Warum Sie zu Techem wechseln sollten?
Unsere Kundinnen und Kunden bewerten die Heizkostenabrechnung von Techem auf der Bewertungsplattform Trustpilot mit „sehr gut“. Warum? Hier sind die Gründe, die auch Sie für einen Wechsel motivieren sollen:
- Schnell und sofort da
Bei Techem erhalten Sie die Abrechnungsvorschau nur wenige Sekunden nach Eingabe Ihrer Daten. Einfach prüfen, freigeben und die fertige Abrechnung steht Ihnen bereits nach wenigen Minuten online zur Verfügung. Im Vergleich zu anderen Anbietern am Markt sparen Sie mit uns jede Menge Wartezeit. - Einfach selbsterklärend
Bei der Erstellung der Abrechnung werden Sie anhand von einfachen Frage-Antwort-Abfragen bequem durch den Eingabeprozess der Kosten- und Nutzerdaten geführt. Das erleichtert die Eingabe und vermeidet Fehler. - Übersichtlich nach geltendem Recht
Die gesetzlichen Anforderungen erläutern wir Ihnen auf verständliche Art und Weise. Die CO2-Kostenaufteilung etwa ist mit nur zwei Angaben erledigt. So ist Ihre Abrechnung immer nach aktuell geltendem Recht erstellt. - Nähe zum Expertenteam
Sollten doch einmal Fragen offenbleiben – egal ob es sich um abrechnungsrechtliche oder bedientechnische Themen handelt – so steht Ihnen unser Expertenteam beratend zur Seite. - Rat gebend und kompetent
Zusätzlich stehen Ihnen verschiedene Erklärvideos und Tutorials zur Verfügung, auf die Sie 24/7 zurückgreifen können. Alle Ihre Anliegen lösen wir professionell. Die Heizkostenabrechnung ist unsere Kernkompetenz seit vielen Jahren. Darauf können Sie sich verlassen!
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Lassen Sie sich von unserem Kunden-Feedback überzeugen:
Schritt 1: Holen Sie sich ein Angebot ein
Wir beraten Sie gerne
Bitte nutzen Sie im ersten Schritt unser Kontaktformular. Unser Team berät Sie umfassend zur Heizkostenabrechnung und Ihrem Wechsel zu Techem. So finden wir die beste Lösung für Sie.
Schritt 2: Nach Beauftragung prüfen wir eine Geräteinstallation
Im zweiten Schritt prüfen wir, ob wir Geräte in Ihrer Immobilie installieren müssen. Falls die bestehenden Geräte in Ihrer Liegenschaft interoperabel sind, prüfen wir deren Kompatibilität mit unserer Techem Smart System Infrastruktur. Nach erfolgreicher Prüfung kann eine Integration der Geräte in der Regel ohne Gerätetausch erfolgen. So gestalten wir Ihren Wechsel zu uns unkompliziert. Ansonsten bauen wir die folgenden Funk-Messgeräte in Ihrer Liegenschaft ein. Die Geräte übermitteln die gemessenen Werte automatisch. Aufwändige Ablesetermine vor Ort entfallen damit.
Schritt 3: Erstellung der Abrechnung im Kundenportal mein.techem
Um Ihre Heizkostenabrechnung zu erstellen, benötigen wir im letzten Schritt Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Die digitalen Services im Kundenportal mein.techem erleichtern Ihnen diese Aufgabe immens: Sie werden anhand von einfachen Abfragen durch die Eingabemasken geführt. Dabei erhalten Sie Hinweise zu gesetzlichen Anforderungen. Sollten dennoch Rückfragen entstehen, kontaktieren Sie einfach unser Expertenteam. Ihre Eingaben werden im Hintergrund sofort und automatisiert geprüft. Damit ist eine zuverlässige Datenübermittlung gewährleistet.
Wie sieht die Heizkostenabrechnung von
Techem aus?
