Sie erhalten Ihre Rechnung digital: per E-Mail oder über unser Portal mein.techem.
Die E-Rechnung im Überblick
Die E‑Rechnung ist ein digitales Rechnungsformat, das Informationen strukturiert übermittelt. Wir zeigen Ihnen, was dahintersteckt.
Warum sie eingeführt wird
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten alle unsere Kundinnen und Kunden ihre Rechnungen verbindlich als E‑Rechnung. Hintergrund ist das Wachstumschancengesetz. Der Gesetzgeber führt diese Pflicht ein, um Abläufe zu vereinfachen und die Wirtschaft zu digitalisieren. Techem wird E-Rechnunen im ZUGFeRD-Format erstellen. Hierbei handelt es sich um ein PDF-Dokument mit zusätzlich eingebetteten strukturierten Rechnungsdaten, das weiterhin wie gewohnt gelesen werden kann.
Für Sie bedeutet das: Sie müssen Rechnungen in einem gesetzlich vorgeschriebenen, digitalen Format empfangen können.
Was sich für Sie ändert
Sie bekommen Ihre Rechnungen zukünftig digital statt per Brief. Wir stellen sicher, dass Sie die Unterlagen weiterhin problemlos einsehen und ablegen können. Sie müssen keine neue Software installieren.
So sieht das im Alltag aus:
- Bisher ohne E-Rechnung: Sie erhalten einen Brief, öffnen ihn, legen die Rechnung ab und buchen die Rechnung ggf. in Ihrem Buchhaltungssystem.
- Nachher mit E-Rechnung: Sie erhalten die Rechnung digital per E-Mail oder über unser Kundenportal mein.techem. Die Rechnungsdatei enthält strukturierte Rechnungsdaten im XML- Format. Dadurch kann sie automatisch verarbeitet werden.
Ihre Vorteile mit der E-Rechnung
So läuft die Umstellung ab
Sie müssen weder ein Programm installieren noch eine neue Software anschaffen. Um die Rechnung anzusehen, reicht ein PDF-Viewer aus, der in der Regel bereits auf einem Computer vorinstalliert ist. Wir benötigen lediglich Ihre gültige E-Mail-Adresse, damit wir Sie zuverlässig erreichen können.
Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Diese FAQ dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie die mit Ihnen vereinbarten Rechnungs- und Zustellprozesse.
Ja. Die gesetzlichen Vorgaben zur E‑Rechnung gelten ab dem 1. Januar 2027 für alle Unternehmen, die Umsatzsteuer zahlen. Damit alle unsere Kundinnen und Kunden von den Vorteilen eines digitalen Rechnungsformats profitieren, stellen wir ab 2027 für alle Kunden um. Wenn Sie unsere Leistungen nutzen, müssen Sie E‑Rechnungen in elektronischer Form empfangen können. Rechnungen per Post stellen wir dann nicht mehr zu.
Nein. Mit der Umstellung auf die E‑Rechnung ist der postalische Rechnungsversand gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Ab 2027 stellen wir unsere Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form bereit.
Ab dem 1. Januar 2027 werden Papierrechnungen zwischen Unternehmern branchenübergreifend weitgehend abgeschafft. Nur eine rechtskonforme E-Rechnung berechtigt sie zum Vorsteuerabzug.
Ab 2027 stellen wir für alle Kunden auf E-Rechnung um. Sie sind daher verpflichtet, unsere E-Rechnungen elektronisch zu empfangen.
Wir werden Sie kontaktieren, um Sie nach Ihrer E-Mail-Adresse zu fragen und die Möglichkeit zur Datenübermittlung vorzustellen. Bis dahin besteht kein Handlungsbedarf.
Nutzen Sie nach unserer Kontaktaufnahme frühzeitig die Möglichkeit zur Datenübermittlung. So stellen Sie sicher, dass wir Ihnen ab dem 1. Januar 2027 weiterhin zuverlässig Ihre Rechnungen im ZUGFeRD-Format zustellen können.
Sollten Sie heute schon den Versand der Rechnung per E-Mail aktiviert haben, müssen Sie nichts tun. Sobald wir das ZUGFeRD-Format bereitstellen, werden Sie diese dann automatisch mit der Umstellung auf Ihre heute schon genutzte E-Mail-Adresse erhalten.
Nein.
Im Portal mein.techem können Sie in der Kategorie „Mein Profil“ Ihre E-Mail Adresse einsehen und auch aktualisieren.
Die XML‑Daten ermöglichen es, Rechnungen automatisch in Ihre Buchhaltungssoftware zu übernehmen. Dadurch entfällt die manuelle Datenerfassung, was Zeit spart, und Fehler reduziert. Wenn Sie kein entsprechendes Buchhaltungsprogramm nutzen, können Sie die Rechnung wie gewohnt als PDF ansehen oder ausdrucken.
Ab dem 1. Januar 2025 sind Wohneigentümergemeinschaften verpflichtet, E‑Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können (mit Übergangsfristen für andere Formate), sobald sie als unternehmerischer Empfänger gelten. Dadurch sind WEG verpflichtet, den elektronischen Empfang von E‑Rechnungen sicherzustellen.