Legionellenprüfung, mit der Sie rechtskonform handeln und Zeit sparen

Mit Techem erfüllen Sie die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einfach und rechtskonform. Wir übernehmen für Sie die komplette Organisation der orientierenden Legionellenprüfung – von der Terminplanung über die Kommunikation mit den Mietenden bis hin zur Probenahme und Dokumentation.

Ihre Vorteile mit Techem

Entlastung im Verwalteralltag

Sie sparen Zeit bei Abstimmungen, der Terminorganisation und Rückfragen. Fertig vorbereitete Hausmitteilungen sowie die direkte Betreuung Ihrer Mietenden reduzieren den Aufwand für Ihre Hausverwaltung spürbar.

Alles aus einer Hand

Sie haben mit Techem einen zentralen Ansprechpartner, der alle Leistungen in einem Prozess bündelt. Beteiligte Experten und Dienstleister werden für Sie koordiniert, sodass weniger Abstimmungsaufwand auf Ihrer Seite entsteht.

Kontrolle und Transparenz

Sie behalten jederzeit den Überblick über Fristen, Ergebnisse und nächste Schritte. Verständliche Berichte und eine nachvollziehbare Dokumentation sorgen für Transparenz während des gesamten Prozesses.


Das übernimmt Techem für Sie

  • Aufnahme Ihrer Liegenschaft und Terminplanung
  • Probenahme und Laboranalyse durch zertifizierte Experten und akkreditierte Labore
  • Fertig vorbereitete Hausmitteilungen für Ihre Mieter
  • Spezialisierte Hotlines für Verwalter und Mietende bei Rückfragen
  • Verständliche Ergebnisberichte inklusive Zertifikat bei unauffälligem Befund
  • Rechtssichere Dokumentation und Archivierung der Prüfergebnisse
  • Unterstützung und Koordination weiterer Schritte bei einem Positivbefund

Unsere Kunden sind überzeugt

 


FAQ rund um die Legionellenprüfung

Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Sie leben im Grund- und Oberflächenwasser. Beides wird bekanntlich zu Trinkwasser aufbereitet. Auf diesem Weg gelangen die Stäbchenbakterien in geringer Konzentration in unser Trinkwasser. Problematisch wird das aber erst, wenn sich die Legionellenkonzentration übermäßig erhöht. Wassertemperaturen von 25° C bis 45° C bieten ihnen dafür optimale Bedingungen. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) Gefahren.

 

Gelangen Legionellen in die Lunge – etwa beim Duschen über den Wasserdampf – können sie die Atemwegserkrankung Legionellose auslösen. Die Legionellen rufen zwei typische Krankheitsbilder hervor: Das Pontiac-Fieber äußert sich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen. Oder die Legionärskrankheit, die mit einer Lungenentzündung einhergeht und ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellt, das sogar tödlich enden kann. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass mehrere zehntausend Fälle pro Jahr auftreten. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.

Die Trinkwasserverordnung schreibt – unter bestimmten Voraussetzungen – regelmäßige Legionellenprüfungen vor, um die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten. Bei einer Legionellenprüfung müssen an mindestens drei Stellen im Haus Trinkwasserproben entnommen werden. Diese Proben werden dann von einem Labor untersucht. Für den gesamten Prozess gibt es strenge Auflagen, daher dürfen nur akkreditierte Dienstleister Legionellenprüfungen vornehmen.

 

Sie möchten Techem mit der Legionellenprüfung beauftragen? Dann senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.

Einige Kosten der Legionellenprüfung können Sie auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Dazu gehören alle wiederkehrenden Kosten für die Position „Probeentnahme & Analyse“ der orientierenden Legionellenuntersuchung. Sie sind entweder als sonstige Betriebskosten oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Einmalige Kosten für die Begehungen oder die Installation des Ventils zur Entnahme von Trinkwasserproben sowie die Kosten aller notwendiger Maßnahmen im Falle eines Positivbefundes sind hingegen nicht umlagefähig.

Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieterinnen bzw. Vermieter und Eigentümerinnen bzw. Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Prüfen Sie deshalb am besten regelmäßig.

Nein, nur nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Dienstleister dürfen eine Legionellenprüfung vornehmen. Das schreibt die Trinkwasserverordnung vor, denn nur so kann die geforderte Untersuchungsqualität sichergestellt werden. Welche Trinkwasser-Untersuchungsstellen zugelassen sind, finden Sie übrigens auf den Listen der Landesgesundheitsämter.