Die Heizkostenabrechnung im Detail

Als Partner von Hausverwaltungen unterstützt Techem bei allen Services rund um Messung, Verbrauchserfassung und Abrechnung von Energie. Davon profitieren auch Mieter*innen.

Der folgende Beitrag erklärt die wichtigsten Begriffe und erklärt, wie sich eine typische Energieabrechnung zusammensetzt.

Rechtsgrundlage - einfach erklärt

Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) legt fest, dass Heiz-, Warmwasser- und Kühlkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen sind. Das Gesetz gilt für Häuser mit mindestens vier Wohnungen, die über eine gemeinsame Anlage versorgt werden.

Verbrauchsdaten

Damit die Kosten gerecht nach Verbrauch abgerechnet werden können, braucht jede Wohnung Messgeräte, die den Verbrauch von Heizenergie oder Warmwasser genau messen. Funkmessgeräte senden die Daten automatisch an unser Rechenzentrum. Bei Geräten ohne Funk werden die Werte am Ende des Abrechnungszeitraums von unserem Team vor Ort abgelesen.

Rechnung

Am Ende des Abrechnungszeitraums sendet der Energielieferant eine Rechnung über den Energieverbrauch des gesamten Hauses an die Hausverwaltung. Die Hausverwaltung übermittelt die Rechnung an Techem, und unsere Expert*innen übernehmen die Verteilung der Anteile nach den Regeln die das Heizkostengesetz vorschreibt.

Aufteilung der Kosten

Das Heizkostengesetz unterscheidet Heiz-, Warmwasser- und Kältekosten.
Diese gliedern sich wiederum in Grund- und Verbrauchskosten. Für die Abrechnung von Heizung- und Warmwasserkosten gilt standarmäßig eine Aufteilung von 70/30:

  • 70% der Kosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch auf Bewohner*innen verteilt – also je nachdem, wie viel jede Wohnung nutzt.
  • Die restlichen 30 % sowie Betriebskosten gelten als Grundkosten. Diese werden nach der Wohnfläche (m2) auf die unterschiedlichen Wohnungen verteilt.

Abrechnung

Nach Aufteilung und Prüfung der Abrechnungen übermittelt Techem alle Einzelabrechnungen wieder an die Hausverwaltung, die diese wiederum an die Bewohner*innen weiterleitet.

In vielen Fällen passiert das bereits digital über das Techem Kundenportal.

Die Einzelabrechnung im Detail erklärt

Informationen und Energiespartipps für Mieterinnen und Mieter

Bewohner*innen profitieren neben einer transparenten Heizkostenabrechnung von umfassenden Techem Services. Das digitale Kundenportal ermöglicht Ihnen den gesetzteskonformen Einblick in Ihren persönlichen Energieverbrauch und hilft Ihnen so, Ihre Kosten im Blick zu behalten.

Heizkostenabrechnung mit Techem: Ihre Vorteile

Techem bietet eine faire, transparente und zuverlässige Heizkostenabrechnung. Und vermeidet damit weltweit etwa 8,7 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr.

1

Schont Ihren Geldbeutel

Das können Sie sich ersparen: Unsere verbrauchsgerechte Abrechnung führt zu geringerem Energieverbrauch und damit zu weniger Heizkosten.

2

Eine faire Sache

Die Abrechnung von Techem ist fair und Sie zahlen nur das, was Sie verbrauchen. Dadurch sparen Sie im Schnitt 20% Enerie und schonen die Umwelt. 

3

Schluss mit kompliziert

Die Techem Einzelabrechnung ist einfach, übersichtlich und lesefreundlich gestaltet. So wird das Verstehen Ihrer Heizkostenabrechnung ganz einfach. 

Alle Details rund um die Heizkostenabrechnung

Ihre Vorschreibung wird aufgrund früherer Verbräuche sowie aufgrund der Entwicklung des Energiemarktpreises besten Gewissens eingeschätzt. Nun sei darauf hingewiesen, dass diese Vorschreibungen oder Annahmen immer einen Blick in die Zukunft abbilden und nicht den aktuellen Marktpreis widerspiegeln. Die Jahresabrechnung hingegen ist eine rückwirkende Betrachtung. Je nach Preisentwicklung (weltweit gestiegene Energiepreise) und Fälligkeit der jeweiligen Energieanbieterrechnung können sich somit auch gegenläufige Entwicklungen zeigen. Genauso gut kann Ihre Vorschreibung dann aber auch im nächsten Jahr wieder sinken, wenn sich die Energiepreis-Situation entspannen sollte oder wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch viel geringer war als zuvor beurteilt.

