Die Energiekosten steigen – und ein Ende ist nicht in Sicht. Mit den seit 01.09.2022 geltenden kurzfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung ergeben sich neue Pflichten für Vermieterinnen und Vermieter. Die Idee: Mietende sollen ihre Heizkosten besser nachvollziehen.
Nach § 9 der EnSikuMaV werden Vermieterinnen und Vermieter dazu verpflichtet, ihre Mieterinnen und Mieter über Energieverbrauch, Energiekosten und -einsparpotenziale zu informieren. Die Verordnung ist zunächst für sechs Monate gültig und kann gegebenenfalls verlängert werden.
Wir kombinieren für Sie die Werte der letzten Heizkostenabrechnung mit den Informationen des Energieversorgers und berechnen in Echtzeit die Heizkostenprognose für Ihre Mieterinnen und Mieter.
Die individuellen Prognosen können Sie jederzeit im Kundenportal online einsehen und als PDF herunterladen. Außerdem können Sie jetzt direkt den Druck und Versand an Ihre Mieterinnen und Mieter im Kundenportal beauftragen.
So kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht nach – und das alles kostenlos für unsere Kundinnen und Kunden.
Nein. Nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien sind von der neuen Verordnung betroffen. Nur Immobilienbesitzende, die laut der Heizkostenverordnung auch schon zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet waren.
Vermieterinnen und Vermieter mit mindestens zehn Wohnungen müssen ihren Mietenden ab dem 1. September 2022 bis zum 31. Januar 2023 eine individuelle Energiekostenprognose zusenden. Techem Kundinnen und Kunden erhalten diese kostenlos und ganz einfach online im Kundenportal.