Immobilien-Ratgeber - 20.07.2022

Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen bis 2023 – jetzt vorbereiten

Seit Juni 2022 gilt in Sachsen die geänderte Bauordnung. Zukünftig müssen auch in Bestandsgebäuden Rauchwarnmelder installiert werden. Dafür gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023. Mit uns sind Sie optimal auf die neue Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen vorbereitet. Berechnen Sie jetzt den Preis für Ihre Rauchwarnmelder in nur 5 Schritten!

Das fordert die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Sachsen ist das letzte Bundesland, das die Gesetzgebung zur Rauchwarnmelderpflicht verbindlich umsetzt. Zuvor galt die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen nur für Neu- und Umbauten. Laut Landtagsbeschluss müssen bis zum 31.12.2023 nun auch im Bestand verbindlich Rauchwarnmelder installiert werden.

Die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen gilt unter anderem für alle Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen und Flure zu diesen Aufenthaltsräumen.

Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist die Vermieterin oder der Vermieter zuständig. Auch sind sie wegen der ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass die Geräte funktionieren und regelmäßig geprüft werden. 

 

Die Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen erfüllen

Techem unterstützt Sie gerne bei der rechtskonformen Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen. Wir übernehmen die Planung und Installation nach Landesbauordnung und weisen Ihre bei der Montage anwesenden Mieterinnen und Mieter in die Geräte ein. Daneben kümmern wir uns auch um die Überprüfung  und das Störungsmanagement Ihrer Rauchwarnmelder. So sparen Sie sich jede Menge Zeit und Aufwand. 

Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen einfach umsetzen

Mit unserem Rauchwarnmelder-Rechner erhalten Sie in wenigen Klicks einen einfachen Überblick über zu erwartende Kosten und unsere Service-Leistungen. Profitieren Sie von zertifizierten Geräten und lassen Sie sich den Aufwand abnehmen. So sind Sie bestens auf die neue Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen vorbereitet!

 

  • Optimaler Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Weniger Aufwand dank umfangreicher Services  
  • Prüfung per Funk ganz ohne Vor-Ort-Termine 
  • Umlagefähige Services 

 

BGH-Urteil: Rauchwarnmelder-Miete nicht umlegbar

Laut eines vor kurzem ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Miete für Rauchwarnmelder nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Mieterinnen und Mieter umlegbar. 

(BGH, Urteil v. 11.5.2022, VIII ZR 379/20)

Davon unberührt bleibt das Rauchwarnmelder-Service Angebot von Techem. Dieses ist auch weiterhin umlagefähig.

 

Ihre Vorteile mit Rauchwarnmelder von Techem

Techem bietet Ihnen die praktische Komplettlösung zur fristgerechten Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen.

1

Optimal gewappnet

Die Frist zur Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen ist knapp. Bereiten Sie sich jetzt mit Techem umfassend auf die neuen Anforderungen vor und lehnen Sie sich dann entspannt zurück

2

Rechtskonform handeln

Bieten Sie Ihren Mieterinnen und Mietern optimale Sicherheit: Unsere Geräte entsprechen den neuesten technischen sowie gesetzlichen Anforderungen und sind damit rechtskonform.

3

Sorgenfreiheit für Sie

Dank der zuverlässigen Funk-Ferninspektion der Rauchwarnmelder minimieren Sie Ihr Haftungs- und Schadensrisiko. Unser Rauchwarnmelder-Service nimmt Ihnen Aufwand.