CO₂-Abgabe für Vermieter: Mehr Klarheit mit dem CO₂-Kosten-Rechner

Die CO₂-Steuer soll helfen, klimafreundliches Verhalten zu fördern, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Seit 2023 müssen sich Vermieterinnen und Vermieter je nach Energieeffizienz des Gebäudes an der CO₂-Steuer beteiligen. Mit unserem CO₂-Kosten-Rechner erhalten Sie eine individuelle Prognose für Ihre Liegenschaft!

CO₂-Abgabe für Vermieter: Die Rechtslage

Mieterinnen und Mieter müssen die CO2-Abgabe beim Heizen entrichten. Denn sie wird immer dann fällig, wenn CO2 aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Seit Januar 2023 müssen sich Vermieterinnen und Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligen.

Das Wichtigste für Sie in Kürze:

  • Seit 1. Januar 2021 gilt das Brennstoffemissionshandelsgesetz, darunter fällt auch eine CO2-Bepreisung von Öl und Gas als Brennstoff.
  • Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein 10-Stufenmodell, welches die CO2-Emission eines Gebäudes als Grundlage für die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern regelt. Neben Heizöl und Erdgas erfolgt auch eine Aufteilung der CO2-Kosten für Fernwärme. Bei der Verteilung der Kosten gilt: Je niedriger die CO2-Emission, desto größer der Anteil der Mieterinnen und Mieter. Das Stufenmodell ist für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime sowie für Gebäude mit gemischter Nutzung vorgesehen.
  • Die Festlegung der von den Vermietern und Mietern zu tragenden CO2-Kosten erfolgt über die jährliche Heizkostenabrechnung.


Übrigens: Es handelt sich nicht um eine Steuer im eigentlichen Sinn. „CO2-Kosten“ wäre der korrekte Begriff, allerdings hat sich „CO2-Steuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch durchgesetzt.

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Bei Wohnungen mit einer schlechten Energiebilanz müssen Vermieterinnen und Vermieter künftig 95 Prozent der CO2-Steuer übernehmen! Sie möchten wissen, mit welchem Preis Sie für Ihre Immobilie rechnen müssen? Verschaffen Sie sich einen Überblick: Unser CO2-Kosten-Rechner bietet Ihnen eine individuelle CO2-Kostenprognose!

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