Als Kunde benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, wenn ihre externen Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt werden. Dies ist notwendig, um die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen und eine datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten zu gewährleisten.
Wieso ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag so wichtig?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein wesentlicher Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag eines Verantwortlichen. Dieser Vertrag stellt sicher, dass der Dienstleister, auch Auftragsverarbeiter genannt, nur auf Weisung des Verantwortlichen handelt und dabei strenge technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreift.
Der Abschluss dieses Vertrages ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung gemäß Artikel 28 der DSGVO, sondern auch entscheidend, um die datenschutzkonforme Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und der Ihrer Mieter sicherzustellen.
Was beinhaltet ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Techem?
Der AVV sorgt für Transparenz und Sicherheit in der Zusammenarbeit zwischen unseren Auftraggebern, den Kunden und Ihrem Dienstleister, der Techem. Er regelt:
- Zweck und Umfang der Datenverarbeitung: Der Vertrag spezifiziert, welche Daten verarbeitet werden und zu welchem Zweck, z.B. Mieterdaten zur Abrechnungserstellung.
- Verantwortlichkeiten: Er legt die Verantwortlichkeiten von Ihnen als Auftraggeber und uns als Auftragsverarbeiter fest.
- Sicherheitsmaßnahmen: Der AVV beschreibt die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die wir zum Schutz Ihrer Daten zu ergreifen haben, z.B. Eingangskontrollen zu allen unseren Gebäuden und Niederlassungen.
- Subunternehmer: Falls erforderlich, wird der Einsatz von Subunternehmern im Vertrag geregelt, z.B. unser Dienstleister für den Postversand.
Datenschutz bei Techem
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist unerlässlich, um die rechtliche Grundlage für die sichere und DSGVO-konforme Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dienstleister zu gewährleisten.
Bei Rückfragen zum Inhalt des Vertrages oder zu Themen der Auftragsverarbeitung kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich per E-Mail unter service@techem.de.
Häufige Fragen zum Datenschutz und dem Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und definiert die Rechte und Pflichten der Parteien bei der Datenverarbeitung.
Wir als Techem haben mit der Datenschutzgrundverordnung eine aktive Mitwirkungspflicht: Wir müssen Sie, als unsere Kundin oder unseren Kunden über diesen Vertrag informieren und Ihnen unseren Entwurf zur Verfügung stellen. Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber sind als Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO in der Pflicht einen solchen Vertrag mit Ihren Dienstleistern abzuschließen. Sollten Sie dies nicht umsetzen, kann die entsprechende Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung entsprechende Bußgelder verhängen.
Folgende personenbezogene Daten werden verarbeitet:
- Personenstammdaten
- Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail)
- Verbrauchsdaten (z.B. Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Strom, Gerätenummern)
- Protokoll- und Messdaten (z.B. Zustandsinformationen von Geräten, Trinkwasseranalyseergebnisse, Rauchwarnmelderstatus)
- Sonstige Abrechnungsdaten
- Raumklimadaten (Multisensor)
Ja, die grundsätzlichen Inhalte der Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben in der Regel gleich, jedoch können Veränderungen bei den Leistungsvereinbarungen und Datenarten entstehen, so dass eine regelmäßige Überprüfung stattfinden sollte. Wir kommen in den nächsten Wochen auf unsere Kunden zu, um über einen aktuellen Entwurf zu informieren.
Ausführliche Details und weiterführende Hinweise zum Auftragsverarbeitungsvertrag finden Sie über den nachfolgenden Link.