Strom- u. Gaspreisbremse einfach erklärt:
Aufgrund der hohen Energiekosten verfolgen beide Gesetze das Ziel der finanziellen Entlastung beim Endverbraucher. Im Prinzip funktionieren die drei Preisbremsen ganz ähnlich.
- Bei der Strompreisbremse beträgt der gedeckelte Preis 40 Cent pro Kilowattstunde.
Die Differenz zum regulären Preis, den das Versorgungsunternehmen berechnet, übernimmt der Staat. Allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze, nämlich bis zu 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für alles, was darüber hinausgeht, müssen die Haushalte den regulären Preis bezahlen. Energie zu sparen und Preise zu vergleichen lohnt sich also weiterhin.
Ein Beispiel:
Es liegt ein jährlicher Verbrauch von 10.000 kWh Erdgas vor. 80 % davon sind 8.000 kWh. Diese werden vom Energieversorger garantiert für nur 12 Cent abgerechnet, obwohl der Marktpreis bei 50 Cent liegt. Für die restlichen 2.000 kWh wird dann aber der reguläre Marktpreis von 50 Cent berechnet.
Hinweis:
Die offiziellen Bezeichnungen der beiden Gesetze lauten Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsengesetz (StromPBG). Da sich jedoch der Begriff der „Energiepreisbremsen“ verbreitet hat, nutzen auch wir diese Begriffe für ein besseres Verständnis. Beide Gesetze sind seit dem 1. März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend seit dem 1. Januar 2023.