Mit dem Techem Funksystem mühelos die Anforderungen der EED erfüllen
Im Jahr 2018 ist die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in der EU in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter ab 2022 ihren Mieterinnen und Mietern monatlich Verbrauchsinformationen bereitstellen. Die Verbrauchsinformationen geben den Bewohnerinnen und Bewohnern transparenten Aufschluss über ihren Energieverbrauch – und helfen so beim Energiesparen. Aber das geht nur mit fernauslesbaren Messgeräten.
Seit dem 1. Dezember 2021, also mit Inkrafttreten der neuen HKVO, dürfen nur noch fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Für bestehende Erfassungsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, dann müssen auch diese umgerüstet werden.
Installieren Sie ab dem 1. Dezember 2022 neue fernablesbare Ausstattung in Ihrer Liegenschaft, muss sie mit vergleichbaren Geräten anderer Hersteller interoperabel sein, so dass die Ausstattungen unterschiedlicher Hersteller Daten miteinander austauschen können. Dabei muss der Stand der Technik eingehalten werden.
Mit Geräten, die Sie von Techem installieren lassen, sind diese Anforderungen selbstverständlich erfüllt.
Techem Smart System: Die praktische Funkinfrastruktur
Mit Techem Smart System machen Sie es sich noch leichter: Die einzelnen Erfassungsgeräte unseres Funksystems arbeiten hier effizient zusammen.
Ihre Vorteile
Unsere Funktechnologie nimmt Vermieterinnen und Vermietern jede Menge Arbeit ab. Gleichzeitig können sich Bewohnerinnen und Bewohner über mehr Komfort freuen.
- Vermieter
- Bewohner
Dokumentation zur Techem Funktechnologie
Weiterführende Dokumente und Materialien – wie Datenblätter, Flyer und Broschüren – finden Sie in unserem Download-Center.
FAQ: Informationen rund um die Fernablesung
Für die Fernablesung muss die Heizung mit einem Funkheizkostenverteiler ausgestattet sein. Im Hausflur ist ein Datensammler positioniert, bei Techem ist das der Smart Reader. Der Heizkostenverteiler funkt die gemessenen Werte an den Smart Reader und dieser übermittelt die Daten weiter über eine Cloud an das Techem Rechenzentrum. Die Datenübertragung läuft natürlich verschlüsselt ab.
Wir von Techem übernehmen das sehr gerne für Sie. Setzen Sie sich dafür mit unserem Expertenteam in Verbindung und wir beraten Sie kostenlos. Auf Wunsch erstellen wir ein Angebot.
Zum Kontaktformular für Neukunden/Interessenten.
Die Ablesung per Funk beruht auf funkfähiger Messtechnik und einem Smart-Reader-Netzwerk. In den Wohnungen befinden sich Funk-Erfassungsgeräte, die die Verbrauchswerte automatisch ablesen und per Funk an den Smart Reader im Treppenhaus übermitteln. Dieser Smart Reader gibt die Daten dann weiter an das System des jeweiligen Dienstleisters.
Sehr gerne statten wir Ihre Liegenschaft/Liegenschaften mit den erforderlichen Geräten aus und übernehmen den Service. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Expertenteam auf . Neben einer kostenlosen Beratung erstellen wir auf Ihren Wunsch ein Angebot.
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Seit dem 1. Dezember 2021, also mit Inkrafttreten der neuen HKVO, dürfen nur noch fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung installiert werden. Für bestehende Erfassungsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, dann müssen auch diese umgerüstet werden. Seit dem 01.01.2022 besteht für alle fernauslesbaren Zähler die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern.
Mehr Informationen zur HKVO und EED finden Sie auf unserer Themenseite.
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