Rechtsgrundlage - einfach erklärt
Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (HeizKG) legt fest, dass Heiz-, Warmwasser- und Kühlkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen sind. Das Gesetz gilt für Häuser mit mindestens vier Wohnungen, die über eine gemeinsame Anlage versorgt werden.