Informationen von Verbraucherorganisationen, Verbraucherschlichtungsstellen und die unterschiedlichen Abgaben, die in den Versorgungsrechnungen enthalten sind, finden Sie hier.
Im Bereich der Verbrauchswerte erhalten Mieter*innen einen Überblick über den witterungsbereinigten Energieverbrauch für Wärme, den Energieverbrauch für Warmwasser und den Verbrauch für Kaltwasser. Diese Verbrauchswerte werden dem Vorjahr und einem Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie gegenübergestellt:
Bitte beachten Sie:
Unabhängig von der messtechnischen Ausstattung erfolgt für Heizung und Warmwasser eine Umrechnung und Darstellung der abgelesenen Verbräuche in kWh. Die Verbrauchswerte mit den tatsächlichen Einheiten können wie gewohnt der Einzelabrechnung entnommen werden.
Im Bereich des Energieverbrauches (witterungsbereinigt) erhalten Mieter*innen einen Überblick über den witterungsbereinigten Energieverbrauch für Wärme und den Energieverbrauch für Warmwasser. Diese Verbrauchswerte werden den letzten beiden Abrechnungsperioden und einem Durchschnittsnutzer derselben Nutzerkategorie gegenübergestellt:
Bitte beachten Sie:
Unabhängig von der messtechnischen Ausstattung erfolgt für Heizung und Warmwasser eine Umrechnung und Darstellung der abgelesenen Verbräuche in kWh. Die Verbrauchswerte mit den tatsächlichen Einheiten können wie gewohnt der Einzelabrechnung entnommen werden.
Im Bereich der Energiekosten (Heizung und Warmwasser) erhalten Mieter*innen einen Überblick über die Energiekosten für Heizung und Warmwasser in € pro m² Nutzfläche. Diese Energiekosten werden den letzten beiden Abrechnungsperioden gegenübergestellt:
Im Bereich der Wasserverbräuche (Kaltwasser und Warmwasser) erhalten Mieter*innen einen Überblick über die Wasserverbräuche für Kaltwasser und Warmwasser in m³. Diese Wasserverbräuche werden den letzten beiden Abrechnungsperioden gegenübergestellt:
Im Bereich der weiteren Hinweise zum Objekt erhalten Mieter*innen zusätzliche Informationen zum kompletten Objekt:
Bitte beachten Sie: Über den aufgeführten QR-Code gelangen Mieter*innen direkt auf die Homepage, wo noch weitere Informationen wie z.B. Internetadressen von Verbraucherorganisationen oder detaillierte Angaben zu den enthaltenen Steuern, Abgaben und Zöllen bereitgestellt werden.
Mit der Novellierung der HKVO zum 01.12.2021 müssen Gebäudeeigentümer nach §6a Abs. 3 HKVO mit der Jahresabrechnung noch weitere Informationen zugänglich machen. Werden die Informationen nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt, können Mieter ein erweitertes Kürzungsrecht von 3% geltend machen.
Mit der (Jahres-)Abrechnung müssen folgende Informationen zugänglich gemacht werden:
Durch die Anwendung des Klimafaktors können die Energieverbrauchskennwerte verschiedener Berechnungszeiträume und von Gebäuden in verschiedenen klimatischen Regionen Deutschlands verglichen werden. Der Deutsche Wetterdienst berechnet dies flächendeckend für ganz Deutschland und stellt standortbezogene Klimafaktoren für jede Zustell-Postleitzahl zur Verfügung.
Die Klimafaktoren werden für gleitende 12-Monats-Zeiträume als Quotienten aus den mittleren Jahresgradtagen G(TRY, P) - berechnet mit der Testreferenz-Zeitreihe (TRY) der Referenzstation Potsdam - und den aktuellen Jahresgradtagen (G) für den jeweiligen Ort / die entsprechende Postleitzahl berechnet: KF = G(TRY, P)/G
Die Witterungsbereinigung erfolgt durch das Multiplizieren des gemessenen Jahres-Heizenergieverbrauchs mit dem entsprechenden Klimafaktor. Als Faustregel gilt, dass ein Jahr um so wärmer ist, je größer der Klimafaktor ist.
