der Dienstleistung

Techem verpflichtet sich, den Verbrauch der einzelnen Immobilieneinheiten mit Hilfe der installierten Messgeräte zu messen.

1.2. Dauer

Die Dauer beträgt 1 Jahr ab Beginn der Heizperiode (konventionell festgelegt)

1.3. Erweiterung der Garantie

Wenn die von Techem gelieferten Geräte vom Kunden gekauft wurden, erweitert sich die Produktgarantie für die Messgeräte, sofern in den Allgemeinen Lieferbedingungen nicht anders angegeben, auf die gesamte Vertragsdauer und für Verlängerungszeiträume mit folgenden Höchstgrenzen:

a. Heizkostenverteiler: 10 (zehn) Jahre

b. Wärmezähler: 2 (zwei) Jahre

c. Warm- / Kaltwasserzähler: 2 (zwei) Jahre

In allen Fällen beträgt die Mindestgarantiedauer für Messgeräte 2 (zwei) Jahre.

2. Wartung

 

2.1. Wartung

Techem wird die Wartung und den Service bereitstellen, die erforderlich sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die gute Instandhaltung der Messgeräte zu gewährleisten.

2.2. Von Techem zu tragende Kosten

Techem verpflichtet sich, auf eigene Kosten die Messgeräte zu ersetzen, die sich als defekt oder nicht mehr funktionstüchtig erweisen. Zu diesem Zweck können Geräte oder Systeme verwendet werden, die hinsichtlich Funktion und Typ den installierten entsprechen.

2.3. Vom Kunden zu tragende Kosten

Zu Lasten des Kunden gehen dagegen die Kosten für Geräte und Eingriffe, die für den Ersatz derselben erforderlich sind, wenn die Funktionsstörung oder der Defekt auf vorsätzliche oder fahrlässige Nachlässigkeit oder Beschädigung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist. Zu Lasten des Kunden gehen zudem zusätzliche Kosten für nicht vorgesehene und nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen angegebene Leistungen.

3. Pflichten des Kunden

 

3.1. Erhaltungspflicht

Der Kunde oder der Benutzer übernimmt die Verpflichtung zur bestmöglichen Erhaltung und Wartung der Geräte, die mit aller gebotenen Sorgfalt verwendet und nicht manipuliert, beschädigt oder so verwendet werden dürfen, dass die Bedingungen der betreffenden Dienstleistung ungültig, unwirksam oder nicht anwendbar werden.

3.2. Informationspflicht

Der Kunde oder der Benutzer ist dazu verpflichtet, Techem innerhalb von 4 (vier) Tagen schriftlich über das Entfernen eines oder mehrerer Geräte oder über eventuelle Mängel, Defekte oder Störungen zu informieren, die bei dessen Betrieb festgestellt wurden, unter Androhung des Verfalls des in Art. 2, Absatz II dieser Vereinbarung genannten Rechts.

3.3. Pflicht zur Zusammenarbeit

Der Kunde oder der Benutzer verpflichtet sich zudem mit Techem zusammenzuarbeiten, um die bestmögliche Ausführung der ihm anvertrauten Aufgaben sicherzustellen. Zu diesem Zweck sorgt er dafür, dass Techem Zugang zu allen Räumlichkeiten hat, einschließlich die der einzelnen Immobilieneinheiten, um die Installation, die Ablesung, die Wartung und/oder den Austausch der Geräte vorzunehmen, und er muss gegebenenfalls dafür sorgen, dass sie frei zugänglich sind.

4. Zählerablesung

 

4.1. Ablesung

Das Ablesen des Verbrauchs erfolgt, sofern vom Kunden nicht anders angegeben:

- für Heizkostenverteiler, Wärme- und Kältezähler und Warmwasserzähler am Ende der Heizperiode, in der Regel am 30. April;

- für Kaltwasserzähler am Ende des Kalenderjahres.

Die Art des Ablesens wird aufgrund der Art der Geräte festgelegt, auf die sich dieser Vertrag bezieht. Die Planung eines anderen Zeitraums für das Ablesen muss im entsprechenden Serviceblatt ausdrücklich angegeben werden. Der Kunde hat das Recht, im Laufe des Jahres weitere Ablesungen von Techem anzufordern; der Tarif für weitere Ablesungen ist im Angebot festgelegt oder kann auf Anfrage des Kunden veranschlagt werden.

Bei der Übergabe der letzten Ablesung werden die Abrechnungen für jeden jahreszeitbedingten Verbrauch bereitgestellt. Eine Kopie aller Ablesungen in elektronischer und/oder Papierform wird dem Kunden innerhalb von 90 Tagen nach den vereinbarten Ablesungsterminen mit genauem Verweis auf die Personaldaten des Bewohners, der ihm zugewiesenen Wohnung sowie Anschrift und Seriennummer des Geräts zur Verfügung gestellt. Eine elektronische Kopie der Ablesungsdaten kann jederzeit angefordert werden. Da es sich um Funkmessgeräte handelt, werden die Daten aller Geräte im Modus Walk-by oder TSS abgelesen - ohne zwangsläufig auf die einzelnen Immobilieneinheiten zugreifen zu müssen.

Die Verarbeitung des Verbrauchs wird von Techem auf der Grundlager der in seinem Besitz befindlichen Daten sowie aller vom Kunden mitgeteilten Änderungen durchgeführt.

4.2. Änderung des Abrechnungszeitraums

Ein eventueller Antrag auf Abrechnung für einen anderen als dem im Vertrag angegebenen Zeitraum muss mindestens 3 (drei) Monate vor dem Ende des vertraglich vorgesehenen Abrechnungszeitraums schriftlich an Techem gerichtet werden. Die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen führt dazu, dass Techem die in der Servicepreisliste vorgesehene Einsatzpauschale in Rechnung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass, um diese Änderung zu ermöglichen und es für die Verbraucher möglich zu machen, den Verbrauch auf den installierten Geräten zu überprüfen, es erforderlich ist, die Geräte neu zu codieren, durch Zugang zu den Wohnungen gemäß den in der Servicepreisliste angegebenen Methoden und Bedingungen.

4.3. Anfechtungen der Ablesungsdaten

Am Ende der Ablesung erhält der Kunde per E-Mail und/oder in Papierform (nur auf ausdrückliche schriftliche Anfrage) die genauen Angaben zum abgelesenen Verbrauch. Etwaige Anfechtungen müssen Techem innerhalb von 45 (fünfundvierzig) Tagen unter Ausschlußfrist schriftlich mitgeteilt werden. 

4.4.Abwesenheit der Benutzer - Wohnungen ohne Geräte

Wenn der Zugang zu einer oder mehrerer Immobilieneinheiten während der Installationsphase nicht gestattet oder ermöglicht wurde, kann Techem auf Anfrage des Kunden, der gleichzeitig die Vorgehensweise festlegt, den nicht abgelesenen Verbrauch schätzen. Der Tarif für den geschätzten Verbrauch entspricht dem im folgenden Art. 6.1 angegebenen.

4.5. Zwischen- oder Zusatzablesung des gesamten Mehrfamilienhauses

Wenn es erforderlich ist, den Zwischenverbrauch (für Teile des Abrechnungszeitraums) oder den Zusatzverbrauch (durch Unterteilung in mehrere Teile desselben Abrechnungszeitraums) der Geräte zu messen, entspricht der Tarif dem in diesem Vertrag vereinbarten Tarif für die Ablesungen am Ende der Jahreszeit.

4.6. Benutzerwechsel

Wenn es im selben Abrechnungszeitraum erforderlich ist, den Verbrauch auf zwei oder mehr Verbraucher in Bezug auf dieselbe Wohnung aufzuteilen (auf Wunsch des Kunden), wird pro Verbraucher ein Betrag von 5,00 € berechnet.

