Legionellen leben im Grund- und Oberflächenwasser. Beides wird bekanntlich zu Trinkwasser aufbereitet. Auf diesem Weg gelangen die Stäbchenbakterien in geringer Konzentration in unser Trinkwasser. Problematisch wird das aber erst, wenn sich die Legionellenkonzentration übermäßig erhöht. Die Bakterien vermehren sich stark in stehendem Wasser oder wenn das Warmwasser zu kalt und das Kaltwasser zu warm ist.
Werden Legionellen eingeatmet – etwa beim Duschen über den Wasserdampf – können sie die Atemwegserkrankung Legionellose auslösen. Die Legionellose ruft zwei typische Krankheitsbilder hervor: Das Pontiac-Fieber äußert sich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen. Oder die Legionärskrankheit, die mit einer Lungenentzündung einhergeht und ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellt, das sogar tödlich enden kann. Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass mehrere zehntausend Fälle pro Jahr auftreten.
In vielen Wohnimmobilien ist das regelmäßige Untersuchen des Leitungswassers auf die Legionellenkonzentration Pflicht. So schreibt es die Trinkwasserverordnung vor. In Kooperation mit einem akkreditierten Labor bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Services, mit denen Sie die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Unsere Leistungen rund um die Legionellenprüfung sind modular aufgebaut. Wir beraten Sie ausführlich und stellen das passende Servicepaket für Ihre Bedürfnisse zusammen. Egal ob als Einzelleistung oder im Komplettpaket – das übernehmen wir gern für Sie:
Wir lassen Vermieterinnen und Vermieter nicht alleine und bieten Ihnen dabei einen echten Vorteil: Wir betreuen Sie umfassend, bis der Legionellenbefall in Ihrer Immobilie beseitigt ist. Dieser Service hebt uns von vielen unserer Wettbewerber ab. Wir begleiten Sie rechtskonform, archivieren Ihre Ergebnisberichte zehn Jahre lang und übernehmen die Kommunikation mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Gut zu wissen: Die unterschiedlichen Gesundheitsämter stellen verschiedene Anforderungen bei einem Positivbefund. Wir entlasten Sie gerne und helfen Ihnen dabei zu verstehen, wann was zu tun ist.
Mit unserem Online-Angebotsrechner erhalten Sie ein persönliches Angebot für eine Begehung Ihrer Liegenschaft oder eine Legionellenprüfung.
Ermitteln Sie ganz einfach, ob Ihre Wohnimmobilie von der Trinkwasserverordnung betroffen ist. Sie unterliegen der Pflicht zur Legionellenprüfung, wenn:
Alle fünf Punkte sind erfüllt? Wir informieren Sie gerne über Ihre entsprechenden Pflichten bezüglich der Legionellenprüfung. Zusammen mit unserem Partner SGS Institut Fresenius unterstützen wir Sie professionell bei dieser Aufgabe.
Die Trinkwasserverordnung regelt den genauen Ablauf einer Legionellenprüfung. Entscheidend sind die richtige Vorbereitung sowie die Durchführung durch akkreditiertes Fachpersonal.
Eine Legionellenprüfung läuft nach einem standardisierten Probenahme- und Analyseverfahren ab. Zunächst muss die Fachperson den Strahlregler abschrauben und den Wasserhahn abflämmen. Das dient der Desinfektion und stellt sicher, dass keine Verunreinigungen ins Wasser gelangen und die Proben verfälschen.
Nun muss ein Liter Wasser ablaufen, um die Entnahmestelle zu spülen. Danach wird die Wasserprobe in ein steriles Gefäß abgefüllt. Anschließend wird die Wassertemperatur gemessen und dokumentiert.
Anschließend werden die Proben in ein qualifiziertes Labor geschickt und dort auf Legionellenbefall überprüft. Das Labor erstellt am Anschluss einen Prüfbericht, der den Zustand des Wassers genau dokumentiert.
Ein Legionellenbefall wird in der Regel im Rahmen der turnusgemäßen Untersuchung festgestellt. Die Trinkwasserverordnung legt den technischen Maßnahmenwert von mehr als 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 ml Wasser fest. Wird dieser Wert überschritten, muss das Prüflabor das zuständige Gesundheitsamt informieren. Vermieterinnen und Vermieter müssen zudem die Hausbewohnerinnen und -bewohner in Kenntnis setzen. Welche Maßnahmen dann folgen, um die Legionellen wieder loszuwerden, ist abhängig von der Ursache für den Befall. Mögliche technische Maßnahmen sind: die Systemtemperatur auf 60 Grad Celsius zu erhöhen, die Leitungen zu sanieren, Duschfilter für Mieterinnen und Mieter einzubauen sowie die Desinfektion oder Filtration.
Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25° C bis 55° C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) – beispielsweise beim Duschen – Gefahren. Ernsthafte Erkrankungen können die Folge sein. Experten schätzen, dass allein in Deutschland jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit erkranken. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.
Sie möchten uns mit der Legionellenprüfung beauftragen? Nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu unserem Expertenteam auf. Sie werden kostenfrei beraten und auf Wunsch erstellen wir ein unverbindliches Angebot.
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Pflichten der Vermieterin/des Vermieters oder der Hausverwaltung bei positivem Legionellenbefund:
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Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieter und Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Prüfen Sie deshalb am besten regelmäßig.
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Einige Kosten der Legionellenprüfung können Sie auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Dazu gehören alle wiederkehrenden Kosten für die Position „Probeentnahme & Analyse“ der orientierenden Legionellenuntersuchung. Sie sind entweder als sonstige Betriebskosten oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Einmalige Kosten für die Begehungen oder die Installation des Ventils zur Entnahme von Trinkwasserproben sowie die Kosten aller notwendiger Maßnahmen im Falle eines Positivbefundes sind hingegen nicht umlagefähig.
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