Die letzten Jahre haben für Vermieterinnen und Vermieter einige Änderungen mit sich gebracht. Dazu gehören etwa das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sowie die CO₂-Kostenaufteilung.
Das geänderte GEG ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es wurde intensiv diskutiert und bringt vor allem neue Anforderungen an Heizungsanlagen mit sich. Umgangssprachlich wird es daher auch „Heizungsgesetz“ genannt. Durch die GEG-Novelle müssen alle neu anzubauenden Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Seit Januar 2023 müssen Sie sich als Vermieterin oder Vermieter zudem an der CO2-Abgabe beteiligen. Je besser die Energiebilanz Ihres Gebäudes, desto niedriger Ihr Anteil. Damit geht eine weitere neue Aufgabe für Sie einher: Sie müssen den Entlastungsbetrag in der Heizkostenabrechnung ausweisen.
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