Mühsame Heiz­kosten­abrechnung mit Excel – Schluss damit!

Rechnen Sie die Heizkosten mit einem Tabellenkalkulationsprogramm ab? Durch die zahlreichen neuen Vorgaben und Anforderungen des Gesetzgebers – wie etwa der CO2-Kostenaufteilung – wird dies künftig zu einer komplexen und zeitintensiven Aufgabe. Techem unterstützt Sie gerne mit einer einfachen, zuverlässigen und digitalen Lösung.

Die Heizkosten­abrechnung mit Excel
zu erstellen wird immer schwieriger

Um Energiekrisen zu bewältigen und Klimaziele zu erfüllen, hat sich in der Gesetzgebung vieles verändert. Vermieterinnen und Vermieter sollten sich daher unbedingt mit der aktuellen Rechtslage und den daraus entstehenden Anforderungen auskennen.

Dabei stellt sich auch die Frage, ob bewährte Tabellenkalkulationsprogramme zur korrekten Umsetzung dieser Anforderungen in der Heizkostenabrechnung noch ausreichen? Fest steht: Die Integration möglicher Berechnungsformeln wird zeitintensiver.

Das prominenteste Beispiel ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Es verpflichtet Sie in der jährlichen Abrechnung dazu, die CO2-Kosten für fossile Energieträger zwischen Ihnen und Ihren Mieterinnen und Mietern aufzuteilen. Das setzt u.a. folgende Punkte voraus:

  • die Einordnung Ihrer Immobilien in das sogenannte 10-Stufenmodell,
  • umfangreiche Berechnungen zur Ermittlung der individuellen Kostenanteile pro Wohneinheit
  • die transparente Darstellung der Aufteilung in der Heizkostenabrechnung.

Tabellen­kalkulation war gestern:
10 gute Gründe für die Abrechnung mit Techem

Die Abrechnung mit einem Messdienstleister wie Techem macht Ihnen die Umsetzung dieser Anforderungen leichter. Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist nur eines von vielen weiteren Beispielen. Sie können sich sicher sein, dass Techem die Abrechnung immer auf Grundlage der aktuell geltenden Bestimmungen erstellt. 

Alles, was wir für die Abrechnung von Ihnen brauchen, sind einmal jährlich Ihre Kosten- und Nutzerdaten. Dabei helfen wir Ihnen natürlich: zum Beispiel mit unserer automatischen Datenprüfung, Erklärvideos oder einer Service-Hotline. Weitere Gründe, die für Techem und gegen eine Fortsetzung mit Tabellenkalkulationsprogrammen sprechen, haben wir hier aufgelistet: 

Was kostet die Heizkosten­abrechnung von Techem?

So könnte der Preis für Ihre Immobilie aussehen

Auf dem Bild sehen Sie eine beispielhafte Kalkulation für ein Gebäude mit drei Wohneinheiten, Zentralheizung, zentraler Warmwasseraufbereitung, Beheizung durch Heizkörper und der Energiequelle Heizöl. Jetzt unseren digitalen Preis-Rechner nutzen und Ihren individuellen Preis ermitteln.

Unsere Kunden sind zufrieden


Wechsel leicht gemacht: In 3 Schritten

Schritt 1

Angebot kostenlos einholen

Bitte nutzen Sie im ersten Schritt unser Kontaktformular. Unser Team berät Sie umfassend zur Heizkostenabrechnung und Ihrem Wechsel zu Techem. So finden wir gemeinsam die beste Lösung für Sie. 

Schritt 2:

Nach Beauftragung prüfen wir eine Geräteinstallation

Falls die bestehenden Geräte in Ihrer Liegenschaft interoperabel sind, prüfen wir deren Kompatibilität mit unserer Techem Smart System Infrastruktur. Nach erfolgreicher Prüfung kann eine Integration der Geräte in der Regel ohne Gerätetausch erfolgen. So gestalten wir Ihren Wechsel zu uns unkompliziert. Ansonsten bauen wir unsere Funk-Messgeräte in Ihrer Liegenschaft ein. Die Ausstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 12 Wochen nach Ihrer Beauftragung. Die Geräte übermitteln die gemessenen Werte automatisch. Aufwändige Ablesetermine vor Ort entfallen damit.

Schritt 3:

Erstellung der Abrechnung im Kundenportal mein.techem

Für die Heizkostenabrechnung geben Sie ganz einfach Ihre Kosten- und Nutzerdaten im Kundenportal mein.techem ein. Sie werden Schritt für Schritt durch die Eingabe geführt und erhalten dabei Hinweise zu gesetzlichen Vorgaben. Bei Fragen hilft unser Expertenteam. Ihre Daten werden automatisch geprüft und sicher übermittelt.

Wie sieht die Heizkosten­abrechnung von Techem aus?

Das PDF zeigt eine Muster-Einzelabrechnung, die Ihre Mieterinnen und Mieter von Ihnen erhalten – entweder digital als PDF oder ausgedruckt per Post. Zusätzlich erhalten Sie für Ihre Immobilie auch eine Gesamtabrechnung. Ihre Abrechnungen können Sie jederzeit im Online-Archiv des Techem Kundenportals mein.techem einsehen.