Die novellierte Heizkostenverordnung zum 01.12.2021 schreibt einen Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des jüngsten Abrechnungszeitraums des Nutzers mit dem witterungsbereinigten Energieverbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum vor.
Wenn eine Ausstattung mit Heizkostenverteilern und Warmwasserzählern vorliegt, wird eine Umrechnung in einen äquivalenten Wert in kWh wie folgt durchgeführt:
Mit der Novellierung der HKVO zum 01.12.2021 müssen nach § 6a Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 4 HKVO Vergleiche mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie bereitgstellt werden.
Die tatsächlichen Verbrauchsdaten werden wie gewohnt in der Gesamt- und Einzelabrechnung unter den Ablesewerten dargestellt. Dieser Ausweis entfällt im Zuge der Novellierung der Heizkostenverordnung nicht.
Die Verbrauchsanalyse Abrechnung wird automatisch mit der Jahresabrechnung zur Verfügung gestellt. Eine separate Beauftragung dieser zusätzlichen Informationen entfällt. Die Verbrauchsanalyse Abrechnung wird für Abrechnungszeiträume, die ab dem 01.12.2021 beginnen, zur Verfügung gestellt.
Ja, ansonsten droht eine Kürzung. Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung wurde ein weiteres Kürzungsrecht von 3% eingeführt, dass immer dann geltend gemacht werden kann, wenn die Anforderungen aus dem §6a nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten der Informationspflichten hat der Nutzer zu tragen; sprich, sie sind umlagefähig nach der HKVO. Dies ergibt sich aus dem §7 Abs. 2 Satz 1 der novellierten Heizkostenverordnung. Die entstandenen Kosten werden im Rahmen der Jahresabrechnung umgelegt. Voraussetzung für eine wirksame Umlage ist - wie immer - dass Vermieter und Mieter die Umlage der in der HKVO benannten Betriebskosten vereinbart haben.
Mit der Verbrauchsanalyse Abrechnung werden Internetadressen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, bei denen Informationen über angebotene Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung, Endnutzer-Vergleichsprofile und objektive Spezifikationen für energiebetriebene Geräte eingeholt werden können, für Sie bereitgestellt.
Auch bei einem Nutzerwechsel wird die Verbrauchsanalyse Abrechnung zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchs- und Vergleichsdaten werden entsprechend dem Nutzungszeitraums des Mieters angepasst und ausgewiesen. Es werden immer die tatsächlichen Nutzungszeiträume des jeweiligen Nutzers betrachtet.
Vom Gesetzgeber werden zwei Abrechnungsperioden verlangt, die miteinander verglichen werden (jüngster Abrechnungszeitraum im Vergleich zum vorhergehenden Abrechnungszeitraum). Mit der Verbrauchsanalyse Abrechnung stellen wir i.d.R. drei Abrechnungsperioden im Vergleich zur Verfügung, um eine noch bessere Trendanalyse zu gewährleisten. Die Anzahl der Abrechnungsjahre steht immer in Abhängigkeit der Daten, die uns für das Objekt zur Verfügung stehen.
Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen.
Der Primärenergiefaktor wird vom Fernwärmeversorger zur Verfügung gestellt. Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung wurde auch die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte novelliert. Das Versorgungsunternehmen muss dem Kunden mit den Abrechnungen diese Information unentgeltlich zur Verfügung stellen und der Kunde leitet diese Information an Techem weiter, damit sie in die Abrechnung aufgenommen werden kann.
Der Emissionsfaktor in g pro kWh wird vom Fernwärmeversorger zur Verfügung gestellt. Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung wurde auch die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte novelliert. Das Versorgungsunternehmen muss dem Kunden mit den Abrechnungen diese Information unentgeltlich zur Verfügung stellen und der Kunde leitet diese Information an Techem weiter, damit sie in die Abrechnung aufgenommen werden kann.
Die jährlichen Treibhausgasemissionen für das Gebäude werden bei einer Versorgung mit Fernwärme wie folgt ermittelt:
Emissionsfaktor (g pro kWh) x Endenergie = Treibhausgasemissionen in t