Update für Vermieter zur Reform des Heizungsgesetzes – aktueller Stand nach Kabinettsbeschluss

Immobilien-Ratgeber - 21.05.2026

Gesetzentwurf beschlossen, aber noch nicht verabschiedet. Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Das bisher als „Heizungsgesetz“ bekannte Regelwerk soll damit ersetzt werden. Ziel ist mehr Technologieoffenheit, weniger Detailvorgaben und größere Entscheidungsfreiheit für Eigentümer bei weiterhin klarem Klimaschutzpfad.

Warum wird das Heizungsgesetz novelliert? 

Für Vermieter stellt sich die Frage: Was bedeutet das Gebäudemodernisierungsgesetz konkret für meine Modernisierungspläne, meinen Heizungstausch oder bestehende Anlagen?

Der folgende Überblick fasst den aktuellen Stand nach dem Kabinettsbeschluss vom Mai 2026 zusammen und zeigt, welche Regelungen im Gesetzentwurf konkret vorgesehen sind – sowie welche Punkte im parlamentarischen Verfahren noch geändert werden können.

Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die bisherige 65‑Prozent‑Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abzuschaffen. Nun müssen Bundestag und Bundesrat über den Entwurf beraten.

Parallel zwingt die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) Deutschland zum Handeln. Neubauten sollen künftig schrittweise zu Nullemissionsgebäuden werden - zunächst Nichtwohngebäude ab 2028, dann Wohngebäude ab 2030. Damit ändern sich die Anforderungen an neue Gebäude grundlegend.

Was sich ändern soll – und die Bedeutung für Vermieter  

Für Vermieter ergeben sich aus den folgenden Eckpunkten zwei Botschaften: mehr Flexibilität, aber auch neue Unsicherheiten. Die Technologieoffenheit kann den Heizungstausch erleichtern, gleichzeitig können Bio-Anforderungen und EU-Normen künftige Investitionen komplexer machen. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig in „Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)“ umzubenennen und inhaltlich neu auszurichten. Damit soll der Fokus stärker auf Modernisierung, Flexibilität und Praxistauglichkeit gelegt werden.

Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, wird im Gesetzentwurf vollständig gestrichen. Künftig soll eine technologieoffene Lösung ohne pauschale Vorgabe für Neu- und Bestandsgebäude gelten.

Anstelle der 65-Prozent-Regel werden im Neubau künftig die EPBD Vorgaben maßgeblich sein: 

  • Ab 2028: Nullemissionsgebäude bei Nichtwohngebäuden 
  • Ab 2030: Nullemissionsgebäude bei Wohngebäuden 

Übergangsregeln sind geplant, aber noch nicht konkretisiert. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, bestehende und neue Gas- und Ölheizungen weiterhin zuzulassen. Pauschale Betriebs- oder Einbauverbote entfallen. Damit wird die Wahl der Heiztechnik grundsätzlich den Eigentümern überlassen.

Auch künftig sollen Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Allerdings verpflichtet der Gesetzentwurf zur schrittweisen Nutzung klimafreundlicher Energieträger: Ab 2029 müssen mindestens 10 % biogene oder klimaneutrale Brennstoffe eingesetzt werden, mit steigenden Anteilen bis auf 60 % im Jahr 2040.

Parallel sind Anpassungen beim CO₂-Kostenaufteilungsgesetz vorgesehen: Künftig sollen Mieter und Vermieter bestimmte CO₂- und Betriebskosten bei fossilen Heizungen stärker gemeinsam tragen. Details hängen vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Der Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs war am 13. Mai 2026. 

Beratung in Bundestag und Bundesrat folgen nun. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten ist derzeit offen.

Wichtiger Hinweis 

Dieser Artikel wurde nach dem Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026 aktualisiert. Er basiert auf dem aktuellen Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Da das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, können sich im weiteren parlamentarischen Verfahren noch Änderungen ergeben.


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