Nutzen Sie den Smart-Meter-Rollout jetzt als Chance!
- Seit 01.01.2025 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) zu dulden, sofern bestimmte Verbrauchs- oder Erzeugungsgrenzen überschritten werden – etwa bei einem Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr oder bei Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung (siehe MsbG).
- Eigentümer können grundsätzlich den Messstellenbetreiber wechseln – auch für ihre Mietenden, sofern das gesamte Gebäude entsprechend ausgestattet ist.
- In Deutschland gibt es über 800 grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Nur ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) wie Techem ist in der Lage, eine einheitliche, digitale Transparenz über den Energieverbrauch zu schaffen – ohne Mehraufwand durch unterschiedliche Systeme und Ansprechpartner.
Hinweis: Da der Rollout verpflichtend ist, wird die Nachfrage nach der Umsetzung stark steigen. Sichern Sie sich jetzt Techem als Partner – mit Umsetzung (Montage & Inbetriebnahme) in unter 3 Monaten ab Unterschrift. Alles aus einer Hand, deutschlandweit. Sie nutzen die Daten für sich – wir kümmern uns um den sicheren Betrieb und alle regulatorischen Pflichten.