Die MID betrifft insgesamt 10 Messgerätearten im geschäftlichen Verkehr, u. a. Gas-, Wasser- und Wärmezähler. Sie regelt den kompletten Herstellungsprozess – von der Entwicklung und Fertigung über die Endprüfung bis hin zum Inverkehrbringen und zur Inbetriebnahme. Dazu enthält sie detaillierte allgemeine und gerätespezifische Leistungsanforderungen, die von den Herstellern erfüllt werden müssen. Die Einhaltung der Anforderungen wird von benannten Stellen, z. B. der PTB, kontinuierlich überwacht. Aufgrund dieser Regularien werden Zähler nun "konformitätserklärt", statt "geeicht".