Das PDF zeigt eine Muster-Einzelabrechnung, die Ihre Mieterinnen und Mieter von Ihnen erhalten – entweder digital als PDF oder ausgedruckt per Post. Zusätzlich erhalten Sie für Ihre Immobilie auch eine Gesamtabrechnung. Ihre Abrechnungen können Sie jederzeit im Online-Archiv des Techem Kundenportals mein.techem einsehen.
So unterstützt Techem Sie bei der
Heizkostenabrechnung
Unsere langjährige Erfahrung spricht für uns.
Häufige Fragen rund um die Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen und Privathaushalte von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene neue Verordnungen erlassen. Darunter zählen zum Beispiel die Strom- und Gaspreisbremse sowie die CO2-Kostenaufteilung. Sie alle haben Auswirkungen auf die Abrechnung. Beispielsweise müssen Vermieterinnen und Vermieter ihre Mieterinnen und Mieter über die angefallenen Entlastungsbeträge in der Jahresabrechnung informieren.
Sie müssen den anteiligen Verbrauch Ihrer Mieterinnen und Mieter an Wärme und Warmwasser erfassen. Dafür müssen Sie die Räume Ihrer Liegenschaft mit Geräten zur Verbrauchserfassung ausstatten.
Dabei müssen neue Geräte seit dem 1. Dezember 2021 fernablesbar und seit dem 1. Dezember 2022 interoperabel sein. Zudem müssen die Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
Die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen Sie auf die Mieterinnen und Mieter verteilen.
Sie haben bereits fernablesbare Geräte und Zähler in Ihrer Immobilie installiert? Dann müssen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern seit dem 1. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen zukommen lassen.
Die Heizkostenabrechnung sieht seit der HKVO-Novelle zudem grundlegend anders aus: Sie müssen zusätzliche Informationen bereitstellen und mit der Jahresabrechnung an Ihre Mieterinnen und Mieter verschicken.
Sie müssen die Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die Bestimmungen der Strom- und Gaspreisbremsen erfüllen.
Mit den Lösungen von Techem wird die Erstellung der Abrechnung für Sie ganz einfach.
Alles, was wir von Ihnen einmal im Jahr brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten. In unserem Kundenportal mein.techem geht das ganz unkompliziert. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung und prüft am Ende Ihre eingegebenen Daten. So vermeiden wir Fehler und Rückfragen.
Den Rest können Sie uns überlassen. Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Gesamtübersicht sowie Einzelabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben brauchen.
Mit unseren Funk-Messgeräten entfallen zudem aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern, denn die Messwerte werden automatisch an uns übertragen. Ein Betreten der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Das erhöht die Zufriedenheit bei Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern.
Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung immer auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Abrechnung ist somit professionell erstellt, ohne dass Sie sich mit der Heiz- und Betriebskostenverordnung detailliert auseinandersetzen müssen.
Im Kundenportal mein.techem erstellen Sie Ihre Abrechnung einfach digital. Das spart Papier und jede Menge Verwaltungsaufwand. Auch ein Online-Archiv finden Sie im Kundenportal mein.techem. Hier sind Ihre Einzel- und Gesamtabrechnungen gesammelt, archiviert und auffindbar.
Wenn Sie die Funk-Messgeräte von Techem nutzen, wird die Ablesung noch einfacher. Eine Begehung der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Ihre Mieterinnen und Mieter freuen sich, denn lästige Ablesetermine entfallen.
Und sie profitieren noch mehr: Die von Techem erstellten Einzelabrechnungen sind transparent gestaltet und fair. Ihre Mieterinnen und Mieter zahlen das, was sie wirklich verbrauchen. Energie- und Wassersparen lohnt sich dadurch.
Die Heizkostenabrechnung wird einmal im Jahr erstellt. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht zwangsläufig identisch mit dem Kalenderjahr, sondern kann im Mietvertrag anders festgehalten sein. Am Ende des zwölften Monats muss die Heizkostenabrechnung aber vorliegen.
Auf unserer FAQ-Seite beantworten wir Ihre Fragen rund um Techem sowie zur Heizkostenabrechnung. Schauen Sie gerne dort vorbei!
Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere FAQ-Seite. Hier finden Sie zahlreiche Informationen rund um unsere Services und Geräte.
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