Trinkwasseranalyse – alles aus einer Hand von Techem

Viele private Vermieter und Hausverwaltungen müssen in ihren Immobilien regelmäßig die Wasserqualität auf Legionellenbefall kontrollieren. Außerdem dürfen seit Januar 2026 keine bleihaltigen Wasserleitungen mehr vorhanden sein. Erfahren Sie hier, wie Sie jetzt richtig handeln! Techem bietet Ihnen die passenden Lösungen als Komplettservice.

Wonach suchen Sie?

Wir bieten Ihnen alle Maßnahmen als Rundum-Sorglos-Paket und belgeiten Sie rechtkonform. Das spart viel Zeit und administrativen Aufwand.

Unterliegt Ihre Immobilie der Pflicht zur Legionellenprüfung? 

Ermitteln Sie ganz einfach, ob Ihre Immobilie von der Trinkwasserverordnung betroffen ist. Sie unterliegen der Pflicht zur Legionellenprüfung, wenn: 

  • Ihre Immobilie über drei oder mehr Wohneinheiten verfügt,
  • mindestens eine Wohneinheit vermietet ist,
  • Duschmöglichkeiten bestehen und
  • eine zentrale Trinkwassererwärmung vorhanden ist,
  • sich mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder mehr als drei Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwasserzähler und letzter Entnahmestelle befinden.

Alle fünf Punkte sind erfüllt? Wir informieren Sie gerne über Ihre entsprechenden Pflichten. Zusammen mit unseren Partnern unterstützen wir Sie professionell bei dieser Aufgabe – gerne auch langfristig für mehr Rechtskonformität.

Was kostet die Legionellenprüfung?

Der Preis für eine Legionellenprüfung bemisst sich am Prüfumfang. Dieser hängt von der Anzahl der Wohnungen in Ihrer Immobilie ab. 

Gut zu wissen: In der Regel können Sie die laufenden Kosten einer regelmäßigen Legionellenprüfung umlegen. Denn § 2 der Betriebskostenverordnung zählt diese zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Umlagefähig und ohne versteckte Kosten

Ihr Rundum-Sorglos-Paket von Techem

  • Kostenlose Aufnahme des Wohngebäudes
  • Probenahme und Untersuchung
  • Laborbefund und Aushänge
  • Kostenlose Beratung bei Befall
  • Mieterhotline bei Rückfragen
  • Möglichkeit zur langfristigen Beauftragung 

Sie wünschen sich Beratung oder ein Angebot?

Wir stehen Ihnen professionell zur Seite. 

Bleifreies Trinkwasser? Jetzt Nachweis einholen!

Achtung: Seit dem 12. Januar 2026 dürfen keine Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei in Ihrer Immobilie vorhanden sein. Betreiber der Wasserversorgungsanlage – das sind in der Regel Sie – müssen dies nachweisen. So schreibt es die Trinkwasserverordnung vor.

Das müssen Sie jetzt tun

  1. Vorhandene Bleileitungen müssen Sie entfernen oder stilllegen lassen. Ist dies geschehen, müssen Sie das Gesundheitsamt darüber informieren und einen Nachweis erbringen.  
  2. Sind noch Bleileitungen oder Teilstücke in Ihrer Immobilie vorhanden, müssen Sie alle Verbraucherinnen und Verbraucher unverzüglich informieren. Das gilt auch, wenn Sie unsicher sind. 
  3. Seit dem 13. Januar 2026 müssen Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern dokumentieren, dass Sie dieser Pflicht nachgekommen sind. 

Sie sind sicher, dass in Ihren vermieteten Immobilien keine Bleileitungen oder Teilstücke aus Blei verbaut sind? Dann müssen Sie lediglich einen Nachweis darüber erbringen.

Wir unterstützen Sie gern dabei – mit unserer Bleibeprobung.

Gute Gründe für die Zusammenarbeit

So schnell haben Sie Ihre Pflicht erfüllt

  1. Melden Sie sich über unser Kontaktformular. Die Beauftragung und Terminvereinbarung finden unkompliziert ohne vorherige Vor-Ort-Besichtigung statt!
  2. Wir kümmern uns gemeinsam mit einem professionellen Prüflabor um die Probennahme und Analyse.
  3. Sie erhalten dann die Ergebnisse und einen Analysebericht – in der Regel bereits wenige Werktage nach Probennahme.

Trinkwasserqualität in Immobilien – was Sie jetzt wissen müssen

Ob rechtlich, technisch oder organisatorisch – unser Video hilft Ihnen dabei, Ihre Sorgfaltspflichten sicher zu erfüllen. Praktische Tipps inklusive.

Darum sollten Sie Ihre Pflichten ernst nehmen

Legionellenprüfung nicht durchgeführt? Das sollten Vermieter wissen

Kommt es in Ihrer Immobilie zu einem Legionellenbefall, kann das Konsequenzen für Sie haben. Unter Umständen können Ihre Mieterinnen und Mieter nämlich die Miete mindern oder fristlos kündigen. Zudem prüften Gerichte in der Vergangenheit, ob Vermieterinnen und Vermieter, die keine Legionellenprüfung durchführen ließen, Schadenersatz zahlen müssen

Bleibeprobung vergessen? Diese Folgen drohen Vermietern

Holen Sie keinen Nachweis über eine Bleibeprobung ein, müssen Sie mit rechtlichen Folgen rechnen: Versäumnisse gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Kommt es zu einem Schaden, kann zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung bestehen.


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