EED-Konform mit Techem
Machen Sie Ihre Immobilie mit Techem fit für die EED. Mit unseren modernsten Geräten mit Fernablesung und umfangreichen Services erfüllen Sie die EED-Anforderungen einfach und schnell.
EED steht kurz für Energy Efficiency Directive. In Deutschland heißt sie auch Energieeffizienz-Richtlinie. Die Europäische Union hat die EED im Dezember 2018 mit einem klaren Ziel verabschiedet: mehr Klimaschutz und weniger Emissionen. Daher soll sich mit der EED der Energieverbrauch in Immobilien innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch reduzieren.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EED in nationales Recht durch eine Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) am 5. November 2021. 2023 wurde nun eine Novellierung der EED auf europäischer Ebene beschlossen, diese hat jedoch zunächst keine Auswirkungen auf unsere Kunden.
Bewohnerinnen und Bewohner sollen durch mehr Verbrauchstransparenz animiert werden, bewusster mit Ressourcen wie Heizenergie oder Wasser umzugehen. Regelmäßige Informationen helfen ihnen, den individuellen Verbrauch nachzuvollziehen und effizient zu senken. Denn die meisten Emissionen entstehen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser.
Die Novelle der Heizkostenverordnung trat am 1.12.2021 in Kraft. Seit dieser Novellierung dürfen Sie in Ihrer Immobilie nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installieren. Denn nur mit der Fernablesung sind unterjährige Verbrauchsinformationen möglich.
Mieterinnen und Mieter werden dank der EED regelmäßig und transparent über ihre Verbräuche informiert. So wird das Energiesparen leichter: Denn nur wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn reduzieren. Dank der Fernablesung entfallen Terminabsprachen und der Besuch des Ablesers. Mieterinnen und Mieter sparen somit Energie und Geld und genießen mehr Komfort.
Einfach anmelden und unverbindlich testen: Sie erhalten drei Ausgaben mit umfassenden Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung und Ihren Pflichten als Vermieterin oder Vermieter.
Machen Sie Ihre Immobilie mit Techem fit für die EED. Mit unseren modernsten Geräten mit Fernablesung und umfangreichen Services erfüllen Sie die EED-Anforderungen einfach und schnell.
Die EED tritt auf EU-Ebene in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 25. Oktober 2020 Zeit, die Vorgaben der EED in nationales Recht umzusetzen.
Sie dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler neu installieren, sobald die Heizkostenverordnung novelliert ist. Sie müssen Ihren Mieterinnen und Mietern die Verbrauchsdaten mindestens halbjährlich zur Verfügung stellen.
Sie müssen unterjährige Verbrauchsinformationen monatlich zur Verfügung stellen.
Bereits installierte, nicht fernauslesbare Geräte müssen nachgerüstet bzw. ausgetauscht sein. Die Ablesung erfolgt dann automatisch, ohne dass hierfür jemand die Wohnung betreten muss.
Unsere Geräte und Services entsprechen den neuen rechtlichen Anforderungen und sind daher EED-konform. Schon jetzt gibt es viele gute Gründe, auf fernablesbare Geräte zu setzen und sich so für die Zukunft vorzubereiten. Ein Nachrüsten ist für Sie zukünftig damit nicht mehr nötig. Außerdem legen Sie den Grundstein für die Digitalisierung Ihrer komfortablen Immobilienverwaltung.
Dabei hilft Ihnen die Funk-Fernablesung mit Techem Smart System! Wir statten Ihre Immobilie mit fernauslesbaren Erfassungsgeräten aus. Diese Erfassungsgeräte senden ihre Verbrauchsdaten an eine zentrale Ableseeinheit im Haus – den Smart Reader. Der Smart Reader bündelt die Ablesewerte und sendet sie sicher verschlüsselt und ganz automatisch an das Techem Rechenzentrum.
Wir bereiten dann alle gemäß EED erforderlichen Verbrauchsdaten auf und stellen Ihnen verschiedene Ausgabeformate zur Verfügung. Diese Verbrauchsinformationen sind einfach und übersichtlich für Ihre Mieterinnen und Mieter gestaltet.