5. Rechnungsstellung

5.1. Meldung von Ausgaben

Der Kunde verpflichtet sich, Techem so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 5 (fünf) Monaten nach Ende des vertraglich festgelegten Abrechnungszeitraums der Geräte die mit dieser Verwaltung verbundenen Kosten mitzuteilen sowie alle für die Verteilung erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. In Ermangelung einer solchen Mitteilung sendet Techem die Dokumentation, die sich nur auf die unter Punkt 4.1 genannten Ablesungen bezieht und berechnet:

- 100% des Dienstleistungstarifs für den Fall, dass keine tarifliche Unterscheidung zwischen dem Senden der Ablesungen und der Verteilung besteht;

- nur den Ablesungsbetrag, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. In diesem Fall bleibt Techem zur Verfügung, um den Verteilungsservice der Kosten gemäß den Bestimmungen des Angebots und/oder des folgenden Art. 6.1 durchzuführen.

5.2. Verteilung der Ausgaben

Sofern nicht anders vereinbart (z.B. Senden einer prozentualen Verteilung oder nur der Aufzeichnungen, in denen allein die Verbrauchsdaten angegeben sind) wird Techem mit der Verarbeitung und dem Senden der Verteilung in Bezug auf den von den einzelnen Benutzern zu zahlender Anteil erst dann fortfahren, wenn es vom Kunde die im vorherigen Absatz genannten Ausgaben erhalten hat. 

5.3. Verteilungskriterien

Die Verteilung der Ausgaben erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden dargelegten Angaben in Übereinstimmung mit den durch die Gesetzesdekrete 102/2014 und 141/2016 festgelegten Verpflichtungen.

Zu diesem Zweck muss das Mehrfamilienhaus die anzuwendenden Verteilungskriterien im entsprechenden Serviceblatt angeben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden Techem eine Kopie der Tausendstelaufteilung und alle erforderlichen Unterlagen zu übermitteln, die zur Festlegung der Anteilsquote jedes Benutzers dient. Der Restanteil wird proportional zu den Verbrauchseinheiten aufgeteilt, die beim Ablesen der installierten Geräte ermittelt wurden.

In Ermangelung der notwendigen Unterlagen ist Techem nicht für die Nichtanwendung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Die fehlenden Ablesungsdaten werden von Techem durch geschätzte Werte integriert, die unter Berücksichtigung aller verfügbaren technischen Informationen bestimmt werden.

5.4. Verteilungsgrundsätze

Für alles, war in Bezug auf die Verteilungsgrundsätze nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird auf die Rechtsvorschriften UNI 10200/2018, UNI EN 834 und die Gesetzesdekrete 102/14 und 141/16, sowie auf Art. 10a der Allgemeinen Lieferbedingungen verwiesen.

5.5. Kontrollen

Vor dem Versand der Rechnungen an die einzelnen Benutzer, ist es die Aufgabe des Immobilienverwalters oder des Immobilienverantwortlichen eine weitere Kontrolle der Richtigkeit der von Techem übermittelten Daten durchzuführen.

Etwaige Einwände müssen innerhalb von 45 (fünfundvierzig) Tagen nach dem Erhalt derselben unter Ausschlußfrist erhoben werden.

5.6. Korrekturen

Techem verpflichtet sich die Dokumentation kostenlos zu korrigieren und neu auszudrucken falls der Berechnungsfehler von dem Unternehmen selbst begangen wurde. Wenn der Fehler dagegen auf die Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der vom Kunden angegebenen Daten zurückzuführen ist, berechnet Techem einen Tarif von 50,00 € für die Überarbeitung der Berechnungen.

6. Kosten der Dienstleistung

6.1. Tarife

Der Tarif für die jährliche Abrechnung ist der im unterzeichneten Angebot definierte. Wenn eine Verbrauchsschätzung für zum Zeitpunkt der Installation abwesende Verbraucher und/oder für zum Zeitpunkt der erforderlichen Überprüfung zum Nichtablesen leere Wohnungen angefordert wird, wird ein Betrag von € 10,00/Immobilieneinheit berechnet.

Der Dienstleistungstarif wird jährlich in einem Umfang aktualisiert, der 100% des von ISTAT entwickelten Index der Lebenshaltungskosten entspricht. Techem behält sich das Recht vor, keine Zählerablesung vorzunehmen, solange der für die Lieferung und Installation fällige Betrag nicht bezahlt ist.

6.2. Mehrwertsteuer

Techem und der Kunde erkennen gegenseitig an, dass die in diesem Vertrag vorgesehenen Gebühren der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der jährlichen Dienstleistung geltenden Mehrwertsteuer unterliegen.

6.3 Wiederaufnahme der Dienstleistung nach einer Aussetzung

Im Falle einer Aussetzung der Dienstleistung aufgrund von Zahlungsrückständen hängt die Wiederaufnahme von der Zahlung der gesamten bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Schulden sowie der Vorauszahlung der für die Dienstleistung des laufenden Jahres fälligen Tarifs ab.

7. Erneuerung des Vertrags

Nach Ablauf wird dieser Vertrag automatisch um 1 (ein) Jahr verlängert, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird; die Kündigung soll mindestens 3 (drei) Monate vor Ablauf der Frist erfolgen.

8. Vorzeitige Kündigung - Vertragsstrafe

Der Kunde hat das Recht diesen Vertrag per Einschreiben mit Rückschein vorzeitig zu kündigen, welches mindestens 3 (drei) Monaten vor Ablauf jedem Abrechnungszeitraum mit sofortiger Wirkung an Techem zu senden ist. Als Abrechnungszeitraum gilt das Datum, an dem die Geräte zurückgesetzt werden, was in der Regel am 30. April oder am 31. Dezember erfolgt.

Dieses Recht kann während des ersten oder zweiten Dienstleistungsjahres nicht ausgeübt werden.

Bei Vorliegen eines Pacht- oder Mietvertrags kann der Kunde nicht von diesem Vertrag zurücktreten, ohne gleichzeitig den Pacht- oder Mietvertrag zu kündigen. Im letzteren Fall zahlt der Kunde an Techem eine Vertragsstrafe in Höhe von 80 % der verbleibenden Jahresraten aus dem Pacht- oder Mietvertrag.

9. Ergänzungen oder Änderungen

9.1. Ergänzung und Verweis

Für alles, was im Vertrag oder in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die Allgemeinen Lieferbedingungen verwiesen.

9.2. Abweichende Vereinbarungen

Jede Ergänzung, Änderung und/oder Abwandlung, die von den Bestimmungen der Artikel dieser Vereinbarung abweicht, muss schriftlich unter Strafe der Nichtigkeit erfolgen.

Allgemeine Liefer- und Installationsbedingungen

Vertragliche Regelungen

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, regeln die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend "Allgemeine Bedingungen“ genannt) alle Verkaufs- und Lieferverträge für Produkte und Dienstleistungen durch Techem an Dritte. Sie bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil jedes Angebots, jeder Bestellung, jeder Auftragsbestätigung und jedes Vertrags jeglicher Art in Bezug auf die vorgenannten Produkte und Dienstleistungen.

 

1. Vertragsabschluss – schriftliche Form – Vorauszahlungen auf Gegenleistung

Der Kunde, der das kommerzielle Angebot und die entsprechenden Anhänge gelesen hat, erklärt und erachtet die Produkte für seine Bedürfnisse geeignet. Der Kunde ist daher allein verantwortlich für die Auswahl des Produkts. Der Vertrag gilt in dem Moment als abgeschlossen und in allen seinen Wirkungen zustande gekommen, in dem Techem darüber Kenntnis erlangt, dass der Kunde das Angebot schriftlich akzeptiert hat oder auf Wunsch des Kunden durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch Techem, das heißt, durch die Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung durch den Kunden. Techem behält sich die Möglichkeit vor, Geräte oder System zu verwenden, die in ihrer Funktion oder Art mit den angebotenen gleichwertig sind. Die etwaigen Abbildungen der Produkte im Angebot sind nur Richtwerte.

2. Aussetzung der Ausführung

Die Nichtzahlung der eventuell vereinbarten Vorauszahlung bis zum festgelegten Datum gibt Techem das Recht, die Ausführung des Vertrags bis zu deren Zahlung auszusetzen.

3. Widerrufsrecht – Vertragsstrafe

Der Kunde hat das Recht, vor Beginn der Ausführung und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags durch schriftliche Mitteilung an Techem vom Liefervertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die bereits geleistete Vorauszahlung von Techem als Vertragsstrafe einbehalten oder, sofern noch nicht geleistet, von Techem als Gegenleistung für das Rücktrittsrecht noch verlangt. Wenn keine Vorauszahlung vereinbart wurde, hat Techem das Recht auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Lieferwertes zu verlangen.

