Auf Techem können Sie sich verlassen: Wir haben seit mehr als einer Dekade Erfahrung mit Rauchwarnmeldern und der Fernwartung. 9 Millionen unserer Funk-Rauchmelder sind deutschlandweit im Einsatz.
Als Vermieter liegt Ihnen die Sicherheit Ihrer Mieter am Herzen – genauso wie uns von Techem. Auch gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, Rauchwarnmelder anzubringen. Überlassen Sie das einfach uns!
Das übernehmen wir gern für Sie:
Wir bestimmen diejenigen Räume in Ihrer Immobilie, in denen Rauchwarnmelder angebracht werden müssen und planen, welche Geräte wir dort montieren. Wir installieren die Rauchwarnmelder gemäß Landesbauordnung und DIN-Norm 14676**. Auch aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Bewohnerinnern und Bewohnern können Sie sich sparen: Wir informieren und weisen Ihre Mieterinnen und Mieter ein und übergeben ihnen eine Bedienungsanleitung.
** Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren und Räumen, die als Fluchtwege dienen, angebracht werden; in Berlin und Brandenburg in allen Aufenthaltsräumen.
Allein mit der Installation ist es oft nicht getan. Vermieterinnen und Vermieter müssen auch für Inspektion und Störungsbeseitigung sorgen. Die von uns eingesetzten Rauchmelder machen es Ihnen leicht: per Funk. Die in den Geräten verbaute Funktechnologie ermöglicht eine vollständige Ferninspektion. Profitieren Sie von unseren Geräteservices: Unser spezialisiertes Rauchwarnmelder-Team nimmt erforderliche Servicearbeiten vor und behebt Störungen schnell und zuverlässig.
Sollte es doch mal vorkommen, dass ihr Rauchmelder ausgefallen oder gestört ist, dann sind wir jederzeit für Sie da. Rufen Sie bitte unsere kostenfreie 24-Stunden-Hotline an: 0800/ 2 00 1264
Störungen können Sie als Mieterin oder Mieter in vielen Fällen übrigens selber beheben. Informationen dazu finden Sie im Dokument Störungsbeseitigung Funk-Rauchwarnmelder.
Rauchwarnmelder retten Leben. Unsere Rauchwarnmelder-Hotline erreichen Sie im Fall von Ausfällen oder Störungen deshalb 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag unter 0800 200 1264.
Rauchwarnmelder sind in allen 16 Bundesländern Pflicht. Für Anschaffung und Installation sind Eigentümer, Vermieter oder beauftragte Verwalter verantwortlich.
Immer dabei: Der Techem Service. Erfahren Sie mehr darüber.
Die Landesbauordnung eines jeden Bundeslandes sieht vor, dass Eigentümer, Vermieter oder beauftragte Verwalter verantwortlich sind für die Installation der Rauchwarnmelder.
Wie der Rauchmelder im Einzelnen installiert wird, entnehmen Sie bitte den Herstellerangaben. Da Rauch aber immer nach oben zieht, ist es wichtig, den Rauchmelder wo immer möglich an der Decke zu montieren. Außerdem sollten Sie ihn möglichst zentral im Raum anbringen, mindestens aber 50 cm entfernt von der Wand und Möbeln.
Techem Rauchwarnmelder werden von unserem Fachpersonal installiert - Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Lassen Sie sich von uns Ihr persönliches Angebot erstellen.
Rauchwarnmelder sind in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren und Räumen, die als Fluchtwege dienen, Pflicht. In Berlin und Brandenburg müssen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen angebracht sein.
Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Es unterscheidet sich je nach Bundesland, wer für das Funktionieren der Rauchwarnmelder zuständig ist. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer regeln, ob Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter in der Verantwortung sind. Die Eigentümerin oder der Eigentümer ist aber mindestens dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Rauchwarnmelder entsprechend der Herstellerangaben regelmäßig überprüft werden.
Übertragen Vermieterin und Vermieter im Mietvertrag die Verantwortung für die Wartung der Rauchmelder auf die Mieterinnen und Mieter, sind sie allerdings dann in der Pflicht zu überprüfen, ob die Mieterin oder der Mieter dieser Aufgabe auch wirklich nachkommen.
Ein Brand kann verheerende Folgen haben. Vor allem wenn Menschen verletzt oder getötet werden, stellt sich die Frage nach der Funktionsfähigkeit des Rauchmelders. Wenn Sie Ihrer Instandhaltungspflicht nachweislich nicht nachgekommen sind, kann das straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen für Sie haben.
Die jährliche Prüfung selbst durchzuführen bedeutet – je nach Gebäudetyp:
Bei diesen Angaben handelt es sich um Schätz- bzw. Durchschnittswerte. Der tatsächliche Aufwand kann je nach Liegenschaft und Nutzeinheit abweichen.
Lassen Sie sich diesen Arbeitsaufwand von Techem abnehmen.
Techem hilft Ihnen, Anzahl und Installation der Rauchwarnmelder zu planen und sie fachgerecht einzubauen. Somit entfällt für Sie und Ihre Bewohnerinnen und Bewohner der Verwaltungs- und Montageaufwand. Sie konzentrieren sich voll auf Ihr Kerngeschäft.
In unserer Komplettlösung übernehmen wir die fachmännische Montage und jährliche Inspektion und Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder. Die Prüfungsergebnisse dokumentieren wir zuverlässig. Lassen Sie sich beraten und erfahren Sie mehr zu unseren Preisen.
Planung:
Einbau:
Durchführung der jährlichen Inspektion und Wartung:
Techem unterstützt Sie dabei der Rauchwarnmelderpflicht gerecht zu werden – mit der neuesten Technologie und umfassendem Geräteservice. Das bringt Sicherheit für Sie und Ihre Mieterinnen und Mieter.
Umgangssprachlich werden die Begriffe Rauchwarnmelder, Rauchmelder und Brandmelder häufig gleichbedeutend verwendet, dies ist jedoch nicht korrekt.
Wir bei Techem verwenden die Begriffe Rauchmelder und Rauchwarnmelder. Wobei Rauchwarnmelder eigentlich die korrekte Bezeichnung für die von Techem zur Verfügung gestellten Geräte ist.
Rauchwarnmelder dienen der frühzeitigen und lokalen Warnung bei Rauchbildung. Sie haben einen integrierten Lautsprecher, der bei Rauch vor Ort einen lauten Piepston auslöst.
Ein Rauchmelder ist Teil einer Brandmeldeanlage. Der Alarm wird über Signalleitungen an eine zentrale Stelle weitergeleitet, dort ausgewertet und weiterverarbeitet (z. B. Auslösen einer Warneinrichtung / Hupe, Alarmierung der Feuerwehr). Ein Signalgeber ist in der Regel nicht im Rauchmelder selbst eingebaut.
Der Begriff des Brandmelders ist ein Sammelbegriff für technische Geräte und Anlagen, die im Falle eines Brandes einen Alarm auslösen.
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