Rauchwarnmelder-Services für ein sicheres Zuhause

Laut Feuerwehrverband kommt es in Deutschland jährlich zu ca. 200.000 Bränden – das sind mehr als 540 täglich. Umso wichtiger ist es also, dass alle Rauchwarnmelder in Ihren Mietwohnungen funktionieren. Techem hilft Ihnen dabei und nimmt Ihnen den Aufwand rund um Montage, Betrieb und Wartung ab.

Tauschpflichtige Bundesländer:

Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen

In allen Bundesländern sind Rauchwarnmelder in Wohnräumen verpflichtend. Allerdings sind gesetzliche Vorgaben und Fristen unterschiedlich geregelt.  

Was jedoch für alle gilt: Gemäß DIN-Norm 14676 müssen alle Rauchwarnmelder nach 10 Jahren ausgetauscht werden.  

Das betrifft im Jahr 2025 viele Haushalte in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Brandenburg und Sachsen. Daher müssen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter jetzt handeln – nicht nur, weil es in der Norm steht, sondern zu ihrer eigenen Sicherheit und der ihrer Mieterinnen und Mieter.


Professionellen Service nutzen oder großen Aufwand betreiben?

Sich um das Thema Rauchwarnmelder zu kümmern, ist aufwändiger, als man denkt.
Wie viel Arbeit dieses Thema macht, zeigt diese Grafik.


Unsere Lösungen für Sie

Rauchwarnmelder

Bieten Sie Ihren Mietenden umfassenden Schutz mit unseren Rauchwarnmeldern. Wir bieten Sicherheit durch zertifizierte Qualität unserer Geräte und übernehmen sowohl die Montage als auch die regelmäßigen Überprüfungen.

NEU: Multisensor Plus

Dieses innovative Gerät ist viel mehr als ein Rauchwarnmelder. Der Multisensor Plus warnt vor Rauch, Hitze, erhöhter Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid. Sichern Sie so den Werterhalt Ihrer Immobilie und erhöhen Sie den Schutz für Ihre Mieterinnen und Mieter.



Unsere Leistungen: mehr Sicherheit, weniger Arbeit

Mehr Sicherheit, weniger Aufwand. Das übernehmen wir für Sie:

  • fachgerechte Planung und Montage
  • regelmäßige und vollautomatische Ferninspektion
  • Ergebnisdokumentation - digital im Kundenportal
  • Umgehender Service bei eventuellen Störungen durch unsere Fachleute

Häufige Fragen zum Rauchwarnmeldertausch

Für das Austauschen der Rauchwarnmelder ebenso wie für die erste Installation ist immer die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Eigentümerin/der Eigentümer verantwortlich. Die Verpflichtung zum Austausch betrifft auch Eigentümerinnen und Eigentümer im selbst genutzten Wohnraum – nicht nur von Gesetz wegen, sondern auch zu Ihrem eigenen Schutz.

Für die Inspektion, d.h. die jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder, ist - abhängig von der Bauordnung des jeweiligen Bundesland - mal die Mieterin/der Mieter, mal die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Eigentümerin/der Eigentümer zuständig. Noch wichtiger für diese Beurteilung ist aber die bundeseinheitlich geltende Verkehrssicherungspflicht: danach ist jedenfalls derjenige für die Überprüfung zuständig, der die Installation vorgenommen hat, also doch die Vermieterin/der Vermieter bzw. die Eigentümerin/der Eigentümer.

Wenn Sie als Vermieterin oder Vermieter keine Rauchwarnmelder installieren, verstoßen Sie gegen die Landesbauordnung. Im Brandfall kann das strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren nach sich ziehen, wenn dadurch Personen zu Schaden kommen.

Auch die Versicherung kann in diesem Fall ggf. die Leistungen kürzen.

Wenn Rauchwarnmelder defekt sind oder turnusgemäß nach zehn Jahren getauscht werden müssen, zahlen Sie als Vermieterin oder Vermieter. Je nachdem, welche Regelungen die Verträge mit dem ggf. beauftragten Dienstleister enthalten, sind die Kosten für den Austausch aber ggf. bereits inklusive.

Wenn Sie den Rauchwarnmelder abnehmen, ist bei vielen Meldern auf der Rückseite das Herstellungsdatum angegeben, manchmal sogar, bis wann das Gerät spätestens ausgetauscht werden muss. Idealweise haben Sie aber die Verpackung und vor allem die Betriebsanleitung des Melders aufgehoben und dort das Datum der Installation notiert.

Besonders hilfreich ist ein Prüfprotokoll, in das Sie nicht nur die Inbetriebnahme und dann auch den Austausch vermerken, sondern auch die jährliche Überprüfung. Dann sind Sie wirklich auf der sicheren Seite!