Jetzt kostenlose Expertenberatung nutzen!

Senden Sie uns Ihre Anfrage – unser Expertenteam meldet sich bei Ihnen. Gemeinsam klären wir Ihre offenen Fragen. Unverbindlich & ohne Verpflichtungen.

Häufig gestellte Fragen

Die Heizkostenverordnung (HKVO) regelt den Anwendungsbereich für verbrauchsorientierte Abrechnungen, Verfahren der Abrechnung, Grundsatzanforderungen an Geräte und etliche Spezialfälle. Die Normen DIN EN 834 und 835 fixieren die technischen Standards von Heizkostenverteilern und die detaillierten Anforderungen an Heizkostenverteiler inklusive der Prüfverfahren.

Um die Klimaschutzziele zu erreichen und Privathaushalte von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat die Bundesregierung in den letzten Jahren verschiedene neue Verordnungen erlassen. Sie alle haben Auswirkungen auf die Abrechnung. Beispielsweise müssen Vermieterinnen und Vermieter ihre Mieterinnen und Mieter über die angefallenen Entlastungsbeträge in der Jahresabrechnung informieren.

  1. Sie müssen den anteiligen Verbrauch Ihrer Mieterinnen und Mieter an Wärme und Warmwasser erfassen. Dafür müssen Sie die Räume Ihrer Liegenschaft mit Geräten zur Verbrauchserfassung ausstatten.
  2. Dabei müssen neue Geräte seit dem 1. Dezember 2021 fernablesbar und seit dem 1. Dezember 2022 interoperabel sein. Zudem müssen die Geräte an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können.
  3. Die Kosten für Wärme und Warmwasser müssen Sie auf die Mieterinnen und Mieter verteilen.
  4. Sie haben bereits fernablesbare Geräte und Zähler in Ihrer Immobilie installiert? Dann müssen Sie Ihren Mieterinnen und Mietern seit dem 1. Januar 2022 monatliche Verbrauchsinformationen zukommen lassen.
  5. Die Heizkostenabrechnung sieht seit der HKVO-Novelle zudem grundlegend anders aus: Sie müssen zusätzliche Informationen bereitstellen und mit der Jahresabrechnung an Ihre Mieterinnen und Mieter verschicken.
  6. Sie müssen die Anforderungen der Heizkostenverordnung sowie des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes erfüllen.

Mit den Lösungen von Techem wird die Erstellung der Abrechnung für Sie ganz einfach.

Alles, was wir von Ihnen einmal im Jahr brauchen, sind Ihre Kosten- und Nutzerdaten. In unserem Kundenportal geht das ganz unkompliziert. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die Anwendung und prüft am Ende Ihre eingegebenen Daten. So vermeiden wir Fehler und Rückfragen.

Den Rest können Sie uns überlassen. Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung in der Gesamtübersicht sowie Einzelabrechnungen, die Sie nur noch an Ihre Mieterinnen und Mieter weiterzugeben brauchen.

Mit unseren Funk-Messgeräten entfallen zudem aufwändige Terminabsprachen mit Ihren Mieterinnen und Mietern, denn die Messwerte werden automatisch an uns übertragen. Ein Betreten der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Das erhöht die Zufriedenheit bei Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern.

Wir erstellen Ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnung immer auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Abrechnung ist somit professionell erstellt, ohne dass Sie sich mit der Heiz- und Betriebskostenverordnung im Detail auseinandersetzen müssen.

Im Kundenportal mein.techem erstellen Sie Ihre Abrechnung einfach digital. Das spart Papier und jede Menge Verwaltungsaufwand. Auch ein Online-Archiv finden Sie im Kundenportal mein.techem. Hier sind Ihre Einzel- und Gesamtabrechnungen gesammelt, archiviert und auffindbar.

Wenn Sie die Funk-Messgeräte von Techem nutzen, wird die Ablesung noch einfacher. Eine Begehung der Wohnungen ist nicht mehr nötig. Ihre Mieterinnen und Mieter freuen sich, denn lästige Ablesetermine entfallen.

Und sie profitieren noch mehr: Die von Techem erstellten Einzelabrechnungen sind transparent gestaltet und fair.

Von der Beauftragung bis zur Installation vergehen in der Regel 12 Wochen. Wenn Sie uns bei der schnellen Klärung technischer Fragen oder mit einer kurzen telefonischen Bestandsaufnahme unterstützen, können wir den Prozess zusätzlich beschleunigen. So gewinnen Sie Planungssicherheit – und Ihre Abrechnung startet ohne Verzögerung. Auf Inseln oder in Grenzregionen kann es im Einzelfall etwas länger dauern.

Jetzt beauftragen

Auf unserer FAQ-Seite beantworten wir Ihre Fragen rund um Techem sowie zur Heizkostenabrechnung. Schauen Sie gerne dort vorbei!

Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere FAQ-Seite. Hier finden Sie zahlreiche Informationen rund um unsere Services und Geräte.