4. Lieferung – Gefahrübergang

Das eventuell im Angebot vorgesehene Lieferdatum der Produkte ist lediglich ein Hinweis und nicht bindend und begründet daher kein Recht des Kunden, Entschädigung, Erstattung, Vergütung oder Strafen für Verzögerungen zu verlangen.

Bei reiner Lieferung befreit der Kunde Techem nach Übergabe der Produkte an den Frachtführer, von jeglicher Haftung oder Gefahr im Zusammenhang mit dem Transport. Diese Befreiung gilt auch für den Fall, dass Techem die Versand- oder Transportkosten trägt.

5. Klausel solve et repete

Die Zahlung des Preises kann auch im Falle eines anhängigen Urteils nicht durch Ausnahmen und/oder Ansprüche des Kunden ausgesetzt oder verzögert werden.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Zahlungsweise

Die Zahlungen müssen gemäß den im Angebot festgelegten oder anderweitig auf der Rechnung angegebenen Bedingungen erfolgen.

6.2. Zahlungsverzug 

Bei Zahlungsverzug und unbeschadet des im folgenden Art. 8 Buchstabe A) genannten Rechts auf Vertragsbeendigung hat Techem das Recht, Verzugszinsen gemäß den rechtlichen Bestimmungen zu berechnen.

7. Zahlungsrückstand und Aussetzung der Dienstleistung  

Der Kunde, der das Produkt nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, gilt als vertragsbrüchig.

Nach Ablauf von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum kann Techem Maßnahmen ergreifen, um die Forderung einzutreiben und die Dienstleistung aussetzen.

In jedem Fall vorbehaltlich des Rechts von Techem, von der ausdrücklichen Kündigungsklausel gemäß Art. 8 Gebrauch zu machen.

7.1. Schlüsselübergabe 

Techem behält sich das Recht vor, die EAS-Verschlüsselungsschlüssel für Mess- und Aufzeichnungsgeräte mit Funktechnologie 4 bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderung durch den Kunden zurückzuhalten.

8. Ausdrückliche Kündigungsklausel

Techem behält sich das Recht vor, diesen Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung durch einfache schriftliche Mitteilung, einschließlich per Fax oder zertifizierter E-Mail, gemäß Art. 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in folgenden Fällen zu kündigen:

A)  Nichtzahlung des Entgelts innerhalb der festgesetzten Fristen;

B)    Vorlage der gerichtlichen Beschlagnahme oder Zwangsvollstreckung des Vermögens der Einrichtung oder der juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist;

C) Insolvenzerklärung oder Vorlage anderer Insolvenzverfahren der Einrichtung oder der juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist;

D)   Auflösung und/oder Liquidation aus irgendeinem Grund des Unternehmens, der Einrichtung oder der juristischen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist.

9. Ausführung der Dienstleistungen – Prüfung

Techem führt die Installation der Produkte durch, indem er einen Termin festlegt, der dem Kunden vorab mitgeteilt wird und im Falle eventuell abwesender Personen, wird ein zweiter Termin festgelegt. Nach dem vorgenannten weiteren Zugang gilt die Installation als abgeschlossen und der Kunde ist verpflichtet, den bei Unterzeichnung des Angebots vereinbarten Preis zu zahlen.

Die Produkte werden gemäß den Anweisungen der Herstellerfirma und der zum Zeitpunkt der Installation geltenden Vorschriften installiert, um ihren ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Bei der Installation dürfen eventuelle Platzierungswünsche der Geräte oder ästhetische Ansprüche des Kunden nicht berücksichtigt werden.

Es versteht sich, dass bei Vorhandensein von Heizkörpern, die die Anwendung von Kostenverteilern (HCA) gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers nicht zulassen, der Verbrauch durch Schätzung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gemessen werden muss. Auf jeden Fall genehmigt der Kunde, auch bei Vorliegen technischer Gegenanzeigen, die Installation mithilfe eines Zweikomponentenklebers oder dergleichen unter Ausschluss jeglicher Mängel oder Haftung. Andernfalls erfolgt die Messung des Verbrauchs durch Schätzung.

Bei Installationen, die in den 15 Tagen vor dem Einschalten der Anlage von Techem durchgeführt werden, führt Techem eine einmalige Installation durch, nach der die Arbeiten als abgeschlossen gelten.

Die nachfolgenden Schritte werden unter Anwendung der in der Servicepreisliste angegebenen Preise berechnet.

Im Falle einer Aussetzung des Auftrags mit bereits geplanter Hilfeleistung hat der Kunde trotzdem das der Einsatzpauschale entsprechende Entgelt zu zahlen.

Die abschließende Prüfung der Produkte erfolgt im Beisein der einzelnen Nutzer/Wohnungseigentümer und wird von ihnen unterzeichnet. Etwaige Mängel oder Unstimmigkeiten des Produkts müssen zum Zeitpunkt der Prüfung schriftlich mitgeteilt werden; andernfalls gilt die Prüfung als erfolgreich. Techem führt die Prüfung aller installierten Geräte in den Wohnungen durch, zu denen es Zutritt hat und kündigt dies dem Mehrfamilienhaus an. Die Prüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn sie aus Gründen, die Techem nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist stattfinden kann. Für Nutzer, die bei der Prüfung abwesend sind, steht Techem zur Verfügung, um sie auf Anfrage unter Anwendung der in der Servicepreisliste angegebenen Preise durchzuführen. Techem teilt dem Kunden die Liste der Wohnungen mit, die zum geplanten Prüfungstermin möglicherweise nicht betreten werden konnten.

10. Garantie

Die Garantiezeit beträgt 24 Monate ab Inbetriebnahme der Produkte.  

11. Garantieverfall

Die Garantie verfällt, wenn der Kunde, der Benutzer oder Dritte Installationen, Manipulationen, Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe vornehmen, die von Techem für ihre gelieferten Produkte nicht schriftlich genehmigt wurden. 

12. Haftungsausschlüsse für Mängel und/oder Unstimmigkeiten

Ausgenommen von der Garantie und der Haftung von Techem sind: 1) Mängel, Unstimmigkeiten und Schäden, die durch normalen Gebrauch, mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte, nicht von Techem durchgeführte Bau- oder Montagearbeiten (einschließlich etwaige Mängel, Unstimmigkeiten und/oder Kratzer, die bei der Installation bereits am Heizkörper vorhanden waren) sowie aus anderen, nicht Techem zuzurechnenden Ursachen herrühren; 2) Schäden, die der Nutzer beim Auftreten des Mangels hätte vermeiden können, wenn er unverzüglich die geeigneten Maßnahmen ergriffen hätte; 3) Schäden, die sich aus der verspäteten Meldung des Nutzers ergeben; 4) Schäden im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Undichtigkeiten aufgrund der Installation, die nach der Prüfung auftreten und nicht innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten des Schadensereignisses gemeldet werden. 5) etwaige Fehler oder Mängel, die durch die Installation von Kostenverteilern (HCA) an Heizkörpern entstehen, die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers nicht geeignet sind.

13. Störung und Ersatz

Techem haftet nicht für die Garantie in Bezug auf das vorhandene Ventil und die Funktion des gelieferten Kopfes in Kombination mit dem vorhandenen Ventil. Ebenso haftet es nicht für Schäden, die durch eine Störung dieser Köpfe verursacht werden oder für Leckagen, die vom Ventil selbst ausgehen.

14. Service - Rahmenvereinbarung

Unbeschadet der vorstehenden Punkte folgt der Service dem Servicevertrag und der entsprechende Preis wird dem Servicevertragspartner, Verwalter oder Wohnungseigentümer gemäß dem unterzeichneten Angebot von Techem in Rechnung gestellt. In Ermangelung eines Servicevertrags mit Techem finden die ermäßigten Tarife keine Anwendung und die Preise werden erhöht.

Im Falle einer Rahmenvereinbarung gelten bei fehlender Installation der Wärmemesssysteme von Techem sind die Tarife für die angewendeten Serviceleistungen die Standardtarife oder die im Vertrag des Mehrfamilienhauses festgelegten Tarife, die nicht den im Rahmenvertrag genannten Vergünstigungen unterliegen.  

15. Verbot der Übertragung des Vertrags - Zusammenarbeit Dritter

Der Kunde kann ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Techem die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsbeziehungen und die sich daraus ergebenden Rechte weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Das Fehlen eines solchen Einverständnisses führt zur Unwirksamkeit der Abtretung oder Übertragung.

Der Kunde ermächtigt Techem ausdrücklich, die Zusammenarbeit von Dritten zu nutzen, die speziell mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt wurden.

16. Datenschutz

Gemäß Art. 13 der EU-Verordnung Nr. 679/2016 in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten erklärt sich der Kunde ab sofort mit der Verarbeitung der Daten nach den Grundsätzen der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Transparenz einverstanden, die durch die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Rechts auf Privatsphäre festgelegt sind, und ernennt Techem zum Datenverarbeiter gemäß beigefügtem Vertrag.

17. Zuständiges Gericht

Für alle eventuell auftretenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht Rom zuständig.

Vertragliche Regelungen

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, regeln die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Bedingungen“ genannt) alle Verkaufs- und Installationsverträge einer oder mehrerer Infrastrukturen zur elektrischen Aufladung durch Techem an Dritte.

Sie bilden einen integralen und wesentlichen Bestandteil jedes Angebots, jeder Bestellung, jeder Auftragsbestätigung und jedes Vertrags jeglicher Art in Bezug auf die vorgenannten Produkte und Dienstleistungen.

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen werden auf der Website von Techem srl veröffentlicht und können dort dauerhaft eingesehen werden.

1. Vertragsabschluss - schriftliche Form - Vorauszahlungen auf Gegenleistung

Der Kunde, der das kommerzielle Angebot und die entsprechenden Anhänge gelesen hat, erklärt und erachtet die Produkte für seine Bedürfnisse geeignet. Der Kunde ist daher allein verantwortlich für die Auswahl des Produkts. Der Kunde erklärt daher, auch aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen, dass die bei Techem angeforderten Produkte eine für ihren Einsatz geeignete Konfiguration haben. Der Vertrag gilt in dem Moment als abgeschlossen und in allen seinen Wirkungen zustande gekommen, in dem Techem darüber Kenntnis erlangt, dass der Kunde das Angebot schriftlich akzeptiert hat oder auf Wunsch des Kunden durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch Techem, das heißt, durch die Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung durch den Kunden. Die im Angebot angegebenen technischen Daten und Produkteigenschaften können bis zur Annahme durch den Kunden auch ohne Vorankündigung geändert werden. Die etwaigen Abbildungen der Produkte im Angebot sind nur Richtwerte.

2. Aussetzung der Ausführung

Die Nichtzahlung der eventuell vereinbarten Vorauszahlung bis zum festgelegten Datum gibt Techem das Recht, die Ausführung des Vertrags bis zu deren Zahlung auszusetzen.

3. Widerrufsrecht - Vertragsstrafe

Der Kunde hat das Recht, vor Beginn der Ausführung und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags durch schriftliche Mitteilung an Techem vom Liefervertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird die bereits geleistete Vorauszahlung von Techem als Vertragsstrafe einbehalten oder, sofern noch nicht geleistet, von Techem als Gegenleistung für das Rücktrittsrecht noch verlangt. Wenn keine Vorauszahlung vereinbart wurde, hat Techem das Recht auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Lieferwertes zu verlangen.

4. Lieferung - Gefahrübergang

Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten den im Angebot angegebenen Preis innerhalb des festgelegten Termins zu zahlen. Die Preise verstehend sich netto, ab Werk, zuzüglich der entsprechenden MwSt., der Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie der Kosten für die Installation der gelieferten Produkte, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Dies unter der Voraussetzung, dass die Angaben zu den Grundstücken oder Gebäuden des Kunden zutreffend sind. Entspricht die Installation nicht den allgemeinen Erwägungen, wird der Preis der Installation entsprechend angepasst. Falls erforderlich, wird der Kunde über diese Änderungen vor der Ausführung der Installation informiert.

Verzichtet der Kunde nach dem aktualisierten Angebot auf die Fortsetzung der Arbeiten, kann Techem eine Vergütung für die technische Prüfung verlangen.

Bei Zahlungsverzug berechnet Techem für jeden Verzugstag Verzungszinsen in der im Gesetzesdekret 231/2002 genannten Höhe, zusätzlich zu dem Recht, Ersatz für jeden weiteren Schaden zu verlangen. Das eventuell im Angebot vorgesehene Lieferdatum der Produkte ist - sofern darin nicht anders angegeben - lediglich ein Hinweis und nicht bindend und begründet daher kein Recht des Kunden, Entschädigung, Erstattung, Vergütung oder Strafen für Verzögerungen zu verlangen.

Nach Übergabe der Produkte an den Frachtführer, befreit der Kunde Techem von jeglicher Haftung oder Gefahr im Zusammenhang mit dem Transport. Diese Befreiung gilt auch für den Fall, dass Techem die Versand- oder Transportkosten trägt.

5. Klausel "solve et repete”

Die Zahlung des Preises kann auch im Falle eines anhängigen Urteils nicht durch Ausnahmen und/oder Ansprüche des Kunden ausgesetzt oder verzögert werden

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Zahlungsweise

Die Zahlungen müssen direkt an Techem gemäß den im Vertrag festgelegten oder anderweitig auf der Rechnung angegebenen Bedingungen erfolgen.

6.2. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug und unbeschadet des im folgenden Art. 9 Buchstabe A) genannten Rechts auf Vertragsbeendigung hat Techem das Recht, Verzugszinsen gemäß den rechtlichen Bestimmungen zu berechnen.

7. Zahlungsrückstand und Aussetzung der Dienstleistung

Der Kunde, der das Produkt nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, gilt als vertragsbrüchig.

Nach Ablauf von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum kann Techem Maßnahmen ergreifen, um die Forderung einzutreiben und die Dienstleistung aussetzen.

In jedem Fall vorbehaltlich des Rechts von Techem, von der ausdrücklichen Kündigungsklausel gemäß Art. 9 Gebrauch zu machen.

8. Ausdrückliche Kündigungsklausel

Techem behält sich das Recht vor, diesen Vertrag einseitig mit sofortiger Wirkung durch einfache schriftliche Mitteilung, einschließlich per Fax oder zertifizierter E-Mail, gemäß Art. 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches, in folgenden Fällen zu kündigen:

A) Nichtzahlung des Entgelts innerhalb der festgesetzten Fristen;

B) Vorlage der gerichtlichen Beschlagnahme oder Zwangsvollstreckung des Vermögens der Einrichtung oder der natürlichen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist;

C) Insolvenzerklärung oder Vorlage anderer Insolvenzverfahren der Einrichtung oder der natürlichen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist;

D) Auflösung und/oder Liquidation aus irgendeinem Grund des Unternehmens, der Einrichtung oder der natürlichen Person, die der Eigentümer der Immobilie ist.

Im Falle der Kündigung ist Techem berechtigt, den Zugang zum Aufladediest auszusetzen und/oder alle beim Kunden installierten Infrastrukturen zum Aufladen abzuholen.

9. Ausführung der Dienstleistungen - Prüfung

Bei jedem Angebot führt Techem, auch durch seine Partner oder Subunternehmer, die Installation der Infrastrukturen zur elektrischen Aufladung durch.

Die abschließende Prüfung der Produkte erfolgt im Beisein der einzelnen Nutzer/Wohnungseigentümer und wird von ihnen unterzeichnet. Etwaige Mängel oder Unstimmigkeiten des Produkts müssen zum Zeitpunkt der Prüfung schriftlich mitgeteilt werden; andernfalls gilt die Prüfung als erfolgreich.

Die Installation der Infrastrukturen zur Aufladung erfolgt an einer vom Kunden ordnungsgemäß zertifizierten elektrischen Anlage unter Einhaltung aller technischen und sicherheitstechnischen Vorschriften (z. B. Konformitätserklärung, Brandschutzerklärung, usw.). 

Etwaige Arbeiten zur Erstellung und Anpassung der Stromleitung gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat das Recht, Techem oder die von ihm beauftragte Firma mit der Durchführung des Elektroprojekts, der erforderlichen Bau- und Elektroarbeiten gegen ein in der Phase der technischen Abnahme festgelegtes Entgelt zu beauftragen. 

10. Garantie

Techem gewährleistet, dass die installierten Produkte für einen Zeitraum von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten ab Lieferdatum frei von Mängeln, Fehlern oder Unstimmigkeiten sind.  Diese Garantie ist auf Mängel oder Fehler oder Unstimmigkeiten beschränkt, die vor Ablauf der Garantiezeit auftreten, also innerhalb von 24 Monaten ab Lieferdatum. Die Garantie ist ausgeschlossen und nicht wirksam, wenn Techem die ordnungsgemäße Mitteilung der Reklamation nicht in der von den geltenden Gesetzen vorgeschriebenen Weise und Frist erhalten hat.

Techem und seine Installationspartner sind nicht für etwaige Schäden am Eigentum des Kunden verantwortlich, die durch Versäumnisse des Kunden, Nichteinhaltung dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder unsachgemäße Verwendung des Ladegeräts zurückzuführen sind.

Techem und seine Installationspartner sind nicht für Verletzungen verantwortlich, die durch unbefugten Zugang Dritter zum Installationsort oder zu den Bereichen, in denen die Installation durchgeführt wird, verursacht werden.

Der Kunde kann eine kostenpflichtige Verlängerung der Garantie von 2 auf 5 Jahre beantragen.

Die Kosten für die verlängerte Garantiezeit sind in dem vom Kunden unterzeichneten Angebot enthalten. 

11. Garantieverfall

Die Garantie verfällt, wenn der Kunde, der Benutzer oder Dritte Installationen, Manipulationen, Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe vornehmen, die von Techem für ihre gelieferten Produkte nicht schriftlich genehmigt wurden.

12. Haftungsausschlüsse für Mängel und/oder Unstimmigkeiten

Ausgenommen von der Garantie und der Haftung von Techem sind: 1) Mängel, Unstimmigkeiten und Schäden, die durch normalen Gebrauch, mangelhafte Wartung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte, nicht von Techem durchgeführte Bau- oder Montagearbeiten sowie aus anderen, nicht Techem zuzurechnenden Ursachen herrühren; 2) Schäden, die der Nutzer beim Auftreten des Mangels hätte vermeiden können, wenn er unverzüglich die geeigneten Maßnahmen ergriffen hätte; 3) Schäden, die sich aus der verspäteten Meldung des Nutzers ergeben; 4) Schäden im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Undichtigkeiten aufgrund der Installation, die nach der Prüfung auftreten und nicht innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten des Schadensereignisses gemeldet werden. 

           
13. Auftragsstornierung und Vertragsauflösung durch Techem 

Techem kann die Installation ohne jegliche Verpflichtung stornieren oder aussetzen:

a)    Wenn die Installation aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Techem liegen, nicht abgeschlossen werden kann, wie z. B. eine fehlende Genehmigung lokaler Behörden oder Änderungen nationaler behördlicher Anforderungen;

b)     Wenn die Installation nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums durchgeführt werden kann, weil der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte Verzögerungen verursacht haben (z. B. wenn das Gebäude nicht fertig ist, wenn es ohne Strom ist oder unter ähnlichen Umständen);

c)     Bei unrichtigen Informationen des Kunden an Techem oder an seine Installationspartner;

d)   Durch örtliche Begebenheiten, die die Installation erheblich erschweren oder zu erheblichen Steigerungen der Kosten führen könnten.

In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für alle nicht stornierbaren durchgeführten Arbeiten zu tragen, ohne dass Techem Schadensersatzansprüche zustehen. 

14.  Eigentumsvorbehalt

Der Verkauf erfolgt unter Eigentumsvorbehalt zugunsten von Techem an Produkten normaler und aktueller Marktgängigkeit, solange sie nicht veraltet, gelagert, unbenutzt und original verpackt sind: Daher erwirbt der Kunde das Eigentum an diesen Produkten erst mit Zahlung des vollen Betrags, übernimmt jedoch die Risiken mit der Lieferung.

Produkte, die normalerweise und derzeit nicht marktgängig sind sowie auf Kundenwunsch bestellte und gelieferte Produkte werden von Techem ohne Eigentumsvorbehalt verkauft.

 

15. Verbot der Übertragung des Vertrags - Zusammenarbeit Dritter

Der Kunde kann ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Techem die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsbeziehungen und die sich daraus ergebenden Rechte weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen. Das Fehlen eines solchen Einverständnisses führt zur Unwirksamkeit der Abtretung oder Übertragung.

Der Kunde ermächtigt Techem ausdrücklich, die Zusammenarbeit seiner Partner oder von Dritten zu nutzen, die speziell mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt wurden.

Techem kann jederzeit den Vertrag aufgrund von Einschränkungen in der Lieferkette ohne jegliche Verpflichtung verzögern oder stornieren. 

 

16. Zuschüsse

Techem ist nicht verantwortlich für die Beantragung oder Genehmigung von nationalen oder lokalen Zuschüssen oder Unterstützungsplänen für die Kunden.

 

17. Zuständiges Gericht

Für alle eventuell auftretenden Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht Rom zuständig.

 

18. Datenschutz

Gemäß Art. 13 der EU-Verordnung Nr. 679/2016 in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten erklärt sich der Kunde ab sofort mit der Verarbeitung der Daten nach den Grundsätzen der Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Transparenz einverstanden, die durch die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Rechts auf Privatsphäre festgelegt sind, und ernennt Techem zum Datenverarbeiter gemäß beigefügtem Vertrag.

Allgemeine Bedingungen der Dienstleistungen für Geräte anderer Marken

1. Mandat

Der Kunde beauftragt Techem mit der Durchführung:

A) des jährlichen Ablesens der Verbrauchsdaten auf der Grundlage der Eigenschaften des installierten Produkts: manuelles (“direktes“) Ablesen oder per Funkwellenübertragung (“fern“).
Die Dienstleistung hat zum Gegenstand, was unter folgendem Punkt angegeben ist.

 

2. Gegenstand der Dienstleistung

 

Techem verpflichtet sich, den Verbrauch der einzelnen Immobilieneinheiten mit Hilfe der installierten Messgeräte zu messen.

 

2.1. Dauer

 

Die Dauer beträgt 1 Jahr ab Beginn der Heizperiode (konventionell festgelegt).

 

3. Wartung

 

Techem wird die Wartung und den Service bereitstellen, die erforderlich sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die gute Instandhaltung der Messgeräte zu gewährleisten, gemäß den Angaben der Serviceliste für Geräte anderer Marken.

Zu diesem Zweck können Geräte oder Systeme verwendet werden, die hinsichtlich Funktion und Typ den installierten entsprechen. Zu Lasten des Kunden gehen Kosten für die Geräte und Eingriffe, die für den Ersatz derselben bei Störungen oder Ausfällen erforderlich sind. Zu Lasten des Kunden gehen zudem zusätzliche Kosten für nicht vorgesehene und nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen angegebene Leistungen.

 

4. Pflichten des Kunden

 

4.1. Erhaltungspflicht

 

Der Kunde oder der Benutzer übernimmt die Verpflichtung zur bestmöglichen Erhaltung und Wartung der Geräte, die mit aller gebotenen Sorgfalt verwendet und nicht manipuliert oder beschädigt werden dürfen. Die Messgeräte dürfen nicht so verwendet werden, dass die Bedingungen der betreffenden Dienstleistung ungültig, unwirksam oder nicht anwendbar werden.

 

4.2. Informationspflicht

 

Der Kunde oder der Benutzer ist dazu verpflichtet, Techem innerhalb von 4 (vier) Tagen schriftlich über das Entfernen eines oder mehrerer Geräte oder über eventuelle Mängel, Defekte oder Störungen zu informieren, die bei dessen Betrieb festgestellt wurden.

 

4.3 Pflicht zur Zusammenarbeit

 

Der Kunde oder der Benutzer verpflichtet sich zudem mit Techem zusammenzuarbeiten, um die bestmögliche Ausführung der ihm anvertrauten Aufgaben sicherzustellen.

Zu diesem Zweck sorgt er dafür, dass Techem oder seine Beauftragten Zugang zu allen Räumlichkeiten hat, einschließlich die der einzelnen Immobilieneinheiten, um das Ablesen der Geräte, die etwaige Wartung und Unterstützung vorzunehmen, und er muss gegebenenfalls dafür sorgen, dass sie frei zugänglich sind.

 

5. Zählerablesung

 

5.1. Ablesung

 

Das Ablesen des Verbrauchs erfolgt, sofern vom Kunden nicht anders angegeben:

  • für Heizkostenverteiler, Wärme- und Kältezähler und Warmwasserzähler am Ende der Heizperiode, in der Regel am 30. April;
  • für Kaltwasserzähler am Ende des Kalenderjahres.

Die Art des Ablesens wird aufgrund der Art der Geräte festgelegt, auf die sich dieser Vertrag bezieht.

Die Planung eines anderen Zeitraums für das Ablesen muss im entsprechenden Serviceblatt ausdrücklich angegeben werden. Der Kunde hat das Recht, im Laufe des Jahres weitere Ablesungen von Techem anzufordern; der Tarif für weitere Ablesungen ist im Angebot festgelegt oder kann auf Anfrage des Kunden veranschlagt werden.

Bei der Übergabe der letzten Ablesung werden die Abrechnungen für jeden jahreszeitbedingten Verbrauch bereitgestellt.

Eine Kopie aller Ablesungen in elektronischer und/oder Papierform wird dem Kunden innerhalb von 90 Tagen nach den vereinbarten Ablesungsterminen mit genauem Verweis auf die Personaldaten des Bewohners, der ihm zugewiesenen Wohnung sowie Anschrift und Seriennummer des Geräts zur Verfügung gestellt. Eine elektronische Kopie der Ablesungsdaten kann jederzeit angefordert werden.

Da es sich um Funkmessgeräte handelt, werden die Daten aller Geräte im Modus Walk-by oder TSS abgelesen - ohne zwangsläufig auf die einzelnen Immobilieneinheiten zugreifen zu müssen.

Die Verarbeitung des Verbrauchs wird von Techem auf der Grundlager der in seinem Besitz befindlichen Daten sowie aller vom Kunden mitgeteilten Änderungen durchgeführt.

Die Ablese-, Ausschüttungs- und Abrechnungstarife werden an die Steigerungen des ISTAT-Index angepasst und am Ende des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt, sofern der Kunde nichts anderes bestimmt.

 

5.2. Änderung des Abrechnungszeitraums

 

Ein eventueller Antrag auf Abrechnung für einen anderen als dem im Vertrag angegebenen Zeitraum muss mindestens 3 (drei) Monate vor dem Ende des vertraglich vorgesehenen Abrechnungszeitraums schriftlich an Techem gerichtet werden.

 

5.3. Anfechtungen der Ablesungsdaten

 

Am Ende der Ablesung erhält der Kunde per E-Mail und/oder in Papierform (nur auf ausdrückliche schriftliche Anfrage) die genauen Angaben zum abgelesenen Verbrauch.

Etwaige Anfechtungen müssen Techem innerhalb von 45 (fünfundvierzig) Tagen unter Ausschlußfrist schriftlich mitgeteilt werden.

 

5.4. Abwesenheit der Benutzer - Wohnungen ohne Geräte 

 

Wenn der Zugang zu einer oder mehrerer Immobilieneinheiten während der Installationsphase nicht gestattet oder ermöglicht wurde, kann Techem auf Anfrage des Kunden, der gleichzeitig die Vorgehensweise festlegt, den nicht abgelesenen Verbrauch schätzen. Der Tarif für den geschätzten Verbrauch entspricht dem im folgenden Art. 8.1 angegebenen.

 

5.5. Zwischen- oder Zusatzablesung des gesamten Mehrfamilienhauses

Wenn es erforderlich ist, den Zwischenverbrauch (für Teile des Abrechnungszeitraums) oder den Zusatzverbrauch (durch Unterteilung in mehrere Teile desselben Abrechnungszeitraums) der Geräte zu messen, entspricht der Tarif dem in diesem Vertrag vereinbarten Tarif für die Ablesungen am Ende der Jahreszeit.

 

5.6. Benutzerwechsel

 

Wenn es im selben Abrechnungszeitraum erforderlich ist, den Verbrauch auf zwei oder mehr Verbraucher in Bezug auf dieselbe Wohnung aufzuteilen (auf Wunsch des Kunden), wird pro Verbraucher ein Betrag von 5,00 € berechnet.

 

 

6. Rechnungsstellung

6.1. Meldung von Ausgaben

Der Kunde verpflichtet sich, Techem so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 5 (fünf) Monaten nach Ende des vertraglich festgelegten Abrechnungszeitraums der Geräte die mit dieser Verwaltung verbundenen Kosten mitzuteilen sowie alle für die Verteilung erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. In Ermangelung einer solchen Mitteilung sendet Techem die Dokumentation, die sich nur auf die unter Punkt 4.1 genannten Ablesungen bezieht und berechnet:

- 100% des Dienstleistungstarifs für den Fall, dass keine tarifliche Unterscheidung zwischen dem Senden der Ablesungen und der Verteilung besteht;

- nur den Ablesungsbetrag, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. In diesem Fall bleibt Techem zur Verfügung, um den Verteilungsservice der Kosten gemäß den Bestimmungen des Angebots und/oder des folgenden Art. 8.1 durchzuführen.

 

6.2. Verteilung der Ausgaben

 

Sofern nicht anders vereinbart (z.B. Senden einer prozentualen Verteilung oder nur der Aufzeichnungen, in denen allein die Verbrauchsdaten angegeben sind) wird Techem mit der Verarbeitung und dem Senden der Verteilung in Bezug auf den von den einzelnen Benutzern zu zahlenden Anteil erst dann fortfahren, wenn es vom Kunde die im vorherigen Absatz genannten Ausgaben erhalten hat.

 

6.3. Verteilungskriterien

 

Die Verteilung der Ausgaben erfolgt auf der Grundlage der vom Kunden dargelegten Angaben in Übereinstimmung mit den durch die Gesetzesdekrete 102/2014 und 141/2016 festgelegten Verpflichtungen. Zu diesem Zweck muss das Mehrfamilienhaus die anzuwendenden Verteilungskriterien im entsprechenden Serviceblatt angeben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden Techem eine Kopie der Tausendstelaufteilung und alle erforderlichen Unterlagen zu übermitteln, die zur Festlegung der Anteilsquote jedes Benutzers dient. Der Restanteil wird proportional zu den Verbrauchseinheiten aufgeteilt, die beim Ablesen der installierten Geräte ermittelt wurden.

In Ermangelung der erforderlichen Dokumentation ist Techem nicht verantwortlich für die Nichtanwendung der geltenden Vorschriften verantwortlich. Die fehlenden Ablesungsdaten werden von Techem durch geschätzte Werte integriert, die unter Berücksichtigung aller verfügbaren technischen Informationen bestimmt werden.  

 

6.4. Verteilungsgrundsätze    

Für alles, war in Bezug auf die Verteilungsgrundsätze nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird auf die Rechtsvorschriften UNI 10200/2018, UNI EN 834 und die Gesetzesdekrete 102/14 und 141/16, sowie auf Art. 10a der allgemeinen Lieferbedingungen verwiesen.

6.5. Kontrollen  

Vor dem Versand der Rechnungen an die einzelnen Benutzer, ist es die Aufgabe des Immobilienverwalters oder des Immobilienverantwortlichen eine weitere Kontrolle der Richtigkeit der von Techem übermittelten Daten durchzuführen. Etwaige Einwände müssen innerhalb von 45 (fünfundvierzig) Tagen nach dem Erhalt derselben unter Ausschlußfrist erhoben werden.

 

6.6. Korrekturen Techem verpflichtet sich die Dokumentation kostenlos zu korrigieren und neu auszudrucken falls der Berechnungsfehler von dem Unternehmen selbst begangen wurde. Wenn der Fehler dagegen auf die Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der vom Kunden angegebenen Daten zurückzuführen ist, berechnet Techem einen Tarif von 0,50 € je Gerät (mit einem Mindestrechnungsbetrag von 50,00 €) für die Überarbeitung der Berechnungen.

 

7. Ausdrückliche Genehmigungen

7.1. Zusammenarbeit Dritter

 

Der Kunde ermächtigt Techem ausdrücklich, die Zusammenarbeit von Dritten zu nutzen, die speziell mit der Erbringung bestimmter Dienstleistungen beauftragt wurden.

 

 

8. Kosten der Dienstleistung

8.1. Tarife

 

Der Tarif für die jährliche Abrechnung ist der im unterzeichneten Angebot definierte. Im Falle einer automatischen Erneuerung wird der Dienstleistungstarif jährlich in Höhe von 100 % des von ISTAT entwickelten Lebenshaltungskostenindex aktualisiert.

 

8.2. Mehrwertsteuer

 

Techem und der Kunde erkennen gegenseitig an, dass die in diesem Vertrag vorgesehenen Gebühren der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der jährlichen Dienstleistung geltenden Mehrwertsteuer unterliegen.

 

 

9. Erneuerung des Vertrags

 

Nach Ablauf wird dieser Vertrag automatisch um 1 (ein) Jahr verlängert, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird, was der Gegenpartei per Einschreiben mit Rückschein mindestens 3 (drei) Monate vor Ablauf mitzuteilen ist.

 

 

10. Vorzeitige Kündigung

 

Der Kunde hat das Recht diesen Vertrag per Einschreiben mit Rückschein vorzeitig zu kündigen, welches mindestens 3 (drei) Monaten vor Ablauf jedem Abrechnungszeitraum mit sofortiger Wirkung an Techem zu senden ist.

Als Abrechnungszeitraum gilt das Datum, an dem die Geräte zurückgesetzt werden, was in der Regel am 30. April oder am 31. Dezember erfolgt.

Dieses Recht kann während des ersten oder zweiten Dienstleistungsjahres nicht ausgeübt werden.

 

11. Ergänzungen oder Änderungen

 

11.1. Ergänzung und Verweis

Für alles, was im Vertrag oder in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie die allgemeinen Lieferbedingungen verwiesen.   

11.2. Abweichende Vereinbarungen   

Jede Ergänzung, Änderung und/oder Abwandlung, die von den Bestimmungen der Artikel dieser Vereinbarung abweicht, muss schriftlich unter Strafe der Nichtigkeit erfolgen.

DATENSCHUTZRICHTLINIE

Gemäß Art. 13 des Gesetzesdekrets 196/2003 und Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679

Das Unternehmen Techem S.r.l. mit Rechtssitz in Rom, Via dei Buonvisi Nr. 61/D, als Inhaber der Datenverarbeitung, gemäß Artikel 4 und 28 des Gesetzesdekrets 196/2003 (nachfolgend „Datenschutzrichtlinie“) und der Artikel 4, 7 und 24 der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (nachfolgend „EU-Verordnung“) informiert Sie gemäß Art. 13 der Datenschutzrichtlinie und der EU-Verordnung, der Inhaber der Datenverarbeitung zu sein und die damit verbundene Verarbeitung zu den unten angegebenen Zwecken und mit den unten angegebenen Methoden in Übereinstimmung mit dem oben genannten Gesetz, den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Korrektheit und Transparenz sowie den Vertraulichkeitsverpflichtungen durchzuführen, wozu das schreibende Unternehmen verpflichtet ist.

Die EU-Verordnung hat den Zweck, sicherzustellen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten, erfolgt.

Unter Verarbeitung personenbezogener Daten verstehen wir jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. Wir informieren Sie daher, dass diese Daten manuell und/oder mithilfe von Informatik- oder Telematikinstrumenten für folgende Zwecke verarbeitet werden.

1. VERARBEITUNGSZWECK DER PERSONENEBEZOGENEN DATEN

Wir teilen Ihnen mit, dass aufgrund des Entstehens des Vertragsverhältnisses mit Techem S.r.l. Über den Verkauf oder die Vermietung von Produkten und Dienstleistungen für Wasser- und Wärmezähler sowie weitere damit verbundene Dienstleistungen, und im Zuge dessen, unser Unternehmen personenbezogenen Daten über Sie und Ihre Familie sammeln wird.

Die von uns beabsichtigte Verarbeitung hat den Zweck, das oben genannte wirtschaftlich-kommerzielle Verhältnis mit unserem Unternehmen zu vervollkommnen oder zu verwalten, insbesondere durch Erfüllung aller vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben.

In jedem Fall werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, um die gesetzlichen, durch eine Verordnung oder die Gemeinschaftsgesetzgebung festgelegten Verpflichtungen oder für zivil-, buchhalterische und steuerliche Zwecke zu erfüllen.

Jene Daten können zudem zu statistischen Zwecken extrahiert werden.

Die verarbeiteten Daten (die allgemeiner, identifizierender, sensibler oder gerichtlicher Natur sein können) sind aktualisiert, relevant, vollständig und übersteigen nicht die oben genannten Zwecke, für die sie gesammelt und anschließend verarbeitet werden.

2. VERARBEITUNGS- UND SPEICHERVERFAHREN

Die Verarbeitung erfolgt in manueller und/oder automatisierter Form, auch mithilfe elektronischer und automatisierter Instrumente, mit Methoden und Instrumenten in Übereinstimmung mit den Sicherheitsmaßnahmen des Art. 32 der EU-Verordnung 2016/679 und dem Anhang B der Datenschutzrichtlinie (Artikel 33-36 der Richtlinie), durch speziell ernannte Personen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Art. 29 der EU-Verordnung 2016/679.

Die Daten werden zu den oben aufgeführten Zwecken in die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen und Register eingetragen.

3. MITTEILUNG UND WEITERGABE DER PERSONENBEZOGENEN DATEN ZUR VERFOLGUNG DER HAUPTZWECKE DER VERARBEITUNG

Zur Verfolgung der oben genannten Zwecke können die personenbezogenen Daten extern an Dritte weitergegeben werden, an die die Mitteilung zur Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen sowie für Aktivitäten erforderlich ist, die in jedem Fall mit dem Entstehen und der Verwaltung des bestehenden Vertragsverhältnisses verbunden sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Personen, Unternehmen oder spezialisierte Büros, die Drittdienstleistern zur Erfüllung der in diesem Vertrag genannten Dienstleistungen Unterstützung, Beratung oder Zusammenarbeit in Buchhaltungs-, Verwaltungs-, Rechts-, Steuer- und Finanzangelegenheiten leisten, betriebsärztliche Berater, Institute, Einrichtungen oder Unternehmen mit Ausbildungszwecken, öffentliche Verwaltungen zur Wahrnehmung institutioneller Aufgaben innerhalb der durch Gesetze oder Verordnungen festgelegten Grenzen usw.).

Mit Bezug auf Art. 13, Absatz 1, Buchstabe d) der Datenschutzrichtlinie und auf Art. 13, Absatz 1, Buchstabe e) der EU-Verordnung werden die Personen oder Personenkategorien angegeben, die über Ihre personenbezogenen Daten als Verantwortliche oder Beauftragte Kenntnis erhalten können und nachfolgend werden die Kategorien aufgelistet:

- Mitarbeiter von Techem, die als Verantwortliche für die Verarbeitung ernannt wurden, insbesondere die Personalabteilung;

- Dritte, die von Techem in das Entstehen und die Verwaltung des bestehenden Vertrags einbezogen wurden und als Verantwortliche für die Verarbeitung ernannt wurden;

- der Data Protection Officer (DPO), Verantwortlicher für den Datenschutz.

Wir informieren Sie darüber hinaus, dass die personenbezogenen Daten nicht weitergegeben werden.

