CO₂-Kosten: So gelingen die Aufteilung und die Modernisierung

Die CO₂-Kostenaufteilung ist seit Januar 2023 in Kraft. Was bedeutet das für Vermietende und Mietende? Welche neuen Aufgaben gehen mit diesem Gesetz einher? Diese Fragen beantworten wir in dieser Webinar-Aufzeichnung.

Was ändert sich durch die CO₂-Kosten­aufteilung?

Vermieterinnen und Vermieter teilen sich seit Januar 2023 die CO₂-Kosten für Heizöl, Erdgas und Fernwärme mit ihren Mieterinnen und Mietern. Bisher trugen nur Mieterinnen und Mieter die Kosten. Ein Ziel ist also die faire Aufteilung zwischen beiden Parteien. Gleichzeitig soll das Gesetz Anreize für Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden schaffen. Welche das sein können, zeigen wir Ihnen unter anderem in dieser Aufzeichnung. 

Welche Mehrwerte bietet Ihnen diese Aufzeichnung?

  • Vorstellung eines Tools zur Ermittlung des CO₂-Kostenanteils
  • Kennenlernen einer digitalen Lösung für die Umsetzung der CO₂-Kostenaufteilung innerhalb der Heizkostenabrechnung  
  • Wissen, welche Modernisierungsmaßnahmen umlagefähig sind, gefördert werden und wie sie zu kommunizieren sind