Rechte und Pflichten bei Sonderfällen beachten
Wer eine Wohnung vermietet, sieht sich hin und wieder auch schwierigen Situationen gegenüber: Wenn eine Mieterin oder ein Mieter schwer erkrankt oder verstirbt, erfordert das ein besonderes Feingefühl von Ihnen. Ein Großteil Ihrer Rechte bleibt in diesem Fall zwar dennoch bestehen, aber Ihre Rücksichtnahme ist gefragt. Erkrankt Ihre Mieterin oder Ihr Mieter, darf dies beispielsweise kein Grund für eine Kündigung sein. Doch auch der Tod muss nicht bedeuten, dass das Mietverhältnis zwangsläufig beendet ist. Vielmehr kann eine andere Person in den Mietvertrag eintreten.
Doch natürlich gibt es auch angenehmere Fälle: Wenn Sie etwa an eine Person vermieten, die Ihnen besonders nahesteht, ist das ein Mietverhältnis der besonderen Art mit vielen Vorteilen. Und wenn Sie ein paar Punkte beachten, ist die Sache sogar steuerlich interessant.
Ein weiterer Sonderfall: die Untervermietung. Vor allem in Zeiten steigender Wohnkosten wird es für manche Menschen finanziell eng. Vielleicht wollen diese ihre Wohnung dann gerne untervermieten. Sie sollten wissen, dass das ohne Ihre Zustimmung nicht gestattet ist. Aber: Werden Sie um Erlaubnis gefragt, können Sie Ihre Zustimmung auch nicht ohne Weiteres verweigern.
Andere Mieterinnen und Mieter erwägen aufgrund der hohen Energiekosten eine Photovoltaik-Anlage. Wenn kein triftiger Grund gegen Ihre Erlaubnis spricht, dann haben Ihre Mieterinnen und Mieter sogar Anspruch auf Photovoltaik. Und eine fachgerecht montierte Solaranlage kann Ihre Immobilie maßgeblich aufwerten.
Mit unserem Ratgeber sind Sie über zahlreiche Sonderfälle der Immobilienvermietung bestens im Bilde!