CO₂-Abgabe für Vermieter: Die Rechtslage
Mieterinnen und Mieter müssen die CO2-Abgabe beim Heizen entrichten. Denn sie wird immer dann fällig, wenn CO2 aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Seit Januar 2023 müssen sich Vermieterinnen und Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligen.
Das Wichtigste für Sie in Kürze:
- Seit 1. Januar 2021 gilt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, darunter fällt auch eine CO2-Bepreisung von Öl und Gas als Brennstoff.
- Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein 10-Stufenmodell, welches die CO2-Emission eines Gebäudes als Grundlage für die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern regelt. Neben Heizöl und Erdgas erfolgt auch eine Aufteilung der CO2-Kosten für Fernwärme. Bei der Verteilung der Kosten gilt: Je niedriger die CO2-Emission, desto größer der Anteil der Mieterinnen und Mieter. Das Stufenmodell ist für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie für Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen.
- Die Festlegung der von den Vermietern und Mietern zu tragenden CO2-Kosten erfolgt über die jährliche Heizkostenabrechnung.
Übrigens: Es handelt sich nicht um eine Steuer im eigentlichen Sinn. „CO2-Kosten“ wäre der korrekte Begriff, allerdings hat sich „CO2-Steuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch durchgesetzt.