Wärmezähler und Kältezähler – für präzise Messungen

Entdecken Sie die Wärmezähler und Kältezähler von Techem für eine präzise Erfassung und eine unkomplizierte Ablesung – mit oder ohne Funk. So haben Sie den Energieverbrauch in Ihrer Immobilie immer im Blick.

Wärmezähler und Kältezähler von Techem im Überblick

Erfassen Sie den Verbrauch in Ihrer Immobilie genau und zuverlässig – mit den präzisen Messgeräten von Techem.

Moderne Wärmezähler

Egal ob Zentralheizung, Fußbodenheizung, Nahwärme oder Fernwärme: Techem bietet für viele Anforderungen die passende Lösung. Wenn Sie möchten, übertragen unsere Wärmemengenzähler die Daten zuverlässig per Funk. Dadurch entfallen aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern zur Ablesung. Unsere Wärmezähler erleichtern Ihnen die transparente Heizkostenabrechnung

 

 

Präzise Kältezähler

Erfassen Sie ganz komfortabel den Verbrauch von Kühlkreisläufen: Unsere Kältemengenzähler bieten eine hohe Messgenauigkeit und Messstabilität. Auf Wunsch sind unsere Kältezähler mit Funkerfassung verfügbar. Ihr Vorteil? Der Funk-Kältezähler lässt sich jederzeit ganz ohne Betreten der Räumlichkeiten ablesen. 

Kombinierte Kälte- und Wärmezähler

Die ideale Lösung für kombinierte Kühl- und Heizkreisläufe: der Techem Kälte- und Wärmezähler. Das integrierte Rechenwerk ermittelt mit Hilfe von zwei Energiespeichern den gemessenen Kälte- und Wärmeverbrauch. Das Gerät speichert beide Werte getrennt voneinander ab. So behalten Sie die Übersicht. Unser kompakter Zähler für den flexiblen Einsatz.

Der umfassende Techem Service

Sie können unsere Wärmemengenzähler und Kältemengenzähler für Ihre Immobilie mieten oder auch kaufen. Sprechen Sie uns einfach an! Die Montage und Instandhaltung übernehmen wir gern für Sie – mit unserem praktischen Geräteservice. Ihre Aufträge übermitteln Sie uns komfortabel im Kundenportal mein.techem.



Unsere Kunden sind überzeugt - 
Kundenstimmen zu unseren Abrechnungsservices

Die Techem Wärmezähler und Kältezähler: Ihre Vorteile

Finden Sie bei Techem die passenden Wärmezähler und Kältezähler für Ihre Immobilie. Unsere Geräte sind auf dem neusten Stand der Technik und erfassen punktgenau und zuverlässig.

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Gewappnet für die Zukunft

Unsere Funkzähler sind zukunftsfähig: Sie bereiten Sie für die Anforderungen der Europäischen Energieeffizienz-Richtlinie vor und sind datenschutzkonform.

2

Bei uns sind Sie in guten Händen

Wir kennen uns aus: Auf unsere langjährige Kompetenz können Sie vollumfänglich vertrauen.

3

Der Techem Rundum-Service

Unser kompetentes Fachpersonal übernimmt gerne Planung, Montage und Instandhaltung für Sie. Beauftragen Sie uns ganz bequem im Portal mein.techem.

1

Sparen Sie sich den Ablesetermin

Dank unserer funkfähigen Geräte brauchen Sie für die Ablesung nicht zu Hause sein. Ein Betreten Ihrer Wohnung ist nicht mehr nötig.

2

Gerechte Heizkostenabrechnung

Mit Wärmezählern von Techem wird die Verbrauchsermittlung so präzise wie möglich. Und Sie erhalten eine faire Heizkostenabrechnung.

Ihre Aufträge ganz bequem im Portal mein.techem

Beauftragen Sie Montage und Wartung Ihrer Wärmezähler und Kältezähler ganz unkompliziert in unserem Kundenportal. Mit nur wenigen Klicks erreicht uns Ihr Anliegen.


Unsere langjährige Erfahrung spricht für uns.

13,1 Mio.

Wohnungen im Service

56,3 Mio.

Messgeräte weltweit

> 45 Mio.

