Newsbeitrag - 13.05.2024

ZEV - Infos für Verwaltungen und Eigentümer im Überblick

PV-Module auf Schweizer Hausdächern sind mittlerweile so weit verbreitet und etabliert, dass es kaum noch Gemeinden gibt, in denen man keine solchen Installationen findet. Und das ist gut so, denn ohne die Energie aus erneuerbaren Quellen, ist der wachsende Strom-Bedarf kaum zu stemmen.

Im Idealfall wird der selber produzierte Strom auch direkt vor Ort genutzt. Das erhöht die Versorgungssicherheit und bringt finanzielle Vorteile.

Was ist ein ZEV?

Ein ZEV ist eine rechtliche Vereinigung mehrerer Parteien in einem oder mehreren Gebäuden, die den lokal erzeugten Strom aus Photovoltaikanlagen gemeinsam nutzen. Der «Zusammenschluss zum Eigenverbrauch» ermöglicht Eigentümer*innen von Zweck- und Wohnbauten seit dem 1.1.2018 selbst erzeugten Strom zum Eigenverbrauch zur Verfügung zu stellen. Ein ZEV ist mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden. ZEV-Betreiber*innen müssen den Verbrauch mittels privater Zähler ermitteln und den Nutzern verrechnen. Diese Aufgaben können an ein qualifiziertes Unternehmen wie Techem übertragen werden.

Was sind die Vorteile eines ZEV?

  • Steigerung der Wertschöpfung durch Eigenstromproduktion und -verkauf 
  • Wertsteigerung der Immobilie 
  • Schnellere Amortisation der PV-Anlage durch Stromverkauf direkt an die Nutzer*innen 
  • Höhere Attraktivität Ihrer Wohn- und Gewerbeflächen für potenzielle Mieter*innen und Käufer*innen
  • Eine umweltfreundliche und nachhaltige Stromversorgung durch Solarenergie vom eigenen Hausdach

  • Günstigere Strompreise
  • Unabhängigkeit und Schutz vor steigenden Preisen
  • Tiefere Nebenkosten
  • Zugang zu umweltfreundlicher Energieversorgung

  • Sie können die Messtechnik erwerben und sind von den Mietkosten für die Zähler befreit
  • Einsparungen bei Material und Anschlusskosten für Neubauprojekte
  • Die Nutzer*innen profitieren von Einsparungen bei den Kosten für Solarstrom und Netznutzung
  • Sie haben nur einen Abrechnungspartner für die Energie- und Wasserkosten
  • Ein rentablerer Betrieb im Vergleich zur Praxismodell-Variante ist möglich
  • Der ZEV unterliegt nationalen Standards und länderspezifischen Vorschriften

Profitieren alle Mieter bzw. Stockwerkeigentümer vom Solar-Strom?

Im Grundsatz ja, auch wenn einzelne ZEV-Teilnehmer allenfalls nur an den Wochenenden PV-Strom verbrauchen können. Einerseits durch den günstigeren PV-Strom, andererseits aber auch von Rückspeisevergütungen von überschüssigem PV-Strom und im Haus verkauftem Solarstrom.

Wie wird ein ZEV gegründet?

Die Gründung eines ZEV erfordert eine Vorankündigung von mindestens drei Monaten beim Verteilnetzbetreiber. Die Gründung muss durch einen Vertrag dokumentiert werden, der die Zustimmung aller Mieter*innen erfordert und von allen beteiligten Parteien unterzeichnet werden muss. Darüber hinaus müssen alle beteiligten Parteien des ZEV dem Verteilnetzbetreiber gemeldet werden. Jegliche Änderungen in den Verträgen müssen ebenfalls gemeldet werden.

Ist die Teilnahme am ZEV freiwillig?

Beim Einzug in Neubauten werden die Mieter*innen durch eine zusätzliche Vereinbarung im Mietvertrag zur Beteiligung am ZEV verpflichtet.

