Prüfpflicht: Schnellcheck für Vermieter
Viele Vermieterinnen und Vermieter sind sich nicht bewusst, dass für die meisten Wohngebäude eine gesetzliche Pflicht zur Legionellenprüfung alle drei Jahre besteht. Verantwortlich sind Sie selbst – und zwar unaufgefordert. Gilt die Prüfpflicht auch für Sie? Finden Sie es heraus mit unserem Schnellcheck.
Ihr Gebäude ist prüfpflichtig, sofern es folgende Kriterien erfüllt:
- Ihre Immobilie verfügt über drei oder mehr Wohnungen.
- Mindestens eine Wohnung ist vermietet.
- Eine zentrale Trinkwassererwärmung ist vorhanden.
- Ihr Warmwasserspeicher ist größer als 400 Liter und/oder in den Leitungen stehen mehr als drei Liter Wasser, bevor das Wasser aus dem Hahn kommt.
So profitieren Sie von der Legionellenprüfung
Was Sie über Legionellen wissen müssen
FAQ rund um die Legionellenprüfung
Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Sie leben im Grund- und Oberflächenwasser. Beides wird bekanntlich zu Trinkwasser aufbereitet. Auf diesem Weg gelangen die Stäbchenbakterien in geringer Konzentration in unser Trinkwasser. Problematisch wird das aber erst, wenn sich die Legionellenkonzentration übermäßig erhöht. Wassertemperaturen von 25° C bis 45° C bieten ihnen dafür optimale Bedingungen. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) Gefahren.
Gelangen Legionellen in die Lunge – etwa beim Duschen über den Wasserdampf – können sie die Atemwegserkrankung Legionellose auslösen. Die Legionellen rufen zwei typische Krankheitsbilder hervor: Das Pontiac-Fieber äußert sich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen. Oder die Legionärskrankheit, die mit einer Lungenentzündung einhergeht und ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko darstellt, das sogar tödlich enden kann. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass mehrere zehntausend Fälle pro Jahr auftreten. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.
Die Trinkwasserverordnung schreibt – unter bestimmten Voraussetzungen – regelmäßige Legionellenprüfungen vor, um die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten. Bei einer Legionellenprüfung müssen an mindestens drei Stellen im Haus Trinkwasserproben entnommen werden. Diese Proben werden dann von einem Labor untersucht. Für den gesamten Prozess gibt es strenge Auflagen, daher dürfen nur akkreditierte Dienstleister Legionellenprüfungen vornehmen.
Sie möchten Techem mit der Legionellenprüfung beauftragen? Nutzen Sie ganz einfach unseren Online-Rechner, um direkt zu Ihrem Angebot zu gelangen. Möchten Sie sich beraten lassen? Dann senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular.
Einige Kosten der Legionellenprüfung können Sie auf Ihre Mieterinnen und Mieter umlegen. Dazu gehören alle wiederkehrenden Kosten für die Position „Probeentnahme & Analyse“ der orientierenden Legionellenuntersuchung. Sie sind entweder als sonstige Betriebskosten oder im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig. Einmalige Kosten für die Begehungen oder die Installation des Ventils zur Entnahme von Trinkwasserproben sowie die Kosten aller notwendiger Maßnahmen im Falle eines Positivbefundes sind hingegen nicht umlagefähig.
Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung kann für Vermieterinnen bzw. Vermieter und Eigentümerinnen bzw. Eigentümer teuer werden. Es drohen Bußgelder, die Stilllegung ihrer Wasserversorgungsanlage sowie Mietminderungen oder auch Klagen der Betroffenen auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Prüfen Sie deshalb am besten regelmäßig.
Nein, nur nach DIN EN ISO 17025 akkreditierte Dienstleister dürfen eine Legionellenprüfung vornehmen. Das schreibt die Trinkwasserverordnung vor, denn nur so kann die geforderte Untersuchungsqualität sichergestellt werden. Welche Trinkwasser-Untersuchungsstellen zugelassen sind, finden Sie übrigens auf den Listen der Landesgesundheitsämter.