Tipps zum Energiesparen finden Sie auch hier: https://www.techem.com/at/de/weitere-infos/techem-insights

Ihre Hausverwaltung wurde damit beauftragt, Ihren Energielieferanten auszuwählen. Mit diesem hat sie einen gewissen Vertrag abgeschlossen. Je nach Vertrag mit dem jeweiligen Energielieferunternehmen, werden die aktuellen Preisentwicklungen teilweise verzögert weitergegeben. Sprich, wenn sich die aktuelle Energiepreis-Situation tatsächlich entspannen sollte, würden sich die Auswirkungen der „gesunkenen“ Preise erst rückwirkend auf Ihrer Abrechnung niederschlagen. Bitte beachten Sie auch, dass die mediale Berichterstattung generell immer nur eine Tendenz vorgibt.

Bei der Heizkostenabrechnung gibt es vieles zu beachten. Techem übernimmt die Erstellung gerne. Fehlerquellen können wir zuverlässig vermeiden, da unser System die eingegebenen Daten prüft. Am Ende erhalten Eigentümer und Bewohner eine transparente und rechtssichere Heizkostenabrechnung. 

Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr aufgestellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen. 

Bitte sprechen Sie Ihre Hausverwaltung, Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter an, wenn Sie Rechnungen der umgelegten Kosten einsehen möchten. Techem erstellt die Abrechnungen treuhänderisch in deren Auftrag und kann keine Auskunft dazu geben. 

Die Hausverwaltung, die Vermieterin oder der Vermieter erhält die Gesamtabrechnung für das Gebäude sowie die Einzelabrechnung für die einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner von Techem. Sie geben die Einzelabrechnungen an Sie weiter. 

Die Ablesewerte aus einem Heizkostenverteiler geben nicht immer Auskunft über die tatsächlich angefallenen Heizkosten. Bei zentralen Heizsystemen spaltet sich die Abrechnung in die Grundkosten der Heizanlage im ganzen Gebäude und die individuellen Verbrauchskosten. Ein Teil der Heizkosten wird allein dadurch verursacht, dass die Heizanlage in Betrieb ist. Sie entstehen auch dann, wenn niemand heizt. Die Heizkosten können höher als im Vorjahr ausfallen, da eventuell die Energiekosten gestiegen sind oder weil in dieser Heizperiode Reparaturen anfielen. Dann steigen die Heizkosten der einzelnen Parteien, auch wenn Ihre Ablesewerte niedriger waren als im Vorjahr.

Die Höhe der Vorauszahlung wird jedes Jahr neu berechnet. Basis für die Berechnung bildet die Heizkostenabrechnung aus dem Vorjahr. Hatte die Bewohnerin oder der Bewohner im Jahr zuvor hohe Nachzahlungen, erhöhen die Vermieter gegebenenfalls die Vorauszahlungen. Das funktioniert auch andersherum: War der Verbrauch der Bewohnerin oder des Bewohners wesentlich niedriger als angenommen, reduzieren die Vermieter die Vorauszahlungen unter Umständen. Aber nicht nur der eigene Verbrauch beeinflusst, wie hoch die Vorauszahlungen sind. Auch schwankende Energiepreise und Außentemperaturen haben Einfluss. Übrigens: Auch die Mieterinnen und Mieter können eine Anpassung der Höhe der Vorauszahlungen erbitten.

Die Heizkosten können von Jahr zu Jahr variieren. Sie werden von mehreren Faktoren beeinflusst: Einerseits kommt es darauf an, wie niedrig die Außentemperaturen sind und auch die Länge der Heizperioden kann unterschiedlich sein. Hinzu kommt, dass gegebenenfalls die Energiepreise gestiegen sind. Auch das Nutzerverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner kann sich geändert haben oder es leben mehr Personen in dem Haushalt als im Vorjahr.  Dadurch kann es zu höheren Gesamtkosten und möglicherweise zu Nachzahlungen kommen.

Die Wartungskosten bzw. Betriebskosten einer zentralen Heizungsanlage sind all jene Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlage entstehen.