Mit Umsetzung der EED in Deutschland müssen Sie Ihre Mieterinnen und Mieter unterjährig über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser informieren. Wir unterstützen Sie sehr gerne dabei. Mit unserer komfortablen Lösung EED-Verbrauchsinfo Online erfüllen Sie die Anforderungen der EED effizient, rechtskonform und ohne viel Aufwand.
Wir stellen Ihnen die erforderlichen Verbrauchsdaten einfach und übersichtlich gestaltet in zwei verschiedenen Ausgabeformaten zur Verfügung – passend zu Ihrem konkreten Bedarf:
Die Mieterinnen und Mieter erhalten von uns einen Link zu ihrer monatlichen Verbrauchsinfo per E-Mail und können jederzeit direkt online im Browser zugreifen. Die Daten werden dauerhaft aktualisiert und sind ansprechend gestaltet.
Mieterinnen und Mieter ohne Zugang zum Mieterportal erhalten von uns ihre monatliche Verbrauchsinfo per Post. Der Postversand wird automatisch eingestellt, sobald Sie eine E-Mail-Adresse im Kundenportal hinterlegen.
Die EED bedeutet mehr Transparenz für Bewohnerinnen und Bewohner und neue Anforderungen an die Immobilienwirtschaft. Die zentralen Neuerungen sind:
Dann geben Sie diese oder passende Schlagwörter einfach in unsere Suchfunktion ein:
Ziel der EED ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Durch transparente Informationen soll der Ressourcenverbrauch gesenkt und dadurch das Klima geschützt werden. Dazu enthält die EED klare Handlungsaufforderungen an Vermieterinnen und Vermieter. Ermöglichen Sie Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern z. B. durch Fernablesung und regelmäßige Verbrauchsinformationen einen effizienteren Umgang mit Energie und kommen Sie so Ihren künftigen gesetzlichen Verpflichtungen ohne großen Aufwand nach.
Die EED sieht eine regelmäßige Information der Bewohnerinnen und Bewohner über individuelle Verbräuche vor. Damit Verbrauchsstände regelmäßig abgelesen werden können, müssen Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Dafür geeignet sind elektronische Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmezähler, die eine Fernablesung außerhalb der Wohnung möglich machen.
Bis 2027 müssen Vermieterinnen und Vermieter nicht fernablesbare Erfassungsgeräte austauschen. Mit Umsetzung der EED in Deutschland dürfen seit Januar 2022 nur noch Erfassungsgeräte neu verbaut werden, die über eine Funktion zur Fernablesung verfügen.
Rauchwarnmelder unterliegen hingegen nicht der EED. Dennoch sind die Techem Funk-Rauchwarnmelder in Techem Smart System eingebunden. So muss auch für ihre Funktionsprüfung niemand mehr die Wohnungen Ihrer Mieterinnen und Mieter betreten.
Die jährliche Heizkostenabrechnung wird seit Januar 2022 durch die unterjährigen Verbrauchsinformationen ergänzt.
Die Verbrauchsinformationen müssen folgende Punkte enthalten:
Sie können Ihren Mieterinnen und Mietern die Verbrauchsinformationen als ausgedrucktes Dokument zur Verfügung stellen. Eine Online-Bereitstellung der Verbrauchsinformationen etwa per E-Mail ist genauso zulässig.
Bewohnerinnen und Bewohner profitieren von voller Transparenz über ihren aktuellen Verbrauch von Heizenergie und Wasser in ihrer Wohnung. Hierdurch können sie sparsamer mit Energie und Ressourcen umgehen.
Vermieterinnen und Vermieter sparen sich jede Menge Zeit und Aufwand. Durch die praktische Funk-Fernablesung entfallen Terminabsprachen mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern. Mit Techem sind Sie bereits heute auf die Anforderungen der EED vorbereitet.
Zwischen der EED und dem MsbG gibt es keine Schnittmengen. Das MsbG enthält Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb, insbesondere für die Einführung intelligenter Messsysteme. Bei der EED hingegen geht es im Kern um die Verbrauchsinformationen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
Nein. Um die Vorgaben der EED zu erfüllen, ist ein Smart Reader ausreichend.