Funkerfassungsgeräte
im Einsatz

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FAQ: Häufige Fragen rund um Wärmezähler

Wärmemengenzähler messen thermische Energie, also Wärme. Die Anzeige der Wärmemenge erfolgt in Kilo- oder Megawattstunden. Wärmezähler werden in die Rohrleitung des Heizungssystems eingebaut und bestehen aus einem Volumenmessteil, zwei Temperaturfühlern und einem Rechenwerk.

Wärmezähler erfassen das durchlaufende Volumen des Heizungswassers. Sie messen dabei die Temperatur des ablaufenden sowie des zuströmenden Wassers. Die Differenz aus Vor- und Rücklauftemperatur in Bezug zur Gesamtmenge an durchgeflossenem Wasser ergibt letztendlich den Wärmeverbrauch. Entweder misst ein Wärmezähler den Volumenstrom mechanisch über ein rotierendes Flügelrad in der Rohrleitung oder per Ultraschall. Ergänzend sitzen externe Temperaturfühler oder Temperatursensoren an der Vorlaufleitung und Rücklaufleitung. 

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass Vermieterinnen und Vermieter einen Teil des Energieverbrauchs Ihrer Mieterinnen und Mieter abhängig von deren Verbrauch berechnen müssen. Daher ist der Einbau von Geräten zur Verbrauchserfassung Pflicht. Das können neben Wärmezählern auch Heizkostenverteiler sein. Die Vermieterin oder der Vermieter entscheidet dabei, welches System zum Einsatz kommt.

 

Als Vermieter möchten Sie Ihre Liegenschaft/Liegenschaften mit den Wärme- und Kältezählern von Techem ausstatten lassen oder sich vorab über unsere Preise informieren? Füllen Sie das Formular aus und unser Experteam setzt sich mit Ihnen zeitnah in Verbindung. Auf Wunsch erstellen wir ein Angebot.
Zum Kontaktformular für Neukunden/Interessenten.

Ein Wärmezähler soll den präzisen Verbrauch der einzelnen Mieteinheiten ermitteln. Daher ist eine fachgemäße Installation erforderlich. Bei den Wärmezählern von Techem können Sie die Montage einfach uns überlassen.

Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Expertenteam beraten und auf Wunsch erstellen wir ein Angebot. Im Gespräch erfahren Sie mehr über unsere Preise für Wärme- und Kältezähler.
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Wärmezähler werden zum einen bei Hausanschlüssen der Fernwärmeversorgung durch Energieversorgungsunternehmen wie die Stadtwerke eingesetzt. Zum anderen kommen sie zum Einsatz, wenn sich Heizkostenverteiler in den einzelnen Wohnungen nicht eignen, beispielsweise auf Grund einer Fußbodenheizung.

Für die Ausstattung mit Wärmezählern muss die Rohrleitungsführung beachtet werden. Bei waagerechter Verteilung können Wärmezähler montiert werden. Der Vorteil von Wärmezählern ist, dass die Wärme sowohl der Rohrleitung als auch der Heizkörper erfasst wird und eine physikalische Einheit berechnet wird.

Wärmezähler zeigen eine physikalische Maßeinheit an. Die Anzeige erfolgt in Kilowattstunden oder Megawattstunden auf einer LC-Anzeige.

Wärmezähler müssen, ebenso wie Wasserzähler, geeicht sein. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Mess- und Eichgesetz. Die Eichfrist beträgt bei Wärmezählern 6 Jahre. 

Für zentrale Warmwasserversorgungsanlagen ist die Installation eines Wärmezählers gesetzlich vorgeschrieben. In § 9 Absatz 2 Satz 1 der Heizkostenverordnung (HKVO) ist geregelt:

„Die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge (Q) ist ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmezähler zu messen“.

Je nach Art, Größe und Beschaffenheit eines Gebäudes und des dort installierten Heizungssystems kommt es zu Wärmeverlusten beim Transport der Wärme durch das Gebäude. Es handelt sich hierbei um Abstrahlungs-, Auskühlungs- und Rohrleitungsverluste.

Alle FAQ finden Sie hier oder nutzen Sie unsere Suchfunktion.