Mieterinnen und Mieter müssen die CO2-Abgabe beim Heizen entrichten. Denn sie wird immer dann fällig, wenn CO2 aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Seit Januar 2023 müssen sich Vermieterinnen und Vermieter an der CO2-Abgabe beteiligen.
Übrigens: Es handelt sich nicht um eine Steuer im eigentlichen Sinn. „CO2-Kosten“ wäre der korrekte Begriff, allerdings hat sich „CO2-Steuer“ im alltäglichen Sprachgebrauch durchgesetzt.