Besonderheiten bei Heizöl: Verbrauch und Preis trennen
Wenn Sie die CO₂-Abgabe für eine Ölheizung aufteilen, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. So gibt es hier bei der Rechnung der Lieferanten keinen Abrechnungszeitraum, sondern nur das Datum der Heizöllieferungen. Und die gelieferte Menge Heizöl ist ja nicht unbedingt diejenige, die im Abrechnungszeitraum verbraucht wurde.
Daher müssen Sie zunächst die im Abrechnungsjahr tatsächlich verbrauchte Heizölmenge ermitteln. Der Rechengang ist nicht kompliziert. Sie müssen den Füllstand Ihres Heizöltanks zu Beginn und am Ende der Abrechnungsperiode messen. Ihre Rechnung lautet dann: Anfangsbestand plus zugekaufte Menge während des Abrechnungsjahrs abzüglich des abgelesenen Endstands. Das Ergebnis ist die tatsächlich verbrauchte Heizölmenge. Nun müssen Sie im Rahmen Ihrer Heizkostenabrechnung den Verbrauch nach dem Prinzip „First-in-first-out“ berechnen. Es wird davon ausgegangen, dass zuerst das Heizöl aus der ältesten Lieferung verbraucht wird. Erst werden die Kosten der alten Lieferung, deren Restbestand aus dem Vorjahr noch vorhanden war, berücksichtigt, bis die gelieferte Menge vollständig „verbraucht“ ist, und dann erst wird nach den Preisen der neuen Lieferung abgerechnet.
Für die Berechnung der CO₂-Abgabe heißt das: Für die Lieferung aus dem Vorjahr gilt ein anderer, nämlich niedrigerer CO₂-Preis. Und den müssen Sie bei Ihrer Berechnung auch ansetzen. Der Lieferant hat die CO₂-Abgabe ja schon bezahlt. Die Höhe der Abgabe steht auf der Rechnung.
Das bedeutet, dass Sie die Höhe der CO₂-Abgabe nach den jeweiligen Lieferantenrechnungen berechnen und am Ende zusammenzählen müssen. Diese Summe müssen Sie nun wiederum verteilen: Welchen Anteil müssen Sie übernehmen, welchen Anteil Ihre Mieterinnen und Mieter?
Um den zu bestimmen, gehen Sie im Prinzip genauso vor wie bei der Gasheizung. Sie haben einen Gesamtverbrauch an Heizöl. Den rechnen Sie um in den jährlichen CO₂-Ausstoß (in Kilogramm). Der Emissionsfaktor für Heizöl beträgt 2,68 pro Liter. Sind insgesamt 3.000 Liter Heizöl verbraucht worden, ergibt das 8.040 kg CO₂ (3.000 * 2,68). Diese Menge teilen Sie durch die Wohnfläche, zum Beispiel 250 qm. Daraus ergibt sich ein Wert von 32.16 kg CO₂ pro qm Wohnfläche. Nach der Aufteilungstabelle müssen Sie 50% der Abgabe übernehmen. Die übrigen 50% verteilen Sie unter den Mieterinnen und Mietern gemäß der Wohnfläche.