Setzen Sie die CO₂-Kostenaufteilung mit Techem um

Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz sorgt für viele Fragen und Unklarheiten. Welche Aufgaben für Sie mit diesem neuen Gesetz einhergehen und wie Sie diese gut meistern, können Sie bei einer persönlichen Beratung erfahren.

Das Problem CO₂-Kostenaufteilung –
wir unterstützen Sie!

Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Da es sich hierbei um ein Gesetz handelt, gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Hinzu kommt, dass es bei Vermieterinnen und Vermietern für viele Unklarheiten sorgt:

  • Wie hoch ist der CO₂-Kosten-Anteil?
  • Was ist das 10-Stufenmodell?
  • Gilt der Beschluss auch für Gebäude unter Denkmalschutz?
  • Welche Energieträger sind betroffen?

Wir wollen Ihnen diese Fragen beantworten! Vereinbaren Sie daher jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch mit unserem Experten-Team: Kontaktformular ausfüllen, Telefonnummer hinterlegen und wir rufen Sie innerhalb von 15 Minuten zurück.

Gerne erläutern wir Ihnen im Gespräch die wesentlichen Aufgaben, die mit dem Gesetz auf Sie zukommen. Zudem stellen wir Ihnen eine Lösung für die Umsetzung der CO₂-Kostenaufteilung im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung vor. 

Während Sie auf unseren Anruf warten, können Sie sich unser Erklärvideo zum Gesetz anschauen. Darin erhalten Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.