Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Da es sich hierbei um ein Gesetz handelt, gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Hinzu kommt, dass es bei Vermieterinnen und Vermietern für viele Unklarheiten sorgt:
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Gerne erläutern wir Ihnen im Gespräch die wesentlichen Aufgaben, die mit dem Gesetz auf Sie zukommen. Zudem stellen wir Ihnen eine Lösung für die Umsetzung der CO₂-Kostenaufteilung im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung vor.
Während Sie auf unseren Anruf warten, können Sie sich unser Erklärvideo zum Gesetz anschauen. Darin erhalten Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.