Presseinformation - 07.04.2022

Matthias Hartmann, CEO Techem, zur Neuregelung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden

Eschborn, 7. April 2022. Die Bundesregierung hat sich am vergangenen Wochenende auf die Neuregelung zur Verteilung der CO2-Bepreisungskosten zwischen Vermietenden und Mietenden sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden geeinigt. Dazu Matthias Hartmann, CEO von Techem:

„Wir begrüßen den Beschluss der Regierungskoalition zur Einführung eines Stufenmodells zur Aufteilung der CO2-Bepreisungskosten zwischen Vermietenden und Mietenden. Auf diese Weise stellt die Ampelregierung sicher, dass die Kosten, die für CO2-Emissionen – die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen werden – zu entrichten sind, anhand von Energieeffizienz sowie Energieverbrauch aufgeteilt werden.

Mit Blick auf die angestrebte Regelung bei Nichtwohngebäuden greifen die Pläne der Bundesregierung jedoch zu kurz! Hier setzen die Koalitionäre vorerst auf eine pauschale Aufteilung der CO2-Kosten zu jeweils gleichen Teilen zwischen Vermietenden und Mietenden. Wünschenswert wäre vielmehr auch hier die Einführung eines Stufenmodells, welches die Bepreisung der CO2-Kosten regelt.“ 

Bildinformation: Matthias Hartmann, CEO von Techem, begrüßt die Neuregelung zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden (Bild: Techem).

Zum Hintergrund

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Derzeit gilt ein Preis von 30 EUR pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Dieser wird bis zum Jahr 2025 schrittweise auf bis zu 55 EUR steigen. Im Bereich der Wohngebäude soll, nach Einigung der Regierungsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, ein Stufenmodell nach dem folgenden Prinzip eingeführt werden: Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenteil, der von den Vermietenden zu tragen ist. Die Abrechnung der CO2-Kosten, die von den Parteien pro Wohneinheit zu tragen sind, soll perspektivisch über die Heizkostenabrechnung erfolgen. 

Im Bereich der Nichtwohngebäude, wie beispielsweise Gewerberäumen, greift künftig, gemäß dem Willen der Ampelkoalition, eine pauschale Aufteilung der CO2-Kosten zu jeweils gleichen Teilen zwischen Vermietenden und Mietenden. 

Mittelfristig soll ein entsprechendes Stufenmodell auch auf besagte Nichtwohngebäude angewendet werden. Eine Einführung ist, laut Bundesregierung, in zwei bis drei Jahren geplant, sobald eine möglichst holistische Datenlage bereitgestellt werden kann, die eine valide Berechnung der Abstufungen zulässt. Eine solche Datenlage kann standardisiert und niedrig-investiv mit heutiger digitaler Messtechnik im geforderten Zeitraum geschaffen werden.

Über Techem

Techem ist ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude. Die Leistungen des Unternehmens decken die Themen Energiemanagement und Ressourcenschutz, Wohngesundheit und Prozesseffizienz in Immobilien ab. Das Unternehmen wurde 1952 gegründet, ist heute mit etwa 3.900 Mitarbeitenden in rund 20 Ländern aktiv und hat mehr als 12 Millionen Wohnungen im Service. Techem bietet Effizienzsteigerung entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Wärme und Wasser in Immobilien an. Die Produkte und Lösungen des Unternehmens vermeiden jedes Jahr rund 8,7 Millionen Tonnen CO2. Als Marktführer in der Funkfernerfassung von Energieverbrauch in Wohnungen treibt Techem die Vernetzung und die digitalen Prozesse in Immobilien weiter voran. Moderne Funkrauchwarnmelder mit Ferninspektion und Leistungen rund um die Verbesserung der Trinkwasserqualität in Immobilien ergänzen das Lösungsportfolio für die Wohnungswirtschaft. Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.de

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