Tabellenkalkulation war gestern:
10 gute Gründe für die Abrechnung mit Techem
Die Abrechnung mit einem Messdienstleister wie Techem macht Ihnen die Umsetzung dieser Anforderungen leichter. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist nur eines von vielen weiteren Beispielen. Sie können sich sicher sein, dass Techem die Abrechnung immer auf Grundlage der aktuell geltenden Bestimmungen erstellt.
Alles, was wir für die Abrechnung von Ihnen brauchen, sind einmal jährlich Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Dabei helfen wir Ihnen natürlich: zum Beispiel mit unserer automatischen Datenprüfung, Erklärvideos oder einer Service-Hotline. Weitere Gründe, die für Techem und gegen eine Fortsetzung mit Tabellenkalkulationsprogrammen sprechen, haben wir hier aufgelistet: