Ihre Heizkosten­abrechnung mit unserem Expertenwissen

Seit über 70 Jahren kümmern wir uns zuverlässig um die Abrechnung der Wärme-, Kälte- und Wasserkosten Ihrer Immobilien. Unsere Abrechnungen sind rechtskonform, nachvollziehbar und transparent. Mit unserem Techem Kundenportal kann die Abrechnung auch gänzlich digital erfolgen. Das spart Zeit, Kosten und Energie.

Rechtssicher und einfach: Heizkostenabrechnung mit Techem

Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) legt fest, dass bei Liegenschaften mit mindestens vier Nutzungseinheiten die Kosten für Heizung, Warmwasser und Kälte nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen sind. Ziel ist eine faire Aufteilung von Grund- und Verbrauchskosten sowie eine transparente und gerechte Kostenverteilung, die zu einem bewussteren und effizienteren Umgang mit Energie beiträgt.

Mit Techem an Ihrer Seite wird die Umsetzung des HeizKG ganz einfach: Wir sorgen dafür, dass die Heizkostenabrechnung nachvollziehbar, korrekt und rechtssicher erfolgt – ohne zusätzlichen Aufwand. Hausverwaltungen und Eigentümer*innen profitieren von einer effizienten und transparenten Abwicklung, während Mieter*innen dank der verbrauchsabhängigen Abrechnung genau sehen, wie sich ihr Energieverbrauch zusammensetzt – und so Energiekosten gezielt senken können.

Digital, effizient und komfortabel

Mit Techem erhalten Sie alle Leistungen rund um die Heizkostenabrechnung aus einer Hand – von der Installation und Wartung der Messgeräte über die digitale Verbrauchserfassung bis hin zur rechtssicheren Abrechnung. Unsere moderne Funktechnologie ermöglicht eine automatische, fehlerfreie und datensichere Fernablesung – ganz ohne Terminvereinbarungen oder Nachmessungen.

Das bedeutet mehr Komfort, Transparenz und Effizienz für Eigentümer und Hausverwaltungen. Durch die intelligente Techem Funktechnologie und eine nahtlose Datenverarbeitung sparen Sie Zeit und Aufwand – bei gleichzeitig gesetzeskonformen, genauen und fairen Abrechnungen von Wärme-, Kälte- und Wasserverbräuchen.

Wie funktioniert die Abrechnung mit Techem?

Mit der Heizkostenabrechnung von Techem können Sie einen Großteil der Arbeit uns überlassen.

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Wir installieren Geräte in Ihrer Immobilie

Unsere Funk-Messgeräte sind ganz praktisch fernauslesbar. Sie sind bereits ausgestattet? Kein Problem, wir können auch Fremdgeräte auslesen.

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Sie übermitteln uns Ihre Daten

Einmal pro Jahr brauchen wir Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Das geht am einfachsten online über unser Kundenportal.

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Ihre Abrechnung kommt zu Ihnen

Wir lesen Ihre Verbrauchswerte ab, erstellen Ihre Abrechnung und senden sie Ihnen zu. Sie geben die Einzelabrechnungen nur noch an Ihre Mieter*innen weiter. 

Informationen und Energiespartipps für Mieter*innen

Bewohner*innen profitieren neben einer transparenten Heizkostenabrechnung von umfassenden Techem Services. Das digitale Kundenportal ermöglicht Ihnen den gesetzteskonformen Einblick in Ihren persönlichen Energieverbrauch und hilft Ihnen so, Ihre Kosten im Blick zu behalten.

Alle Details rund um die Heizkostenabrechnung

Ihre Vorschreibung wird aufgrund früherer Verbräuche sowie aufgrund der Entwicklung des Energiemarktpreises besten Gewissens eingeschätzt. Nun sei darauf hingewiesen, dass diese Vorschreibungen oder Annahmen immer einen Blick in die Zukunft abbilden und nicht den aktuellen Marktpreis widerspiegeln. Die Jahresabrechnung hingegen ist eine rückwirkende Betrachtung. Je nach Preisentwicklung (weltweit gestiegene Energiepreise) und Fälligkeit der jeweiligen Energieanbieterrechnung können sich somit auch gegenläufige Entwicklungen zeigen. Genauso gut kann Ihre Vorschreibung dann aber auch im nächsten Jahr wieder sinken, wenn sich die Energiepreis-Situation entspannen sollte oder wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch viel geringer war als zuvor beurteilt.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auch hier: https://www.techem.com/at/de/weitere-infos/techem-insights

Ihre Hausverwaltung wurde damit beauftragt, Ihren Energielieferanten auszuwählen. Mit diesem hat sie einen gewissen Vertrag abgeschlossen. Je nach Vertrag mit dem jeweiligen Energielieferunternehmen, werden die aktuellen Preisentwicklungen teilweise verzögert weitergegeben. Sprich, wenn sich die aktuelle Energiepreis-Situation tatsächlich entspannen sollte, würden sich die Auswirkungen der „gesunkenen“ Preise erst rückwirkend auf Ihrer Abrechnung niederschlagen. Bitte beachten Sie auch, dass die mediale Berichterstattung generell immer nur eine Tendenz vorgibt.

Bei der Heizkostenabrechnung gibt es vieles zu beachten. Techem übernimmt die Erstellung gerne. Fehlerquellen können wir zuverlässig vermeiden, da unser System die eingegebenen Daten prüft. Am Ende erhalten Eigentümer und Bewohner eine transparente und rechtssichere Heizkostenabrechnung. 

Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen. 

Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an, wenn Sie Rechnungen der umgelegten Kosten einsehen möchten. Techem erstellt die Abrechnungen treuhänderisch in deren Auftrag und kann keine Auskunft dazu geben. 

Die Hausverwaltung, die Vermieterin oder der Vermieter erhält die Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner von Techem. Sie geben die Einzelabrechnungen an Sie weiter. 

Die Ablesewerte aus einem Heizkostenverteiler geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizsystemen spaltet sich die Abrechnung in die Grundkosten der Heizanlage im ganzen Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten. Ein Teil der Heizkosten wird allein dadurch verursacht, dass die Heizanlage in Betrieb ist. Sie entstehen auch dann, wenn niemand heizt. Die Heizkosten können höher als im Vorjahr ausfallen, da eventuell die Energiekosten gestiegen sind oder weil in dieser Heizperiode Reparaturen anfielen. Dann steigen die Heizkosten der einzelnen Parteien, auch wenn Ihre Ablesewerte niedriger waren als im Vorjahr.

Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte die Bewohnerin oder der Bewohner im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War der Verbrauch der Bewohnerin oder des Bewohners wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch die Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.

Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr variieren. Sie werden von mehreren Faktoren beeinflusst: Einerseits kommt es darauf an, wie niedrig die Außentemperaturen sind und auch die Länge der Heizperioden kann unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Energiepreise gestiegen sind. Auch das Nutzerverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich geändert haben oder es leben mehr Personen in dem Haushalt als im Vorjahr.  Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.

Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind all jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen.