Der Begriff Smart Metering beschreibt einen digitalen Stromzähler in Kombination mit einem Kommunikationsmodul – dem Smart Meter Gateway. Die Ziele von Smart Metering? Effiziente und digitale Prozesse, Transparenz bei Verbrauch, Kosten und Emissionen, mehr Klimaschutz und die Energiewende in Wohngebäuden.
Mit dem Smart Metering gehen Sie einen wichtigen Schritt zu einem CO2-neutralen Wohngebäudebestand und profitieren von vielen Vorteilen. Smart Metering ist die Voraussetzung, um darauf aufbauend
Techem übernimmt für Sie alle Dienstleistungen, die für den digitalen Messstellenbetrieb – das Smart Metering – notwendig und erforderlich sind. Das sind im Einzelnen:
Techem wird Ihr universeller Messstellenbetreiber und zu Ihrem Ansprechpartner für alle Messwerte Ihrer Liegenschaften. Wir bündeln über das Smart Metering die Strom- und Gasverbräuche und über das Submetering die Wärmeverbräuche Ihrer Immobilien. Ab dem zweiten Quartal 2022 können wir auch Fernwärmezähler in die intelligenten Messsysteme integrieren. So erhalten Sie alle Verbrauchswerte Ihrer Immobilie aus einer Hand.
Wir machen Sie fit für die CO2-neutrale Zukunft – spartenübergreifend und digital.
Als Smart Metering wird der Betrieb intelligenter Messsysteme bestehend aus digitalen Stromzählern (moderne Messeinrichtungen) sowie Smart Meter Gateways bezeichnet. Die moderne Messeinrichtung erfasst den Stromverbrauch digital und löst damit den bisherigen Ferraris-Stromzähler (Drehscheibenzähler) ab. Das Smart Meter Gateway (SMGW) stellt eine Kommunikationseinheit dar und sorgt für die sichere und verschlüsselte Übertragung der Verbrauchsdaten. Nur in Kombination aus SMGW und digitalem Stromzähler können die digital erfassten Stromverbrauchswerte ausgelesen und sicher übertragen werden: vom digitalen Zähler im Keller über das Smart Meter Gateway direkt ins Techem Kundenportal, in dem Sie Ihre Verbräuche jederzeit einsehen können. Intelligente Messsysteme gibt es inzwischen auch für Gas und Fernwärme.
Das Ziel von Smart Metering ist die Energiewende in Wohngebäuden. Dafür sollen Strom- und Gaszähler digitalisiert und fernauslesbar werden. Nutzerinnen und Nutzer sollen ihren Energieverbrauch genauer und transparenter nachvollziehen können als bisher.
Dafür ist Smart Metering ist die Voraussetzung. Da intelligente Zähler den Stromverbrauch in kurzen Intervallen erfassen – standardmäßig alle 15 Minuten – erhalten Nutzerinnen und Nutzer schnelle und aktuelle Informationen über ihren Strom- und Gasverbrauch. Der Vorteil? Wer den energetischen Zustand des Gebäudes oder der Wohnung kennt, kann vergleichen, auswerten und schließlich Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur CO2-Reduktion einleiten.
Erfahren Sie mehr zu intelligenten Messsystemen und zu Techem als Ihrem universellen Messstellenbetreiber!
Beim Einsatz von intelligenten Messsystemen erhalten auch die Versorgungsunternehmen und Netzbetreiber die jeweiligen Verbrauchswerte. Das ist für die Stabilität und Sicherheit der Netze wichtig und regulatorisch vorgegeben. Auch für variable Tarife sind diese Daten Grundvoraussetzung.
Das Smart Meter Gateway bündelt, verarbeitet und versendet die Daten, die von einer oder mehreren modernen Messeinrichtungen erhoben werden. Zum Beispiel erhält das Smart Meter Gateway die Verbrauchsdaten aus Ihrem digitalen Strom-, Gas- oder Fernwärmezähler und leitet diese verschlüsselt und sicher in das Kundenportal, wo Sie Ihre Verbräuche jederzeit einsehen können.
Intelligente Messsysteme werden künftig verpflichtend vorgeschrieben für:
Gut zu wissen: Der Durchschnittsstromverbrauch eines Haushalts oder eines Allgemeinstromzählers liegt bei ca. 3.000 kWh/a.
In Neubauten sind digitale Stromzähler schon heute Pflicht. Der Schritt zum intelligenten Messsystem ist durch die Installation eines Smart Meter Gateways jedoch unkompliziert umzusetzen.
Schon heute hat das Smart Metering für Sie viele Vorteile und ebnet den Weg zu einem CO2-neutralen Gebäudebestand. Deswegen: Je früher Sie in die Digitalisierung starten, desto besser. Selbstverständlich erfüllt Smart Metering von Techem alle regulatorischen Pflichten.
So wie bei herkömmlichen Stromzählern tragen die jeweiligen Verbraucherinnen und Verbraucher oder Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber die Kosten für Einbau und Betrieb. Als Vermieterin oder als Vermieter können Sie die Kosten auf Ihre Bewohnerinnen und Bewohner umlegen.
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