Vermieterinnen und Vermieter teilen sich seit Januar 2023 die CO₂-Kosten für Heizöl, Erdgas und Fernwärme mit ihren Mieterinnen und Mietern. Bisher trugen nur Mieterinnen und Mieter die Kosten. Ein Ziel ist also die faire Aufteilung zwischen beiden Parteien. Gleichzeitig soll das Gesetz Anreize für Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz von Wohngebäuden schaffen. Welche das sein können, zeigen wir Ihnen unter anderem in dieser Aufzeichnung.