Update zum Heizungsgesetz (GEG) und zur CO₂-Kostenaufteilung

Am 29. September 2023 wurde das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), auch „Heizungsgesetz“ genannt, durch den Bundesrat gebilligt. Zeit, sich schnell einen Überblick zu verschaffen. Jetzt Expertenvideo kostenlos ansehen und die Neuerungen erklären lassen.

Praktische Tipps zum Gebäude-Energie-Gesetz und das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

Kaum ein Gesetz hat in diesem Jahr für mehr Furore gesorgt als das des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG). Umfragen zufolge ist einer Mehrheit der Vermietenden unklar, was diese neue Fassung des GEG für die Heizung in Wohngebäuden künftig bedeutet. Unsere Profis geben praktische Tipps, was Sie zukünftig berücksichtigen müssen. Jetzt Aufzeichnung freischalten.

 

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Heizungsgesetz: Was bedeutet es für Vermietende?

Ergänzend zu der Videoaufzeichnung finden Sie in unserem Ratgeber einen Beitrag zum Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG). Hierin sind die wesentlichen Informationen noch einmal zusammengefasst.

 

Heizungen müssen nicht sofort ausgetauscht werden

Das Gesetz besagt, dass Vermietende, die ihre bestehenden Heizungen mit fossilen Brennstoffen betreiben, weiterhin nutzen dürfen, solange sie funktionstüchtig sind. Eine gute Nachricht.
Aber Achtung: Wenn Sie Ihre Heizungen weiterhin mit fossilen Brennstoffen betreiben, entstehen CO₂-Emissionen. Seit Januar 2023 müssen sich Vermieterinnen und Vermieter an der dafür anfallenden CO₂-Steuer beteiligen. Wie viel müssen Sie zahlen?