Wonach suchen Sie?
Wir bieten Ihnen alle Maßnahmen als Rundum-Sorglos-Paket und belgeiten Sie rechtkonform. Das spart viel Zeit und administrativen Aufwand.
Wir bieten Ihnen alle Maßnahmen als Rundum-Sorglos-Paket und belgeiten Sie rechtkonform. Das spart viel Zeit und administrativen Aufwand.
Ermitteln Sie ganz einfach, ob Ihre Immobilie von der Trinkwasserverordnung betroffen ist. Sie unterliegen der Pflicht zur Legionellenprüfung, wenn:
Alle fünf Punkte sind erfüllt? Wir informieren Sie gerne über Ihre entsprechenden Pflichten. Zusammen mit unseren Partnern unterstützen wir Sie professionell bei dieser Aufgabe – gerne auch langfristig für mehr Rechtskonformität.
Der Preis für eine Legionellenprüfung bemisst sich am Prüfumfang. Dieser hängt von der Anzahl der Wohnungen in Ihrer Immobilie ab.
Gut zu wissen: In der Regel können Sie die laufenden Kosten einer regelmäßigen Legionellenprüfung umlegen. Denn § 2 der Betriebskostenverordnung zählt diese zu den umlagefähigen Betriebskosten.
Achtung: Seit dem 12. Januar 2026 dürfen keine Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei in Ihrer Immobilie vorhanden sein. Betreiber der Wasserversorgungsanlage – das sind in der Regel Sie – müssen dies nachweisen. So schreibt es die Trinkwasserverordnung vor.
Sie sind sicher, dass in Ihren vermieteten Immobilien keine Bleileitungen oder Teilstücke aus Blei verbaut sind? Dann müssen Sie lediglich einen Nachweis darüber erbringen.
Wir unterstützen Sie gern dabei – mit unserer Bleibeprobung.
Ob rechtlich, technisch oder organisatorisch – unser Video hilft Ihnen dabei, Ihre Sorgfaltspflichten sicher zu erfüllen. Praktische Tipps inklusive.
Kommt es in Ihrer Immobilie zu einem Legionellenbefall, kann das Konsequenzen für Sie haben. Unter Umständen können Ihre Mieterinnen und Mieter nämlich die Miete mindern oder fristlos kündigen. Zudem prüften Gerichte in der Vergangenheit, ob Vermieterinnen und Vermieter, die keine Legionellenprüfung durchführen ließen, Schadenersatz zahlen müssen
Holen Sie keinen Nachweis über eine Bleibeprobung ein, müssen Sie mit rechtlichen Folgen rechnen: Versäumnisse gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Kommt es zu einem Schaden, kann zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung bestehen.