Dezember-Soforthilfe: Die neuen Pflichten für Vermieter

Während die Dezember-Soforthilfe für viele Bürgerinnen und Bürger finanzielle Entlastung brachte, stehen Vermieterinnen und Vermieter nun vor neuen Herausforderungen. Mit Techem ist das kein Problem: Wir erklären Ihnen, wie Sie diese erfolgreich meistern.

Was ist die Dezember-Soforthilfe?

Die Techem Lösung: So weisen Sie die Dezember-Soforthilfe aus

Mit der Abrechnung über Techem können Sie dieser Pflicht ganz einfach nachkommen. Teilen Sie uns einfach den Entlastungsbetrag, den Sie von Ihrem Versorger bekommen haben, mit. Und zwar so:

  • Nutzen Sie bitte Abrechnung Online im Kundenportal zur Erstellung Ihrer Abrechnung. 
  • Die Dezember-Soforthilfe ist in Abrechnung Online unter „Erstattungsbetrag“ zu finden.
  • Dort geben Sie den Betrag von Ihrer Versorgerjahresabrechnung ein. Damit Sie sich gut zurechtfinden, haben wir Ihnen Hilfestellungen in Abrechnung Online integriert.    
  • Die fertige Abrechnung enthält dann den Entlastungsbetrag für Ihre Mieterinnen und Mieter.

Holen Sie gleich Ihr individuelles Angebot für die Abrechnung mit Techem ein: In nur sechs Klicks und drei Minuten erhalten Sie online einen passgenauen Preis von uns!