Heizungsgesetz und CO₂-Kostenaufteilung in 2024 – was nun?

Das neue Heizungsgesetz und die CO₂-Kostenaufteilung sorgen bei vielen Vermieterinnen und Vermietern im Jahr 2024 für Unklarheiten. Beide Beschlüsse sollen unter anderem zum klimaneutralen Gebäudebestand beitragen. Doch was bedeutet das für Sie eigentlich? Wir zeigen es Ihnen in unserer Webinar-Aufzeichnung.

Das kommt auf Vermieterinnen und Vermieter zu

Die letzten Jahre haben für Vermieterinnen und Vermieter einige Änderungen mit sich gebracht. Dazu gehören etwa das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) sowie die CO₂-Kostenaufteilung.

Das geänderte GEG ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es wurde intensiv diskutiert und bringt vor allem neue Anforderungen an Heizungsanlagen mit sich. Umgangssprachlich wird es daher auch „Heizungsgesetz“ genannt. Durch die GEG-Novelle müssen alle neu anzubauenden Heizungsanlagen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. 

Seit Januar 2023 müssen Sie sich als Vermieterin oder Vermieter zudem an der CO2-Abgabe beteiligen. Je besser die Energiebilanz Ihres Gebäudes, desto niedriger Ihr Anteil. Damit geht eine weitere neue Aufgabe für Sie einher: Sie müssen den Entlastungsbetrag in der Heizkostenabrechnung ausweisen.

Profitieren Sie von unserem Wissen

Schauen Sie sich gleich unsere Webinar-Aufzeichnung an und bekommen Sie einen Überblick zu folgenden Themen: 

  • Die wichtigsten Beschlüsse und Übergangsfristen aus dem neuen Heizungsgesetz (GEG)
  • Antworten auf die fünf häufigsten Fragen rund um die CO₂-Kostenaufteilung
  • Eine einfache und fortschrittliche Lösung zur Umsetzung der CO₂-Kostenaufteilung innerhalb der Heizkostenabrechnung