Bei bestehenden Mietverhältnissen ist die Teilnahme an einem ZEV, sofern er erstmalig eingeführt wird, grundsätzlich optional. Die Eigentümer*innen müssen die Mieter*innen jedoch rechtzeitig über die Einführung des ZEV informieren. Falls sich Mieter*innen gegen die Teilnahme entscheiden, müssen sie dies den Eigentümer*innen vor Ablauf der Frist für Vertragsänderungen schriftlich mitteilen. Diese Pflicht der Mieter*innen sollte in einem Begleitbrief zu den Formularanzeigen deutlich gemacht werden. Falls die Vertragsänderung nicht akzeptiert wird und Mieter*innen nicht am ZEV teilnehmen möchten, müssen sie weiterhin vom Netzbetreiber mit Strom versorgt werden können, wobei die anfallenden Kosten vom Vermieter getragen werden.

Was für finanzielle Vorteile bringt ein ZEV neben den tieferen Strom-Kosten?

Im Rahmen eines ZEV werden die notwendigen Stromzähler käuflich erworben und sind somit im Besitz des ZEV. Jährlich erhobene Mietkosten für Stromzähler entfallen, womit der Kaufpreis der Stromzähler innert 2-3 Jahren amortisiert ist.

Was für ein Stromtarif gilt im Rahmen eines ZEV?

Grundsätzlich darf der selbst produzierte Strom nicht teurer sein als bei einem lokalen Netzbetreiber. Gemäß der Energieverordnung (EnV) ist festgelegt, dass die Kosten für die intern produzierte Elektrizität sowie die Kosten für die interne Messung, Datenverarbeitung, Verwaltung und Abrechnung zusammen maximal 80 % der Netzkosten (Tarif H4) betragen dürfen.

Die Eigentümer*innen können den Mieter*innen auch die tatsächlichen Kosten für den internen Stromverbrauch (einschliesslich der Stromnebenkosten) in Rechnung stellen. Von diesem Betrag werden die Einnahmen aus dem eingespeisten Strom abgezogen, wobei der Betrag für das Standardstromprodukt der Grundversorgung (Höchstpreisvorschrift) nicht überschritten werden darf.

Wie wird der ZEV abgerechnet?

Hier gilt als erstes zwischen 2 Abrechnungsvarianten zu differenzieren:

Im Zeittarif werden die Messwerte der Stromzähler alle 15 Minuten erfasst und der Eigenverbrauch nach effektivem Bezug verteilt. Fehlender PV-Strom wird durch Netzstrom ergänzt. Dies fördert den individuellen Beitrag zum selbst genutzten PV-Strom direkt, da Bewohner*innen durch einen grösseren Anteil an PV-Energie ihre jährliche Rechnung aktiv beeinflussen können.

Die technischen Voraussetzungen für dieses Modell sind M-Bus Zähler, die mittels einem Gateway mit dem Techem Rechenzentrum verbunden sind.

Die Abrechnung nach dem Zeittarif ist aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht sinnvoll: Sie belohnt Stromverbraucher*innen, die ihren Verbrauch optimieren und vorrangig selbst erzeugte Solarenergie statt Netzstrom nutzen.

Alternativ dazu besteht die Möglichkeit einer Abrechnung nach Durchschnittstarif. Hier werden die Zählerstände nur einmal jährlich abgelesen. Der Stromtarif ist ein Durchschnitt aus Solarstrom und Netz-Energie zum Hoch- oder Niedertarif.

Techem empfiehlt grundsätzlich die Abrechnung zum Zeittarif.

Müssen alle Zähler im Gebäude M-Bus sein?

Die Installation von drahtgebundenen M-Bus Zählern ist installationstechnisch aufwändiger und aufgrund von zusätzlichem Material kostenintensiver. Für die 15minütige Zählerauslesung im Strombereich ist diese Technologie aber unumgänglich. Für die Auswertung von Wärme- und Wasserverbrauch sind 15minütige Messwerte unnötig, zumal die Abrechnung nur jährlich erstellt wird. Folglich kann hier auf günstigere, funkbasierte Messgeräte zurückgegriffen werden.

Ihr Ansprechpartner für unsere
ZEV-Lösungen

Daniel Zurfluh

Fachberater E-Mobilität und ZEV

079 821 40 69

daniel.zurfluh@techem.ch