Die Gesellschafterversammlung der Techem Energy Services GmbH legte erstmals mit Beschluss vom 29. September 2015 gemäß § 52 Abs. 2 S. 1 GmbHG Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern der Gesellschaft fest. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern wurde eine Zielgröße von 0% festgelegt. Dies entsprach seinerzeit dem Status Quo. Da die Frist zur Erreichung der Zielgrößen am 30. Juni 2017 endete, traf die Gesellschafterversammlung mit Beschluss vom 21. Juni 2017 erneut Entscheidungen zu diesem Thema. Die festzulegende Frist, bis zu der die Zielgrößen erreicht werden sollen, endet spätestens am 30. Juni 2022. Erneut legten die Gesellschafter der Techem Energy Services GmbH den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern mit einer Zielgröße von 0% fest. Denn der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich gemäß §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 3 DrittelbG aus zwei Anteilseignervertretern und einem Arbeitnehmervertreter zusammen, allesamt Männern. Bei der Auswahl der Anteilseignervertreter nutzt der Anteilseignervertreter der Techem-Gruppe üblicherweise seine gesellschaftsrechtliche Einflussmöglichkeiten. Der Arbeitnehmervertreter wird von den Arbeitnehmern der Gesellschaft nach den in §§ 5 ff DrittelbG wiedergegeben, demokratischen Grundsätzen gewählt; auf den Ausgang der Wahl und damit das Geschlecht der Arbeitnehmervertreterin bzw. des Arbeitnehmervertreter haben weder die Gesellschaft noch ihre Gesellschafter Einfluss. Es wurde deshalb als ratsam erachtet, sich bei der Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat am Status quo zu orientieren. Aufgrund der Branche der Gesellschaft im technischen und wohnungswirtschaftlichen Umfeld ergab sich eine Besetzung der Geschäftsführung mit einer weiblichen Geschäftsführerin in der Vergangenheit nicht. Auch künftig wollen die Gesellschafter einer Besetzung von Geschäftsführerpositionen mit Frauen offen und positiv gegenüberstehen. Ob und wie sich das umsetzen lässt, war noch nicht abzusehen. Es wurde deshalb als ratsam erachtet, sich bei der Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsführung am Status quo zu orientieren. Der Frauenteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung entspricht zum 31.03.2019 nach wie vor 0%.
Für denselben Zeitraum und mit derselben Frist hatte die Geschäftsführung der Techem Energy Services GmbH gemäß § 36 GmbHG für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 6,7% und für die Führungsebene darunter von 15,1% festgelegt. Diese Zielgrößen entsprachen damals dem Status Quo. Da auch diese Frist zur Erreichung der Zielgrößen am 30. Juni 2017 endete, traf die Gesellschafterversammlung mit Beschluss vom 21. Juni 2017 erneut Entscheidungen zu diesem Thema. Die festzulegende Frist, bis zu der die Zielgrößen erreicht werden sollen, endet spätestens am 30. Juni 2022. Die Geschäftsführung der Techem Energy Services GmbH legte für den Frauenanteil für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 4,0% und für die Führungsebene darunter von 16,9% fest. Diese Zielgrößen entsprachen ebenfalls damals dem Status Quo. Bereits in der Vergangenheit stand die Geschäftsführung einer Besetzung von Führungspositionen mit Frauen offen und positiv gegenüber. Aufgrund der Branche der Gesellschaft im technischen und wohnungswirtschaftlichen Umfeld ergab sich eine solche Besetzung in der Vergangenheit jedoch nicht über den seinerzeitigen Prozentsatz hinaus. Auch künftig wollen die Gesellschafter einer Besetzung von Führungspositionen mit Frauen offen und positiv gegenüberstehen. Wie weit sich das umsetzen lässt, war noch nicht abzusehen. Es wurde deshalb als ratsam erachtet, sich bei der Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in der Geschäftsführung am Status quo zu orientieren. Zum Stichtag 31. März 2019 beträgt die Frauenquote bei der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer 4% und für die Führungsebene darunter 17,95%.