Was bringt die neue Informationspflicht nach § 9?

Die Energiekosten steigen – und ein Ende ist nicht in Sicht. Mit den seit 01.09.2022 geltenden kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung ergeben sich neue Pflichten für Vermieterinnen und Vermieter. Die Idee: Mietende sollen ihre Heizkosten besser nachvollziehen.

Nach § 9 der EnSikuMaV werden Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichtet, ihre Mieterinnen und Mieter über Energieverbrauch, Energiekosten und -einsparpotenziale zu informieren. Die Verordnung ist zunächst für sechs Monate gültig und kann gegebenenfalls verlängert werden.

Das müssen Vermietende tun

Der Handlungsbedarf unterscheidet sich danach, wie viele Wohneinheiten vermietet werden.

Mietende haben durch die neue Verordnung einen Anspruch auf individuelle Informationen. Die Daten des Energieversorgers sind nicht ausreichend. Diese müssen für die Berechnung der Energiekosten mit den Werten der Heizkostenabrechnung kombiniert werden. Nicht nur aktuelle Energiekosten und Energieverbräuche müssen berücksichtigt werden, sondern auch erneute Preissteigerungen, sofern sie auftreten.
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Info über Energieverbrauch bis 30.09.2022
Ihr Gas- oder Wärmeversorger muss bis zum 30.09.2022 Informationen zu Energieverbrauch und -kosten zur Verfügung stellen.
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Energiekostenprognose von Techem
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Mitteilungspflicht erfüllen
Sie können Druck und Versand der Energiekostenprognose an Ihre Mieter direkt im Kundenportal beauftragen. So kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht nach.
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Bei steigenden Preisen
Steigen die Energiekosten, müssen Sie die Energiekostenprognose erneut berechnen.
Laut Verordnung sind Vermietende von Wohngebäuden mit bis zu neun Wohneinheiten verpflichtet, die vom Gas- oder Wärmeversorger mitgeteilten Informationen unverzüglich an die Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Liegenschaft weiterzuleiten. Nicht nur aktuelle Energiekosten und -verbräuche müssen berücksichtigt werden, sondern auch erneute Preissteigerungen, sofern sie auftreten.
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Info über Energieverbrauch bis 30.09.2022
Ihr Gas- oder Wärmeversorger muss bis zum 30.09.2022 Informationen zu Energieverbrauch und -kosten zur Verfügung stellen.
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An Mietende weiterleiten
Sie müssen diese Informationen an Ihre Bewohnerinnen und Bewohner per Brief oder elektronisch weiterleiten.
3
Mitteilungspflicht erfüllen
Sie können Druck und Versand der Energiekostenprognose an Ihre Mieter direkt im Kundenportal beauftragen. So kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht nach.
4
Bei steigenden Preisen
Steigen die Energiekosten, müssen Sie die Energiekostenprognose erneut berechnen.

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Die individuellen Prognosen können Sie jederzeit im Kundenportal online einsehen und als PDF herunterladen. Außerdem können Sie jetzt direkt den Druck und Versand an Ihre Mieterinnen und Mieter im Kundenportal beauftragen.

So kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht nach – und das alles kostenlos für unsere Kundinnen und Kunden.

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Sie haben noch Fragen?

Nein. Nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien sind von der neuen Verordnung betroffen. Nur Immobilienbesitzende, die laut der Heizkostenverordnung auch schon zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet waren. 

Vermieterinnen und Vermieter mit mindestens zehn Wohnungen müssen ihren Mietenden ab dem 1. September 2022 bis zum 31. Januar 2023 eine individuelle Energiekostenprognose zusenden. Techem Kundinnen und Kunden erhalten diese kostenlos und ganz einfach online im Kundenportal.

Ja. Unsere individuelle Energiekostenprognose enthält keine versteckten Kosten. Der Online-Service ist für unsere Kundinnen und Kunden vollständig und dauerhaft kostenlos.