4. VERPFLICHTUNG/FREIWILLIGKEIT DER ZUSTIMMUNG ZUR VERFOLGUNG DER HAUPTZWECKE

In allen oben unter den Punkten 2. und 3. beschriebenen Fällen (Für die Hypothese der Mitteilung an Dritte) und auf der Grundlage der Datenschutzrichtlinie und der EU-Verordnung, ist der Inhaber der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht verpflichtet, eine spezielle Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers einzuholen. Alle oben beschriebenen Verarbeitungen verfolgen primäre Zwecke, für die Art. 24 der Datenschutzrichtlinie und Artikel 6 der EU-Verordnung die Notwendigkeit ausschließen, eine spezielle Einwilligung des Betroffenen einzuholen, entweder weil die Verarbeitung zur Erfüllung einer gesetzlichen, durch eine Verordnung oder die Gemeinschaftsgesetzgebung festgelegten Verpflichtungen erforderlich ist, oder weil die Verarbeitung zur Ausführung und Verwaltung eines Vertrages, dessen Vertragspartei der Betroffene ist, oder zur Erfüllung spezifischer Anfragen des Betroffene erforderlich oder weil die Datenverarbeitung verwaltungstechnischen Zwecken dient.

Wenn der Betroffene nicht beabsichtigt, die angeforderten und erforderlichen personenbezogenen Daten auf der Grundlage des Vorgenannten bereitzustellen, wäre die Folge, dass der Vertrag/das wirtschaftlich-kommerzielle Verhältnis nicht entstehen und ausgeführt werden kann.

Abgesehen von den oben beschriebenen Hypothesen darf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für andere Zwecke ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.

5. DAUER DER AUFBEWAHRUNG DER DATEN UND SONSTIGE INFORMATIONEN

Gemäß Art. 13, Absatz 2, Buchstabe a) der EU-Verordnung weisen wir Sie darauf hin, dass unter Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Zweckbeschränkung und der Datenminimierung gemäß Art. 5 der EU-Verordnung 2016/679, die Aufbewahrungsfrist für Ihre personenbezogenen Daten auf einen Zeitraum festgelegt ist, der die Erreichung der Zwecke, für die sie gesammelt und verarbeitet wurden, in Übereinstimmung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nicht überschreitet.

Die Fristen von fünf oder zehn Jahren für die Aufbewahrung von Dokumenten und zugehörigen Daten zivil-, buchhalterischer und steuerlicher Natur bleiben gemäß den geltenden Gesetzen gültig.

Gemäß Art. 13, Absatz 1, Buchstabe f) der EU-Verordnung informieren wir darüber, dass alle gesammelten Daten gemäß Art, 44 ff der EU-Verordnung, sowohl an Mitgliedsstaaten der Europäischen Union als auch an Drittländer, die nicht der Europäischen Union angehören, in denen sich unser Firmensitz befindet, übermittelt werden können.

6. BESONDERE KATEGORIEN VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Zur Verfolgung der vorgenannten Zwecke müssen Sie möglicherweise Techem S.r.l. gemäß den Artikeln 26 und 27 der Datenschutzrichtlinie und der Art. 9 und 10 der EU-Verordnung, Daten zur Verfügung stellen, die als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ gelten, nämlich Daten, die „Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion oder Weltanschauung oder Gewerkschaftszugehörigkeit sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person oder Daten über den Gesundheitszustand oder das Sexualleben sowie die sexueller Orientierung“ offenbaren. Die Verarbeitung dieser Daten ist auch erforderlich, um gesetzliche, vertragliche oder betriebliche Vorschriften anwenden zu können.

Diese Datenkategorie kann von Techem S.r.l. nur mit Ihrer schriftlichen Genehmigung durch Unterzeichnung des Informationsschreibens verarbeitet werden.

7. INHABER UND VERANTWORTLICHER FÜR DIE VERARBEITUNG

Die Identifikationsdaten des Inhabers der Verarbeitung sind Folgende:

- TECHEM S.R.L., mit Rechtssitz in Rom, Via Dei Buonvisi Nr. 61/D.

- Der für die Rücksprache mit dem Betroffenen im Falle der Rechtsausübung Verantwortliche für die Verarbeitung ist Dr. ............................, E-Mail: ………………….

- Der DPO, Datenschutzbeauftragter ist Dr. Caterina Giglio.

8. RECHTE DES BETROFFENEN

Sie können jederzeit gemäß Art. 7 der Datenschutzrichtlinie und Art. 15-22 der EU-Verordnung folgende Rechte ausüben:

A) eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob ihre personenbezogenen Daten vorhanden oder nicht sind;

B) Informationen über den Zweck der Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten mitgeteilt wurden oder werden, und, wenn möglich, den Zeitraum der Speicherung zu erhalten;

C) die Berichtigung und Löschung der Daten zu verlangen;

D. die Beschränkung der Verarbeitung zu erhalten;

E) die Datenübertragbarkeit zu erreichen, d. h. Daten von einem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in einem strukturierten, allgemein gebräuchlichen und lesbaren maschinenlesbaren Format zu empfangen und sie ungehindert an einen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln;

F) der Verarbeitung jederzeit und auch bei Verarbeitung zu Direktmarketingzwecken zu widersprechen;

G) gegen einen automatisierten Entscheidungsprozess in Bezug auf natürliche Personen, einschließlich der Erstellung von Profilen zu widersprechen.

H. Beschwerde beim Garanten für den Schutz personenbezogener Daten, gemäß den auf der offiziellen Website der Behörde unter www.garanteprivacy.it veröffentlichten Verfahren und Angaben einzureichen.

Sie können Ihre Rechte gemäß Art. 7 der Datenschutzrichtlinie und Art. 15-23 der EU-Verordnung, mit einer schriftlichen Anfrage an die Postanschrift des Rechtssitzes oder an die E-Mail-Adresse des Verantwortlichen für die Verarbeitung ausüben.

Der Einfachheit halber ist Art. 7 der Datenschutzrichtlinie nachfolgend vollständig aufgeführt. Während die Artikel von 15 bis 23 der EU-Verordnung unter folgendem Link eingesehen werden können:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/it/TXT/?uri=CELEX:32016R0679

TEXT ARTIKEL 7 DER DATENSCHUTZRICHTLINIE

Art. 7 (Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten und sonstige Rechte)

1. Der Betroffene hat das Recht, eine Bestätigung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von ihn betreffenden personenbezogenen Daten, auch wenn diese noch nicht erfasst sind, und deren Mitteilung in verständlicher Form zu erhalten.

2. Der Betroffene hat das Recht, Angaben über Folgendes zu erhalten:

a) Herkunft der personenbezogenen Daten;

b) Verarbeitungszwecke und -methoden;

c) angewendete Logik im Falle einer Verarbeitung mithilfe von elektronischen Instrumenten;

d) Identifikationsdaten des Inhabers, des Verantwortlichen und des gemäß Artikel 5, Absatz 2 ernannten Vertreters;

e) die Personen oder die Personenkategorien, denen die personenbezogenen Daten mitgeteilt werden können oder die als ernannte Vertreter im Staatsgebiet, Verantwortliche oder Beauftragte über sie Kenntnis erhalten können.

3. Der Betroffene hat das Recht, Folgendes zu erhalten:

a) die Aktualisierung, die Korrektur oder, wenn Interesse besteht, die Ergänzung der Daten;

b) die Löschung, die Umwandlung in anonyme Form oder die Sperrung von Daten zu verlangen, die gesetzeswidrig verarbeitet wurden, einschließlich solche, deren Aufbewahrung für die Zwecke, für die die Daten gesammelt oder weiterverarbeitet wurden, nicht erforderlich ist;

c) die Bescheinigung, dass die unter Buchstabe a) und b) genannten Vorgänge auch inhaltlich denen zur Kenntnis gebracht wurden, denen die Daten mitgeteilt oder übermittelt wurden, außer in dem Fall, dass sich diese Erfüllung als unmöglich erweist oder den Einsatz von Mitteln erfordert, die in einem offensichtlich unverhältnismäßigen Verhältnis zum geschützten Recht stehen.

4. Der Betroffene hat das Recht, sich ganz oder teilweise:

a) aus rechtmäßigen Gründen der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu widersetzen, auch wenn sie dem Zweck der Erhebung entsprechen;

b) der Verarbeitung der ihn betreffenden, personenbezogenen Daten zum Versenden von Werbe- oder Direktverkaufsmaterial, zur Durchführung von Marktforschung oder für geschäftliche Mitteilungen ganz oder teilweise zu widersetzen;

Wir bitten Sie daher unter Beachtung des Vorgenannten, die auf der Rückseite befindliche "Einverständniserklärung“ zu datieren und zu unterzeichnen sowie die Kopie dieses Schreibens als Empfangsbescheinigung zu unterschreiben.