Ist ihr aktueller Energieausweis aus dem Jahr 2011 oder älter, brauchen Sie bei Verkauf oder Neuvermietung Ihrer Immobilie einen neuen Energieausweis. Mit der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes haben sich die Anforderungen an den Energieausweis verändert.
Der Energieausweis gibt darüber Aufschluss, wie es um die energetischen Qualitäten eines Gebäudes bestellt ist. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt Energieausweise vor, um den energetischen Zustand eines Gebäudes beurteilen zu können. Das Ziel? Neue Mieterinnen und Mieter sowie Käuferinnen und Käufer sollen mit dem Dokument transparente Informationen über die energetischen Kennwerte und die Treibhausgasemissionen des Gebäudes erhalten. So können sie den Energieverbrauch von Immobilien vergleichen und die damit verbundenen Kosten einschätzen.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Ein Energieausweis kann nur für das ganze Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden.
Der Energieausweis muss den Vorgaben des GEG entsprechen. Er enthält allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Öl, Gas, Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Daneben führen neuere Ausweise für Wohngebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H mit einer Farbskala auf – bekannt von Elektrogeräten. Seit Mai 2021 müssen außerdem die Treibhausgas-Emissionen in den Ausweis aufgenommen sein.
Zudem finden sich im Energieausweis Hinweise, wie die Energiebilanz des Gebäudes verbessert werden kann. Es handelt sich dabei aber lediglich um Informationen, nicht um Aufforderungen oder Verpflichtungen.
Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, verpachten oder neuvermieten, brauchen Sie einen Energieausweis. Dazu sind Sie seit 2014 verpflichtet. Einige Angaben aus dem Dokument müssen bereits in der Immobilien-Anzeige enthalten sein.
Den Energieausweis sollten Sie bei einem Besichtigungstermin vorlegen – nicht erst auf Nachfrage der Interessentin oder des Interessenten. Kommt es zur Unterzeichnung des Mietvertrags, müssen Sie der neuen Mieterin oder dem neuen Mieter eine Kopie des Ausweises übergeben – am besten gleich bei Vertragsabschluss oder spätestens zwei Wochen danach.
Gut zu wissen: Wenn Sie Ihr Wohneigentum selber nutzen oder Leerstand haben, benötigen Sie keinen Energieausweis. Auch Ihren Mieterinnen und Mietern, die bereits bei Ihnen wohnen, brauchen Sie den Ausweis nicht vorzulegen.
Gemäß der Energiesparverordnung dürfen Personen mit baufachlicher Qualifikation Energieausweise ausstellen – das sind unter anderem Architekten, Ingenieure, Kaminkehrer und Handwerksmeister mit entsprechender Qualifikation. Die jeweiligen Kammern (zum Beispiel Architekten-, Ingenieur-, Handwerkskammer) führen Listen über ausstellungsberechtigte Personen. Dort können Sie als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer nachfragen.
Die Energieeinsparverordnung fordert von Immobilienbesitzern, bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Erstellen Sie Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis einfach online.
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Es wird zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis des erfassten und klimabereinigten Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an und wird auf Basis der analysierten Beschaffenheit der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage erstellt. Der ermittelte Energiebedarf ist unabhängig vom Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner.
Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie sind Sie verpflichtet, in kommerziellen Medien Energiekennwerte aus dem Energieausweis anzugeben. Bei Wohngebäuden sind folgende Angaben vorgeschrieben:
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben. Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten besteht für alle Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, aber auch für kleinere Gebäude, die nach dem Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11. August 1977 gebaut oder modernisiert wurden.
Um den Energieausweis auszustellen, sind einige Dokumente nötig. Welche das genau sind, ist abhängig von der Art des Energieausweises.
Der Verbrauchsausweis wird anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erstellt.
Dafür benötigen Sie:
Beim Bedarfsausweis analysiert ein Energieberater anhand von verschiedenen Unterlagen wie Bauplänen und Baubeschreibungen das Gebäude. Die Ausstellerin oder der Aussteller kann die benötigten Gebäudedaten vor Ort selbst erheben. Einfacher und günstiger wird es für Sie, wenn Sie die Daten übermitteln.
Dafür benötigen Sie:
Wie lange ein Energieausweis gültig ist, ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Im Regelfall sind Energieausweise nach Erstellung für 10 Jahre gültig. Sanierungen oder Umbaumaßnahmen der Außenhülle oder der Heizungsanlage können eine Neuausstellung des Energieausweises erforderlich machen.
Energieausweise bieten Mieterinnen, Mietern, Käuferinnen und Käufern transparente Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes. Sie helfen den zu erwartenden Energiebedarf einzuschätzen. Seit die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, sind Energieausweise verpflichtend und müssen beim Verkauf oder bei Neuvermietung unaufgefordert vorgelegt werden.
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