Ihre Vorteile auf einen Blick
Ob für Ihre geerbte Immobilie bereits eine Heizkostenabrechnung über uns läuft oder ob Sie erstmals einen zuverlässigen Partner suchen - wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Transparenz und persönlicher Betreuung zur Seite.
- Bei bestehendem Vertrag
- Für Neukunden
Darum vertrauen uns unsere Kunden
Bewährter Service für Ihre geerbte Immobilie
Es besteht bereits ein Vertrag mit Techem? Wir führen gern fort, was bereits zuverlässig läuft: Wenn es um das wichtige Thema der Abrechnung geht, bieten wir Ihnen größtmögliche Entlastung.
Jetzt die richtige Entscheidung für Ihre Immobilie treffen
Sie haben eine Immobilie geerbt und stehen nun vor der Aufgabe, die Heizkostenabrechnung neu zu organisieren? Wir kümmern uns darum, dass Sie sich um dieses Thema keine Sorgen machen müssen.
Sicherheit und Klarheit von Anfang an
Als Erbin oder Erbe eines Hauses kommen viele neue Aufgaben auf Sie zu – mit Techem meistern Sie die Heizkostenabrechnung von Anfang an sicher und transparent:
- Wir begleiten Sie Schritt für Schritt beim Geräte-Check.
- Wir sorgen für eine rechtskonforme Abrechnung und digitale Verwaltung, damit Sie schnell und ohne Unsicherheiten den Überblick behalten.
- Mit uns haben Sie alle Fristen und Pflichten im Blick und sind jederzeit gut abgesichert.
Techem bietet Ihnen selbsterklärende digitale Lösungen und ein erfahrenes Expertenteam, das Sie bei Fragen schnell unterstützt. So läuft die Abrechnung rechtskonform ab – für weniger Rückfragen, weniger Konflikte mit Mieterinnen und Mietern sowie mehr Sicherheit in Ihrer neuen Rolle.
Weniger Aufwand nach der Erbschaft - Wechsel in 3 Schritten
In 3 Schritten kommen Sie zu Ihrer professionellen Heizkostenabrechnung mit Techem: einfach und stressfrei.
Unsere langjährige Erfahrung spricht für uns
FAQ: Wissenswertes rund um die Abrechnung
- Sie müssen den anteiligen Verbrauch Ihrer Mieterinnen und Mieter an Wärme und Warmwasser erfassen. Dafür müssen Sie die Räume Ihrer Liegenschaft mit Geräten zur Verbrauchserfassung ausstatten.
- Dabei müssen neue Geräte seit dem 1. Dezember 2021 fernablesbar und seit dem 1. Dezember 2022 interoperabel sein. Zudem müssen die Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
- Die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen Sie auf die Mieterinnen und Mieter verteilen.
- Sie haben bereits fernablesbare Geräte und Zähler in Ihrer Immobilie installiert? Dann müssen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern seit dem 1. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen zukommen lassen.
- Die Heizkostenabrechnung sieht seit der HKVO-Novelle zudem grundlegend anders aus: Sie müssen zusätzliche Informationen bereitstellen und mit der Jahresabrechnung an Ihre Mieterinnen und Mieter verschicken.
- Sie müssen die Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes erfüllen.
Mit den Lösungen von Techem wird die Erstellung der Abrechnung für Sie ganz einfach.
Alles, was wir von Ihnen einmal im Jahr brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten. In unserem Kundenportal mein.techem geht das ganz unkompliziert. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung und prüft am Ende Ihre eingegebenen Daten. So vermeiden wir Fehler und Rückfragen.
Den Rest können Sie uns überlassen. Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Gesamtübersicht sowie Einzelabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben brauchen.
Mit unseren Funk-Messgeräten entfallen zudem aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern, denn die Messwerte werden automatisch an uns übertragen. Ein Betreten der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Das erhöht die Zufriedenheit bei Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern.
Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung immer auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Abrechnung ist somit professionell erstellt.
Im Kundenportal mein.techem erstellen Sie Ihre Abrechnung einfach digital. Das spart Papier und jede Menge Verwaltungsaufwand. Auch ein Online-Archiv finden Sie dort. Hier sind Ihre Einzel- und Gesamtabrechnungen gesammelt, archiviert und auffindbar.
Wenn Sie die Funk-Messgeräte von Techem nutzen, wird die Ablesung noch einfacher. Eine Begehung der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Ihre Mieterinnen und Mieter freuen sich, denn lästige Ablesetermine entfallen.
Und sie profitieren noch mehr: Die von Techem erstellten Einzelabrechnungen sind transparent gestaltet und fair. Ihre Mieterinnen und Mieter zahlen das, was sie wirklich verbrauchen. Energie- und Wassersparen lohnt sich dadurch.
Von der Beauftragung bis zur Installation vergehen in der Regel 12 Wochen. Wenn Sie uns bei der schnellen Klärung technischer Fragen oder mit einer kurzen telefonischen Bestandsaufnahme unterstützen, können wir den Prozess zusätzlich beschleunigen. So gewinnen Sie Planungssicherheit – und Ihre Abrechnung startet ohne Verzögerung. Auf Inseln oder in Grenzregionen kann es im Einzelfall etwas länger dauern.
Einmal im Jahr steht die Betriebskostenabrechnung an – und die Erstellung kann sehr aufwändig sein. Techem übernimmt diese Aufgabe gerne, vorausgesetzt Sie beauftragen uns auch für die Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung. Erfahren Sie mehr über unsere Betriebskostenabrechnung.
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Sie haben noch Fragen? Gerne steht Ihnen unser Expertenteam beratend zur Seite.